LINKE streitet über künftige Verwaltungsstruktur bei Hartz IV

Will DIE LINKE das umstrittene, eher auf Alimentation, gekoppelt mit Sanktionen, ausgerichtete Hartz-IV-System noch überwinden oder nur noch eine für die Betroffenen optimierte Verwaltung?
In diesem Jahr muss noch über die Zukunft der Verwaltung der Hartz-IV-Betroffenen entschieden werden, weil das Bundesverfassungsgericht die Struktur der Arbeitsgemeinschaften (ARGE) zwischen der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen für verfassungswidrig erklärt hat.
DIE LINKE streitet nun, ob künftig eher die Bundesagentur für Arbeit die Hauptverantwortung für das Hartz-IV-System tragen oder die kommunale Verantwortungszuständigkeit gestärkt werden soll.
In Thüringen sind die Stadt Jena und der Eichsfeldkreis im Rahmen des so genannten Optionsmodells für das Hartz-IV-System allein zuständig. Die meisten Landkreise und kreisfreien Städte sind jedoch gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeit in ARGE`n organisiert. In einzelnen Landkreisen gibt es jedoch auch bereits wieder die getrennte Trägerschaft (Landkreis Schmalkalden-Meiningen, Altenburger Land), weil sich die Partner nicht mehr einigen konnten und sich zerstritten haben.
Die Arbeitsmarktpolitiker der LINKEN wollen eine stärkere Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit für den Hartz-IV-Bereich. Sie befürchten, dass die Kommunen mit der alleinigen Zuständigkeit für die Landzeitarbeitslosen überfordert wären, insbesondere finanziell. In der Folge würden die Leistungsansprüche der Betroffenen unterschiedlich realisiert. Einheitliche Standards und Leistungsansprüche könnten nur durch eine bundeseinheitliche Organisations- und Zuständigkeitsstruktur gesichert werden. Zudem wird eingewandt, dass die Betreuung von Langzeitarbeitslosen eine staatliche und keine kommunale Aufgabe ist.
Die Kommunalisierung der Arbeits(losigkeits)verwaltung birgt unbestritten Risiken in sich. Andererseits sind aber die Chancen, die sich aus dieser kommunalen Verantwortung ergeben, weitaus größer als die Risiken.
Als vor mehr als 30 Jahren in der alten Bundesrepublik die Bundessozialverwaltung kommunalisiert wurde, gab es ähnliche Bedenken wie heute. Die kommunale Zuständigkeit in der Sozialverwaltung wird aber kaum in Frage gestellt, auch nicht von den LINKEN. Trotz kommunaler (und damit dezentraler) Aufgabenwahrnehmung gelten bundesweite Leistungsansprüche und ein fast einheitlicher Rechtsvollzug ist kommunale Realität. Das eigentliche Problem der kommunalen Sozialverwaltung ist die Finanzierung. Die Kommunen müssen einen immer höheren Eigenanteil zur Finanzierung sozialer Aufgaben aufbringen. Die kommunalen Sozialausgaben steigen innerhalb weniger Jahre von 28 bis 40 Milliarden EUR. Für die nächsten drei Jahre wird ein Anstieg auf 45 Milliarden EUR erwartet. Die Landkreise in Thüringen geben zwischenzeitlich mehr als 50 Prozent der Verwaltungsausgaben für den Sozialbereich aus.
Diese Erfahrungen sind sicherlich auch eine Begründung für die Bedenken hinsichtlich der kommunalen Zuständigkeit für das Hartz-IV-System.
Doch diese Finanzierungsprobleme sind durchaus lösbar. Die seit über zehn Jahren zugesagte Reform der kommunalen Finanzverfassung muss dazu endlich in Angriff genommen werden. Die Ergebnisse der so genannten Föderalismusreform II sind hier völlig unbefriedigend. Sollten bei einer Kommunalisierung der Arbeitsmarktpolitik die Kommunen die erforderlichen Finanzmittel erhalten, wäre aus Sicht der Betroffenen eine effizientere und auf Integration orientierte Betreuung von Landzeitarbeitslosen möglich. In den Kommunen gibt es die neuen Arbeitsfelder, die im Rahmen einer aktiven Arbeitsmarktpolitik erschlossen werden können. Die Integrationskonzepte für die Betroffenen wären in kommunaler Verantwortung viel individueller gestaltbar als bei der Bundesagentur für Arbeit. Seit Jahrzehnten versucht die Bundesagentur, die Probleme der Integration von Arbeitslosen zu lösen. Die finanziellen Aufwendungen hierfür waren extrem hoch, die Resultate ernüchternd. Es bleibt Spekulation, ob die Kommunen mit diesen Geldern nicht bessere Ergebnisse erzielt hätten, manches spricht jedoch dafür.
Das Hartz-IV-System muss und kann überwunden werden, daran sollte die LINKE festhalten. Im Übrigen wäre diese Systemüberwindung kein finanzielles Problem, schon eher aber ein logistisches. Die Übertragung der Verantwortung für die Langzeitarbeitslosen auf die Kommunen wäre eine Voraussetzung für die Überwindung dieses Systems.
Die Kosten pro Hartz-IV-Betroffenen betragen 12.500 EUR pro Jahr. Selbst bei einer sehr geringen Wertschöpfungsquote von nur 25 Prozent, stünden somit rund 16.000 EUR pro Jahr und Betroffenen zur Verfügung. Dieses Geld könnte durchaus wirksam für Integrationsleistungen eingesetzt werden.
Aus neoliberaler Sicht besteht aber kein Interesse an der Überwindung von Hartz - IV. Die Hauptfunktion von Hartz-IV ist die Disziplinierung und Bedrohung der rund 40 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Existenz von über 6 Millionen Arbeitslosen ist eben eine sehr hohe Bedrohungskulisse gegenüber den Menschen, die noch in Arbeit sind.
DIE LINKE sollte sich für die kommunale Trägerschaft des Hartz-IV-Systems stark machen. Eine starke Bundesagentur für Arbeit und deren Zuständigkeit für die Langzeitarbeitslosigkeit wird vielleicht die Verwaltungsprozesse optimieren, aber keinesfalls zur Überwindung von Hartz-IV führen. Die ist aber dringend geboten.

Frank Kuschel, 4.3.2010