Rückzahlung von rechtswidrigen Verwaltungskosten war längst überfällig!

"Unwissenheit des Landrates war keinesfalls der Grund für die Erhebung von Verwaltungskosten in Höhe von über 12.000 Euro von über 300 Bürgerinnen und Bürger aus Geraberg im Jahr 2005", ist sich der Linkspolitiker Frank Kuschel überzeugt.
Auf Drängen des Petitionsausschusses des Thüringer Landtags hat Landrat Dr. Benno Kaufhold (CDU) nach sechs Jahren politischer und verwaltungsrechtlicher Streit die umstrittenen Verwaltungskostenbescheide aufgehoben und die Rückzahlung veranlasst.
Bereits unmittelbar nach der Festsetzung dieser Verwaltungskosten im November 2005 gab es im Landratsamt hierzu Gespräche zwischen dem damaligen Landrat Dr. Lutz-Rainer Senglaub (CDU) und der Geraberger Bürgerinitiative. Auf Antrag der LINKEN beschäftigte sich 2006 sogar der Kreistag in öffentlicher Sitzung mit dem Vorgang. Die CDU und die Freien Wähler rechtfertigten dabei die Handlungsweise des Landrates. Dabei unterstellten CDU und Freie Wähler den Bürgerinnen und Bürgern notorische Zahlungsverweigerung.
Dem Landrat und der Öffentlichkeit war sehr früh bekannt, dass der Rechtsstreit zu den Abwasserbeitragsbescheiden des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Ilmenau bereits im Februar 2005 beendet war. Durch eine gesetzliche Änderung war die Forderung der Bürger nach einer bürgerfreundlichen Berechung der Abwasserbeiträge erfüllt und deshalb wurde seitens der Betroffenen der Rechtsstreit für erledigt erklärt. Eine nachträgliche und kostenpflichtige Bearbeitung von Widersprüchen durch das Landratsamt im November 2005 war somit völlig unnötig. Im Januar 2009 hat zudem das Verwaltungsgericht Weimar den Landrat auf die rechtswidrige Widerspruchsbearbeitung und unzulässige Kostenerhebung hingewiesen. Danach gab es im Landratsamt erneut Gespräche zwischen dem Landrat und der Bürgerinitiative. Doch gehandelt hat der Landrat nicht. "Dass es jetzt doch noch eine positive Lösung im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gibt, ist dem Petitionsausschuss zu verdanken und nicht der Einsicht des Landrates", stellt der Linkspolitiker klar.
Nun wäre es an der Zeit, dass sich der Landrat, die CDU sowie die Freien Wähler im Kreistag bei den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern für ihre uneinsichtige Handlungsweise entschuldigen. "Künftig sollte die Kreisverwaltung mit Bürgerinnen und Bürgern gerade in Widerspruchsverfahren zu Kommunalabgaben behutsamer umgehen", fordert Frank Kuschel.
Die meisten der Betroffenen sind keine notorischen Zahlungsverweigerer. Oftmals fehlen nur Informationen. Der vorliegende Fall zeigt, dass bei sorgfältiger Prüfung von Bürgeranliegen langwierige Rechtsstreitigkeiten vermeidbar wären. "Und die Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten dürfte auch im Interesse des Landrates liegen", so der Linkspolitiker abschließend.

23.12.2011