In der Medienlandschaft dominiere der Versuch, die Partei DIE LINKE "mit allen - auch manipulativen - Mitteln zu diskreditieren" und sie dadurch in der Wählergunst herabzusetzen, hat der Politikwissenschaftler Christoph Butterwegge analysiert. Aktuell liegt ein besonders dreister Fall in der in Gera erscheinenden "Ostthüringer Zeitung" (ehemals "Volkswacht") vom 23.2.2010 vor. Offenbar gehört es für manche Journalisten nicht mehr zu den Grundregeln ihres Berufs, zuerst zu recherchieren und dann Artikel zu schreiben, wenn es gegen die LINKE geht.
Unter dem reißerischen
Titel "Jagdszenen in Erfurts Altstadt" verbreitet Redakteur Volkhard
Paczulla eine Gruselgeschichte über Banden krimineller Vermummter, die
sich angeblich regelmäßig in ein Erfurter Wahlkreisbüro der
Linken flüchten und dort von rechtsbrecherischen Abgeordneten vor der Polizei
geschützt werden. Anarchie und Chaos scheinen zu herrschen, folgt man dem
Artikel. Schade, dass die schöne OTZ-Geschichte hauptsächlich dem
Reich der Phantasie entsprungen ist. Es geht um noch ungeklärte Ereignisse
vom Oktober 2009, in deren Folge im Justizausschuss des Landtags ein Antrag
vorliegt, die Immunität der Abgeordneten Susanne Hennig (die mit Matthias
Bärwolff Wahlkreisbüros in der Pilse, einer Straße in Angernähe,
unterhält) und Frank Kuschel, der sich dort in der fraglichen Nacht als
Gast einer Feier aufhielt, aufzuheben.
Während die Staatsanwaltschaft gegen Tatverdächtige noch ermittelt
und der Justizausschuss einstimmig ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben hat,
das die Frage klären soll, wie die Immunität von Wahlkreisbüros
und der Arbeit von Parlamentsabgeordneten zu beachten ist - und damit den Ausschussmitgliedern
ermöglichen soll, eine Bewertung zu treffen, ob die Landtagsabgeordnete
Hennig sich zulässig, zutreffend und korrekt verhalten hat -, sind Innenminister
Peter Huber, der Landtagsabgeordnete Wolfgang Fiedler (beide CDU), die in dem
Artikel zitiert werden, und OTZ-Redakteur Paczulla offenbar schon weiter und
wissen mehr.
Da werden aus juristisch bisher nicht geklärten Ereignissen aus der Nacht
vom 30./31.10.2009 plötzlich Serientaten: "Neu ist, dass die autonome
Szene immer öfter einen ganz bestimmten Fluchtweg nimmt, wenn Ordnungshüter
ihr hinterher rennen: geradewegs ins Wahlkreisbüro der Linken."
Eine der Kernfragen, die in dem Artikel nicht einmal erwähnt werden, die
vom Fraktionsvorsitzenden der LINKEN, Bodo Ramelow, in der Landespressekonferenz
aber in Anwesenheit des Redakteurs Paczulla gestellt wurde, ist die, wieso sich
den ganzen Abend über zwei, respektive drei, Zivilpolizisten im Wahlkreisbüro
RedRoXX aufgehalten haben? Die waren schon dort, bevor irgendwo irgendjemand
von irgendeinem anderen besprüht wurde und dann irgendwohin flüchtete.
Ist das für einen Journalisten, der eigentlich von Berufs wegen neugierig
sein müsste, wirklich so uninteressant?
Stattdessen wird den Lesern frech eine weitere Räuberpistole aufgetischt:
"Susanne Hennig (...) hatte, als die Polizei dann doch ins Redroxx eindrang
und die mutmaßlichen Täter festnahm, die Frage nach der Existenz
eines Hinterausgangs verneint. Das war geschwindelt."
Schlicht falsch ist, dass Frau Hennig einen Hinterausgang nicht angegeben hat,
denn wenn sie dies nicht getan hätte, müsste sie über die legendäre
Gabe der Ubiquität (die Eigenschaft, überall sein zu können)
verfügen. Sie müsste dann nämlich laut der Landtagsdrucksache
5/431 - einer Anfrage des CDU-Abgeordneten Fiedler und der Antwort des Innenministeriums
- über die atemberaubende Fähigkeit verfügen, ein metallenes
Rolltor von außen zu steuern, obwohl dazu im Inneren des Büros ein
Schlüssel bedient werden muss. Anschließend müsste sie durch
eben dieses geschlossene Tor vor den Augen der Polizei hindurchgewandelt sein,
um nach innen zu kommen und nach Rücksprache mit der Staatsanwältin
das Tor wieder zu öffnen und die Polizei hereinzulassen.
Im Übrigen ist gegenüber dem Justizausschuss und den beiden betroffenen
Abgeordneten angegeben worden, dass Frau Hennig den Hinterausgang im Raum mit
der Toilette verschwiegen habe und hierauf basiert laut Oberstaatsanwalt u.
a. der Antrag auf Aufhebung ihrer Immunität.
