Frank Kuschel: Kommunalisierung nicht teurer

Arnstadt. Linke-Kreistagsmitglied Frank Kuschel hat auf den Leserbrief von Wolfgang Puttrich in der letzten Woche reagiert. Der Arnstädter hatte die Sorge geäußert, dass die Rekommunalisierung der Abfallentsorgung finanzielle Nachteile mit sich bringe, die letztlich auf den Gebührenzahler abgewälzt werden könnten.
Erfolge eine vollständige Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft, so Frank Kuschel, habe dies keine zusätzlichen Personalkosten zur Folge. Die Übernahme des Personals erfolge zu den jetzigen Tarif- und Entlohnungsbedingungen, die bereits Bestandteil der Abfallgebühren sind.
Die Finanzierung der notwendigen Investitionen in die Transport- und Behältertechnik werde in der Gebührenkalkulation über die jährlichen Abschreibungen und kalkulatorischen Zinsen dargestellt. In der jetzigen Gebührenkalkulation seien hierfür rund 400 000 Euro pro Jahr verbucht. Selbst wenn der Landkreis die notwendigen Sachinvestitionen von 1, 5 Millionen Euro vollständig über Kredite finanzieren müsste, wäre diese Investition nach fünf Jahren mehr als refinanziert. Eine Gebührenerhöhung sei dabei weder erforderlich noch geboten, so das Kreistagsmitglied der Linken. Bei der vollständigen Refinanzierung entfalle auch die jährliche Gewinnausschüttung an den privaten Gesellschafter von durchschnittlich 140 000 Euro und die darauf entfallende Steuerpflicht von rund 60 000 Euro. Damit könne die Abfallgebühr um rund drei Prozent sinken.
Zudem erfolge die Leistungserbringung umsatzsteuerfrei. Zurecht verweise Herr Puttrich in diesem Zusammenhang darauf, dass bei einer Umsatzsteuerbefreiung auch die mögliche Vorsteuererstattung entfällt. Jedoch sei seine Schlussfolgerung, dass deshalb der Kreis auf rund 240 000 Euro Vorsteuererstattung verzichte und dies die Gebührenzahler belaste, falsch. Lege man den Wirtschaftsplan für 2012 zugrunde, würden rund 630 000 Euro Umsatzsteuer fällig. Dem gegenüber könnten Vorsteuerbeträge von rund 266 000 Euro geltend gemacht werden. Im Saldo würden die Gebührenzahler mit 364 000 Euro belastet oder bei der Rekommunalisierung eben entlastet.
Es sei also, so Kuschel, die Befürchtungen, dass bei der Rekommunalisierung der Abfallwirtschaft die Abfallgebühren stiegen, unbegründet. Hingegen seien die Risiken der Privatisierung unkalkulierbar.

Thüringer Allgemeine, 20.1.2012