Arnstadt. Linke-Kreistagsmitglied
Frank Kuschel hat auf den Leserbrief von Wolfgang Puttrich in der letzten Woche
reagiert. Der Arnstädter hatte die Sorge geäußert, dass die
Rekommunalisierung der Abfallentsorgung finanzielle Nachteile mit sich bringe,
die letztlich auf den Gebührenzahler abgewälzt werden könnten.
Erfolge eine vollständige Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft, so Frank
Kuschel, habe dies keine zusätzlichen Personalkosten zur Folge. Die Übernahme
des Personals erfolge zu den jetzigen Tarif- und Entlohnungsbedingungen, die
bereits Bestandteil der Abfallgebühren sind.
Die Finanzierung der notwendigen Investitionen in die Transport- und Behältertechnik
werde in der Gebührenkalkulation über die jährlichen Abschreibungen
und kalkulatorischen Zinsen dargestellt. In der jetzigen Gebührenkalkulation
seien hierfür rund 400 000 Euro pro Jahr verbucht. Selbst wenn der Landkreis
die notwendigen Sachinvestitionen von 1, 5 Millionen Euro vollständig über
Kredite finanzieren müsste, wäre diese Investition nach fünf
Jahren mehr als refinanziert. Eine Gebührenerhöhung sei dabei weder
erforderlich noch geboten, so das Kreistagsmitglied der Linken. Bei der vollständigen
Refinanzierung entfalle auch die jährliche Gewinnausschüttung an den
privaten Gesellschafter von durchschnittlich 140 000 Euro und die darauf entfallende
Steuerpflicht von rund 60 000 Euro. Damit könne die Abfallgebühr um
rund drei Prozent sinken.
Zudem erfolge die Leistungserbringung umsatzsteuerfrei. Zurecht verweise Herr
Puttrich in diesem Zusammenhang darauf, dass bei einer Umsatzsteuerbefreiung
auch die mögliche Vorsteuererstattung entfällt. Jedoch sei seine Schlussfolgerung,
dass deshalb der Kreis auf rund 240 000 Euro Vorsteuererstattung verzichte und
dies die Gebührenzahler belaste, falsch. Lege man den Wirtschaftsplan für
2012 zugrunde, würden rund 630 000 Euro Umsatzsteuer fällig. Dem gegenüber
könnten Vorsteuerbeträge von rund 266 000 Euro geltend gemacht werden.
Im Saldo würden die Gebührenzahler mit 364 000 Euro belastet oder
bei der Rekommunalisierung eben entlastet.
Es sei also, so Kuschel, die Befürchtungen, dass bei der Rekommunalisierung
der Abfallwirtschaft die Abfallgebühren stiegen, unbegründet. Hingegen
seien die Risiken der Privatisierung unkalkulierbar.
Thüringer
Allgemeine, 20.1.2012