Landrat fordert vom WAZV Einhaltung gesetzlicher Vorgaben!

„Der Wasser- und Abwasserzweckverband Arnstadt (WAZV) ist vom Landrat des Ilm-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde aufgefordert worden, die gesetzlichen Vorgaben bei der Einladung zu den öffentlichen Verbandssitzungen einzuhalten“, informiert Frank Kuschel, Stadtrat der LINKEN aus Arnstadt.
Hintergrund der Aufforderung durch den Landrat waren die Vorgänge im Zusammenhang mit der jüngsten Verbandsversammlung des WAZV Anfang August 2008.
Der WAZV hatte diese Verbandsversammlung nur einen Tag vorher in der Tagespresse angekündigt und dabei keine Tagesordnung veröffentlicht. So erfuhr die Öffentlichkeit nicht, was in der Verbandssitzung zur Diskussion und Entscheidung anstand. „Dabei war die Tagesordnung zum Teil sehr brisant.“ Informiert Frank Kuschel, der dem WAZV vorwirft, der Öffentlichkeit bewusst die Tagesordnung der Verbandsversammlungen vorenthalten zu haben, um so interessierte Bürger von der Sitzung fern zu halten.
Auf der Sitzung wurde u.a. über eine Senkung der Wassergebühren und über den beantragten Austritt der Gemeinde Neusiß aus dem WAZV diskutiert. Schließlich beantragte der Arnstädter Bürgermeister völlig überraschend die komplette Auflösung des Zweckverbandes, obwohl er zuvor diesbezügliche Anträge im Stadtrat und ein Bürgerbegehren abgelehnt hatte.
Da der WAZV nicht bereit war, seine Einladungspraxis zu verändern, reichte Kuschel eine Beschwerde beim Landrat als Rechtsaufsichtsbehörde für den WAZV ein.
Im Ergebnis der Prüfung bestätigte nunmehr der Landrat, dass der WAZV bei der Einladung zu den Verbandsversammlungen eklatant gegen gesetzliche Bestimmungen verstieß. Die Kommunalordnung schreibt eindeutig vor, dass die Verbandssitzungen mindestens vier Tage vorher mit der vollständigen Tagesordnung öffentlich bekanntzumachen sind.

Wie der neu gebildete Verbraucherbeirat über die Verbandsversammlungen und die Tagesordnung informiert wird, muss der WAZV selbst klären. Keinesfalls ist es förderlich, wenn - wie geschehen - nicht einmal die Mitglieder des Verbraucherbeirates etwas von der Verbandsversammlung erfahren. Offenbar war nur der Verbraucherbeiratsvorsitzende informiert, der aber diese Information nicht weitergab.

Die Gesetzesverstöße durch den WAZV haben jedoch keine unmittelbaren rechtlichen Konsequenzen. Die Bestimmungen für die Einladungen zu den Verbandsversammlungen haben nur eine so genannte „Ordnungsfunktion“, d.h. Verstöße bleiben folgenlos. „Dies ist eine sehr umstrittene Rechtsregelungen, müssen doch die Verbandsverantwortlichen ohne Sanktionsdruck die Gesetze einhalten“, kommentiert Frank Kuschel.
Allerdings geht Kuschel davon aus, dass der WAZV künftig gesetzestreu handelt, so dass nicht wieder auf dem Klageweg in Arnstadt Bürgerrechte durchgesetzt werden müssen.

09.09.2008