Ausbaubeiträge auf der Tagesordnung?
Linke wollen Diskussion, dabei ist fraglich, ob die rechtens ist

Arnstadt - Dass über so manchen Tagesordnungspunkt im Kreistag heftig debattiert wird ist normal, doch in der nächsten Sitzung am 26. Januar könnte schon um die Tagesordnung gestritten werden. Bereits im Dezember hatte die Fraktion per Eilantrag einen Beschluss auf die Tagesordnung heben wollen, der sich mit den vom WAVI in Geraberg erhobenen Ausbaubeiträgen befasst.
Anlass war das Gerichtsurteil, das einem Geraberger Recht gab, dass die Widerspruchsgebühren, welche die Kommunalaufsicht erhoben hatte, rechtswidrig sind. Dieser Bescheid wurde daraufhin aufgehoben.
Doch von dem Ganzen sind über 300 Bürger betroffen. Diese sollten nun alle ihr Geld zurückerhalten, forderte die Linke. Knapp 13 000 Euro würde das ausmachen. Ließe der Kreis es mit jedem auf einen Gerichtsentscheid ankommen, würden die Kosten wohl 40 000 Euro betragen. Damals scheiterte der Antrag auf Aufnahme auf die Tagesordnung. Nun kündigte Linke-Fraktionschef Eckhard Bauerschmidt im Kreisausschuss an, man werde den Antrag fristgemäß einreichen. Damit wäre er auf der Tagesordnung. Doch gehört er da auch hin?

Frage der Zuständigkeit

Während die Linke auf Grund der Kostenfrage eine Haushaltsrelevanz sieht, glaubt CDU-Fraktionschef Andreas Beyersdorf, dass das Thema dort nichts zu suchen hat. "Es geht um die Arbeit der Kommunalaufsicht", sagt er. Die sei nicht in der Zuständigkeit des Kreistages. "Ein Blick ins Gesetz spart viel Geschwätz", gab er den Genossen auf den Weg. Frank Kuschel gab in einer Pressemitteilung vom Jahreswechsel bekannt: ,,Nach vier Jahren hat Landrat Benno Kaufhold das rechtswidrige Handeln des Landratsamtes gegenüber den Geraberger Bürgern auf Druck des Verwaltungsgerichts Weimar eingestehen müssen." Trotz eindeutiger Rechtslage habe 2005 der Landrat Lutz-Rainer Senglaub für 300 Geraberger Widerspruchsbescheide zu Abwasserbescheiden des WAVI erlassen. Es wurden 12 000 Euro Verwaltungsgebühren erhoben, so Kuschel. Gegen die Abwasserbescheide aus dem Jahr 2003 hatten die Eigentümer zunächst Widerspruch eingelegt. Diese sind, so behauptet Kuschel, von Senglaub nicht fristgemäß beantwortet worden. Daraufhin hatten Geraberger Untätigkeitsklagen beim Verwaltungsgericht eingereicht. Schließlich wurden die Forderungen der Geraberger auf Reduzierung der Abwasserbeiträge durch die gesetzliche Neuregelung im Kommunalabgabengesetz zum 1. Januar 2005 erfüllt. Kuschel weist darauf hin, dass die Klagen durch die Bürger zurückgezogen wurden. Damit seien die Bescheide bestandskräftig und die Beiträge bezahlt worden. Damit war nach Kuschels Auffassung die Sache erledigt, doch Senglaub habe im November 2005 an über 300 Bürger Widerspruchsbescheide einschließlich der Verwaltungskostenrechnung verschicken lassen. Einer Verurteilung durch das Verwaltungsgericht sei Nachfolger Kaufhold im November zuvorgekommen und habe seinen Widerstand aufgegeben. Entschieden wurde, dass der Landrat die gesamten Verfahrenskosten tragen muss. ,,In einem Fall hat Kaufhold die Kostenentscheidung aufgehoben. Was wird nun aus den anderen 300?", fragt Frank Kuschel in seiner Presseerklärung vom 30. Dezember.

Verfälschung vorgeworfen

Benno Kaufhold lässt die Worte des Kreis- und Landtagsabgeordneten so nicht stehen. ,,Wenn Frank Kuschel gegenüber der Presse erklärt, er, Kaufhold, habe auf Druck des Verwaltungsgerichts ,rechtswidriges Handeln des Landratsamtes gegenüber Bürgern der Gemeinde Geraberg eingestehen müssen', dann ist das eine Verfälschung der Tatsachen", erwidert Kaufhold. Im Gespräch mit dieser Zeitung sagt er: ,,Am Verwaltungsgericht war lediglich eine Streitsache anhängig, in deren Rahmen der Betroffene gegen die für den Erlass eines Widerspruchbescheids zu einem Abwasserbescheid erhobenen Kosten vorgegangen war." Der Betroffene, so Kaufhold, hielt die Kostenentscheidung für rechtswidrig, da er der Auffassung war, auf Grund der von ihm erhobenen und auf Anraten des Verwaltungsgerichts zurückgenommenen Untätigkeitsklage sei auch das Widerspruchsverfahren beendet, der Erlass des Widerspruchsbescheids nicht mehr erforderlich und mithin die Erhebung der Kosten im Widerspruchsbescheid unbegründet gewesen." Sich daraus ergebende Rechtsfragen hätte das Verwaltungsgericht geklärt. Auf der Grundlage von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts hätten die Weimarer Richter dem Landrat empfohlen, die Kostenentscheidung zurückzu nehmen. Nach entsprechender Prüfung in der Verwaltung sei man in diesem konkreten Fall der Empfehlung nachgekommen. Der Betroffene sei gegen die Festsetzung der Gebühr im Widerspruchsverfahren vorgegangen. Kaufhold weist darauf hin, dass es nicht zutreffend ist, dass die Forderung der Geraberger auf Reduzierung der Beiträge durch die Neuregelung erfüllt wurde. Widersprüche und Untätigkeitsklagen seien unbegründet. Deshalb seien sie auf Anraten des Gerichts zurückgenommen worden. In einigen Fällen wurden Klagen zurückgewiesen. ,,Verfahrenskosten mussten die Kläger tragen", so Kaufhold.

Volker Pöhl und Berit Richter
Freies Wort Ilmenau, 08.01.2010