Will DIE LINKE
das umstrittene, eher auf Alimentation, gekoppelt mit Sanktionen, ausgerichtete
Hartz-IV-System noch überwinden oder nur noch eine für die Betroffenen
optimierte Verwaltung?
In diesem Jahr muss noch über die Zukunft der Verwaltung der Hartz-IV-Betroffenen
entschieden werden, weil das Bundesverfassungsgericht die Struktur der Arbeitsgemeinschaften
(ARGE) zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen für
verfassungswidrig erklärt hat.
DIE LINKE streitet nun, ob künftig eher die Bundesagentur für Arbeit
die Hauptverantwortung für das Hartz-IV-System tragen oder die kommunale
Verantwortungszuständigkeit gestärkt werden soll.
In Thüringen sind die Stadt Jena und der Eichsfeldkreis im Rahmen des so
genannten Optionsmodells für das Hartz-IV-System allein zuständig.
Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte sind jedoch gemeinsam mit
der Bundesanstalt für Arbeit in ARGE`n organisiert. In einzelnen Landkreisen
gibt es jedoch auch bereits wieder die getrennte Trägerschaft (Landkreis
Schmalkalden-Meiningen, Altenburger Land), weil sich die Partner nicht mehr
einigen konnten und sich zerstritten haben.
Die Arbeitsmarktpolitiker der LINKEN wollen eine stärkere Verantwortung
der Bundesagentur für Arbeit für den Hartz-IV-Bereich. Sie befürchten,
dass die Kommunen mit der alleinigen Zuständigkeit für die Landzeitarbeitslosen
überfordert wären, insbesondere finanziell. In der Folge würden
die Leistungsansprüche der Betroffenen unterschiedlich realisiert. Einheitliche
Standards und Leistungsansprüche könnten nur durch eine bundeseinheitliche
Organisations- und Zuständigkeitsstruktur gesichert werden. Zudem wird
eingewandt, dass die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eine staatliche und
keine kommunale Aufgabe ist.
Die Kommunalisierung der Arbeits(losigkeits)verwaltung birgt unbestritten Risiken
in sich. Andererseits sind aber die Chancen, die sich aus dieser kommunalen
Verantwortung ergeben, weitaus größer als die Risiken.
Als vor mehr als 30 Jahren in der alten Bundesrepublik die Bundessozialverwaltung
kommunalisiert wurde, gab es ähnliche Bedenken wie heute. Die kommunale
Zuständigkeit in der Sozialverwaltung wird aber kaum in Frage gestellt,
auch nicht von den LINKEN. Trotz kommunaler (und damit dezentraler) Aufgabenwahrnehmung
gelten bundesweite Leistungsansprüche und ein fast einheitlicher Rechtsvollzug
ist kommunale Realität. Das eigentliche Problem der kommunalen Sozialverwaltung
ist die Finanzierung. Die Kommunen müssen einen immer höheren Eigenanteil
zur Finanzierung sozialer Aufgaben aufbringen. Die kommunalen Sozialausgaben
steigen innerhalb weniger Jahre von 28 bis 40 Milliarden EUR. Für die nächsten
drei Jahre wird ein Anstieg auf 45 Milliarden EUR erwartet. Die Landkreise in
Thüringen geben zwischenzeitlich mehr als 50 Prozent der Verwaltungsausgaben
für den Sozialbereich aus.
Diese Erfahrungen sind sicherlich auch eine Begründung für die Bedenken
hinsichtlich der kommunalen Zuständigkeit für das Hartz-IV-System.
Doch diese Finanzierungsprobleme sind durchaus lösbar. Die seit über
zehn Jahren zugesagte Reform der kommunalen Finanzverfassung muss dazu endlich
in Angriff genommen werden. Die Ergebnisse der so genannten Föderalismusreform
II sind hier völlig unbefriedigend. Sollten bei einer Kommunalisierung
der Arbeitsmarktpolitik die Kommunen die erforderlichen Finanzmittel erhalten,
wäre aus Sicht der Betroffenen eine effizientere und auf Integration orientierte
Betreuung von Landzeitarbeitslosen möglich. In den Kommunen gibt es die
neuen Arbeitsfelder, die im Rahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik erschlossen
werden können. Die Integrationskonzepte für die Betroffenen wären
in kommunaler Verantwortung viel individueller gestaltbar als bei der Bundesagentur
für Arbeit. Seit Jahrzehnten versucht die Bundesagentur, die Probleme der
Integration von Arbeitslosen zu lösen. Die finanziellen Aufwendungen hierfür
waren extrem hoch, die Resultate ernüchternd. Es bleibt Spekulation, ob
die Kommunen mit diesen Geldern nicht bessere Ergebnisse erzielt hätten,
manches spricht jedoch dafür.
Das Hartz-IV-System muss und kann überwunden werden, daran sollte die LINKE
festhalten. Im Übrigen wäre diese Systemüberwindung kein finanzielles
Problem, schon eher aber ein logistisches. Die Übertragung der Verantwortung
für die Langzeitarbeitslosen auf die Kommunen wäre eine Voraussetzung
für die Überwindung dieses Systems.
Die Kosten pro Hartz-IV-Betroffenen betragen 12.500 EUR pro Jahr. Selbst bei
einer sehr geringen Wertschöpfungsquote von nur 25 Prozent, stünden
somit rund 16.000 EUR pro Jahr und Betroffenen zur Verfügung. Dieses Geld
könnte durchaus wirksam für Integrationsleistungen eingesetzt werden.
Aus neoliberaler Sicht besteht aber kein Interesse an der Überwindung von
Hartz - IV. Die Hauptfunktion von Hartz-IV ist die Disziplinierung und Bedrohung
der rund 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Existenz von über
6 Millionen Arbeitslosen ist eben eine sehr hohe Bedrohungskulisse gegenüber
den Menschen, die noch in Arbeit sind.
DIE LINKE sollte sich für die kommunale Trägerschaft des Hartz-IV-Systems
stark machen. Eine starke Bundesagentur für Arbeit und deren Zuständigkeit
für die Langzeitarbeitslosigkeit wird vielleicht die Verwaltungsprozesse
optimieren, aber keinesfalls zur Überwindung von Hartz-IV führen.
Die ist aber dringend geboten.
Frank Kuschel, 4.3.2010