Gehren muss nicht um seine Zukunft bangen!
„Auch ohne den Status als Grundzentrum muss Gehren nicht um seine Zukunft bangen“, ist Frank Kuschel, Landtagsabgeordneter der LINKEN aus dem Ilm-Kreis überzeugt. Seine Fraktionskollegin Petra Enders und er hatten sich in der Sache mit einer Anfrage an die Thüringer Landesregierung gewandt.
In Gehren gab es helle Aufregung und Proteste, weil die regionale Planungsgemeinschaft Mittelthüringen die Stadt nicht als Grundzentrum einordnen will. Kommunalpolitiker aus der Stadt befürchten, dass ohne diesen Status Gehren als Schulstandort gefährdet ist und es auch weniger Landeszuweisungen gibt. Die Landesregierung hält die Entscheidung der Regionalen Planungsgemeinschaft Mittelthüringen, Gehren nicht als Grundzentrum zu bestimmen, für sachgerecht. Ein Kriterium für die Einordnung als Grundzentrum ist eine Mindesteinwohnerzahl von 7.000 Einwohnern im so genannten Grundversorgungsbereich. Diese Einwohnerzahl wird in Gehren und Umland nicht erreicht. Zudem sei für alle Orte der Verwaltungsgemeinschaft „Langer Berg“ eine angemessene Grundversorgung in vertretbarer Entfernung durch das Mittelzentrum Ilmenau und das Grundzentrum Großbreitenbach gesichert. Großbreitenbach wurde bewusst als Grundzentrum definiert, weil hier für die umliegenden Orte die Grundversorgung gesichert werden muss und die Entfernungen nach Ilmenau, Neuhaus am Rennweg oder Königsee unzumutbar wären. „Welche Orte als Grundzentrum bestimmt werden, obliegt ausschließlich der Entscheidung der Regionalen Planungsgemeinschaft“, bekräftigt Petra Enders.
Eine zahlenmäßige Begrenzung gibt es dabei jedoch nicht. Im Rahmen eines so genannten Normenkontrollantrags beim Thüringer Oberverwaltungsgericht könnte die Stadt Gehren die Entscheidung der regionalen Planungsgemeinschaft nochmals rechtlich prüfen lassen. Dabei müsste die Stadt jedoch nachweisen, dass sie gegenwärtig oder künftig in ihren Rechten, beispielsweise hinsichtlich der Stadtentwicklung, verletzt ist. „Gegenwärtig werden diesbezüglich kaum Erfolg versprechende Ansätze gesehen“, bemerkt Frank Kuschel in diesem Zusammenhang. So ist der Schulstandort Gehren völlig unabhängig vom Status als Grundzentrum zu betrachten. Über das Schulnetz entscheidet der Kreistag. Eine Begrenzung der Schulstandorte auf zentrale Orte, wie Mittel- und Grundzentren, ist nicht gegeben.
Die Einstufung als Grundzentrum hat auch keine Auswirkungen auf die Landeszuweisungen innerhalb und außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs. Diese Zuweisungen orientieren sich auch künftig nahezu ausschließlich an der Einwohnerzahl und der kommunalen Steuerkraft. „Gehren muss also nicht darum bangen, künftig nur deshalb weniger Landesgelder zu bekommen, weil die Stadt kein Grundzentrum ist“, erläutert Frank Kuschel weiter. Wenn Gehren weniger Landesgelder erhält, dann liegt dies am politischen Willen der neuen Landesregierung von CDU und SPD.
Die kommunalpolitischen Akteure vor Ort müssen entscheiden, ob sie gegebenenfalls einen Rechtsstreit mit offenem Ausgang auf den Weg bringen oder sich darauf konzentrieren, die Kooperation zwischen den Städten und Gemeinden der Region zu vertiefen. „Die Region würde zweifelsohne bei einer stärkeren Zusammenarbeit aller Städte und Gemeinden um den Langen Berg gestärkt werden“, ist sich Petra Enders sicher.
Arnstadt, 29.12.2009