Öffentlicher Zugang zur „Veste Wachsenburg“ bleibt zeitlich begrenzt!
„Der öffentliche Zugang zur ‚Veste Wachsenburg’ wird wohl auch künftig zeitlich befristet bleiben“, informiert der Landtagsabgeordnete der LINKEN, Frank Kuschel.
Seit längerem befindet sich am Eingang der Burg der Hinweis, dass die Burganlage ab 17 Uhr nur noch von Restaurant- und Hotelgästen betreten werden darf. Das Museum ist laut Information auf der Internetseite des Burgeigentümers bis auf weiteres geschlossen. Mancher Besucher versteht diese Beschränkung des öffentlichen Zugangs nicht, ist doch die Burg ein Kulturdenkmal mit überregionaler Bedeutung.
2001 wurde die „Wachsenburg“ vom Land an den jetzigen Eigentümer verkauft. Im Kaufvertrag befinden sich keine Vereinbarungen zur Gewährleistung des öffentlichen Zugangs. Auf Anfrage von Frank Kuschel teilte jedoch die Landesregierung mit, dass sich der Käufer im Kaufvertrag verpflichtete, die „Wachsenburg“ weitestgehend der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Dies entspräche auch den Vorgaben des Thüringer Denkmalschutzgesetzes. Allerdings sieht die Landesregierung die vertraglichen und gesetzlichen Vorgaben als erfüllt an, wenn der öffentliche Zugang zur Burg bis 17 Uhr gewährleistet ist.
„Die Auffassung der Landesregierung ist schwer verständlich, können doch gerade in den Sommermonaten die Besucher nach 17 Uhr die Wachsenburg nicht mehr uneingeschränkt besuchen“, so der Landtagsabgeordnete der LINKEN. Schon der Verkauf eines solchen Kulturdenkmals an einen privaten Eigentümer ist umstritten. Wenn dann noch der öffentliche Zugang beschränkt wird, kann man das Unverständnis in der Öffentlichkeit nachvollziehen.
Unklar ist auch, weshalb der private Eigentümer eine solche Beschränkung vorgenommen hat. „Geschäftsfördernd ist ein solches Verhalten bestimmt nicht“, ist sich Frank Kuschel sicher. Der Landtagsabgeordnete will den Kontakt mit dem Eigentümer suchen, um eine Lösung zu finden, wie sowohl der öffentliche Zugang erweitert, als auch die Interessen des Eigentümers mit Blick auf die Hotel- und Gastronomiebetreibung gewahrt.
Arnstadt, 03.12.2008