"Unwissenheit
des Landrates war keinesfalls der Grund für die Erhebung von Verwaltungskosten
in Höhe von über 12.000 Euro von über 300 Bürgerinnen und
Bürger aus Geraberg im Jahr 2005", ist sich der Linkspolitiker Frank
Kuschel überzeugt.
Auf Drängen des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags hat Landrat
Dr. Benno Kaufhold (CDU) nach sechs Jahren politischer und verwaltungsrechtlicher
Streit die umstrittenen Verwaltungskostenbescheide aufgehoben und die Rückzahlung
veranlasst.
Bereits unmittelbar nach der Festsetzung dieser Verwaltungskosten im November
2005 gab es im Landratsamt hierzu Gespräche zwischen dem damaligen Landrat
Dr. Lutz-Rainer Senglaub (CDU) und der Geraberger Bürgerinitiative. Auf
Antrag der LINKEN beschäftigte sich 2006 sogar der Kreistag in öffentlicher
Sitzung mit dem Vorgang. Die CDU und die Freien Wähler rechtfertigten dabei
die Handlungsweise des Landrates. Dabei unterstellten CDU und Freie Wähler
den Bürgerinnen und Bürgern notorische Zahlungsverweigerung.
Dem Landrat und der Öffentlichkeit war sehr früh bekannt, dass der
Rechtsstreit zu den Abwasserbeitragsbescheiden des Wasser- und Abwasserzweckverbandes
Ilmenau bereits im Februar 2005 beendet war. Durch eine gesetzliche Änderung
war die Forderung der Bürger nach einer bürgerfreundlichen Berechung
der Abwasserbeiträge erfüllt und deshalb wurde seitens der Betroffenen
der Rechtsstreit für erledigt erklärt. Eine nachträgliche und
kostenpflichtige Bearbeitung von Widersprüchen durch das Landratsamt im
November 2005 war somit völlig unnötig. Im Januar 2009 hat zudem das
Verwaltungsgericht Weimar den Landrat auf die rechtswidrige Widerspruchsbearbeitung
und unzulässige Kostenerhebung hingewiesen. Danach gab es im Landratsamt
erneut Gespräche zwischen dem Landrat und der Bürgerinitiative. Doch
gehandelt hat der Landrat nicht. "Dass es jetzt doch noch eine positive
Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gibt, ist dem
Petitionsausschuss zu verdanken und nicht der Einsicht des Landrates",
stellt der Linkspolitiker klar.
Nun wäre es an der Zeit, dass sich der Landrat, die CDU sowie die Freien
Wähler im Kreistag bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern
für ihre uneinsichtige Handlungsweise entschuldigen. "Künftig
sollte die Kreisverwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern gerade in Widerspruchsverfahren
zu Kommunalabgaben behutsamer umgehen", fordert Frank Kuschel.
Die meisten der Betroffenen sind keine notorischen Zahlungsverweigerer. Oftmals
fehlen nur Informationen. Der vorliegende Fall zeigt, dass bei sorgfältiger
Prüfung von Bürgeranliegen langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeidbar
wären. "Und die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten dürfte auch
im Interesse des Landrates liegen", so der Linkspolitiker abschließend.
23.12.2011