Fest steht aber, dass Frau Hennig weder durch metallene Rolltore gehen kann
noch dass jemals ein Hinterausgang verschwiegen wurde, denn es handelt sich
um ein ehemaliges Ladengeschäft, das gemäß Auflage der Betriebsstättenverordnung
selbstverständlich über einen zweiten Eingang verfügen muss und
dieser zweite Eingang wurde auch vor den Augen der Polizei benutzt, damit Frau
Hennig von außen nach innen gelangen konnte, um das Rolltor zu öffnen.
Fest steht aber auch, dass der von der Oberstaatsanwaltschaft angegebene Hinterausgang
von ihr gar nicht verleugnet werden konnte, weil es in diesem präzise benannten
Raum und auch in dem Nachbarraum überhaupt keine Hinterausgänge gibt.
Wann war eigentlich Redakteur Paczulla vor Ort und hat sich mit den Räumlichkeiten
vertraut gemacht?
Von schädlicher Sachkenntnis gänzlich frei fabuliert Paczulla fröhlich
weiter: Im RedRoXX "wurde gerade kräftig gefeiert, etwa 30 junge Leute
schienen bereit, ihr Feindbild Polizei mal wieder auszuleben." Eine durch
nichts begründete Unterstellung, die sich als primitive Form der Stimmungsmache
selbst kommentiert. Alle (!) Teilnehmer einer Feier in einem Wahlkreisbüro
der LINKEN haben also von vornherein ein "Feindbild Polizei", das
sie "ausleben". So einfach kann die Welt sein, wenn man bei der OTZ
schreibt. Was wird den 30 Personen eigentlich konkret vorgeworfen?
"Von Reizgassprühern und Flaschenwerfern klar distanziert hat sich
im linken Lager bislang nur Ramelow", wird außerdem im OTZ-Artikel
behauptet. Das ist ausdrücklich falsch und sogar böswillig. Die Abgeordneten
Bärwolff und Hennig haben unmittelbar nach den Ereignissen eine entsprechende,
bis heute schriftlich nachlesbare Erklärung auf ihrer Homepage eingestellt
und sich in der gleichen Klarheit ablehnend zu Übergriffen geäußert
wie Bodo Ramelow. Wer lesen kann (und es tut), ist wie so oft klar im Vorteil.
Es bleiben zahlreiche weitere Fragen offen: Wieso passierten die Merkwürdigkeiten
gerade an dem Tag, an dem das fünfte Geburtstagsfest der Wahlkreisbüros
von Susanne Hennig und Matthias Bärwolff gefeiert wurde und wurden fortgeführt,
als die Polizei längst präsent war?
Wieso haben sich zivile Polizisten gegenüber dem Landtagsabgeordneten Frank
Kuschel nicht als solche zu erkennen gegeben und wieso hat die Einsatzleiterin
gegenüber der Landtagsabgeordneten Hennig dazu keine Ausführung gemacht?
Wieso können genau diese zwei, respektive drei, Polizisten sich nun beleidigt
fühlen, weil angeblich das Wort "Spitzel" oder "Spitzelei"
gefallen sein soll?
Wird es als normal angesehen, dass vor der Flucht von Straftätern die Polizei
schon über die Gabe des Hellsehens verfügt und frühzeitig vor
dem Geschehen schon zivile Polizisten an den Ort des Geschehens sendet, die
sich allerdings nicht zu erkennen geben und anschließend auch nicht bereit
sind, innerhalb des Ortes, in dem sie sich aufhalten, ihre Pflicht zu tun und
als Polizisten tätig zu werden?
Wie ist es zu schaffen, in der in der denkwürdigen Landtagsdrucksache 5/431
nachzulesenden Zeitspanne von 30 Sekunden von der Erfurter Polizeiinspektion
Nord zum Wahlkreisbüro der Abgeordneten Hennig und Bärwolff zu kommen?
Warum werden zwei große Metallschilder an der Hauswand mit der Aufschrift
"Wahlkreisbüro" von Vollzugsbeamten gerade nicht als Hinweise
auf Wahlkreisbüros erkannt?
Warum war die Staatsanwältin, die den Antrag beim Gericht stellte, nicht
davon informiert war, dass es sich um das Wahlkreisbüro der Abgeordneten
Hennig und Bärwolff handelt? Alles keine Themen für Paczulla und die
OTZ.
Man fragt sich: Welche Botschaft soll in dem OTZ-Artikel eigentlich über
die beteiligten Abgeordneten der LINKEN verbreitet werden und warum? Auch das
"Cui bono?" (Wem nutzt es?) - die berühmte Frage des Cicero -,
hat hier hohe Relevanz.
Das Fazit fällt jedenfalls so aus: Offenbar gehört es für manche
Journalisten nicht mehr zu den Grundregeln ihres Berufs, zuerst zu recherchieren
und dann Artikel zu schreiben, wenn es gegen die LINKE geht.
Fraktion DIE LINKE im Thüringer Landtag, 24.2.2010