Offene Fragen zu Konzert

Das rechtsextreme Konzert vom 31. Mai 2008 in der Gemeinde Wolfsberg (TA berichtete) zieht weitere parlamentarische Kreise. Nach der Beantwortung seiner Anfrage an die Landesregierung schließt Frank Kuschel (Die Linke) ein Polizeiversagen nicht mehr aus.

WOLFSBERG (mth). Nach Darstellung der Landesregierung habe am Abend des letzten Maitages für die nach Wolfsberg gerufenen Polizisten keine Möglichkeit bestanden, das laufende Rechtsrockkonzert zu beenden. Anwohner hatten die Beamten gegen 22 Uhr auf die Musikveranstaltung aufmerksam gemacht. Doch "Strafbare Handlungen, Ordnungswidrigkeiten oder Störungen anderer An konnten weder im Verranstaltungsraum noch im Umfeld der Veranstaltung festgestellt werden", so Thüringens Innenminister Manfred Scherer (CDU).
Also habe es die Polzei bei Halterabfragen zu geparkten Pkw belassen, habe die Namen der auftretenden Bands in Erfahrung gebracht sowie Kontakt zum Betreiber der Gaststätte aufgenommen. "Aufgrund des Lagebildes vor Ort war von einem nichtöffentlichen Charakter der Veranstaltung auszugehen", war das Fazit vor Ort. Unter den 80 Teilnehmern des Konzertes konnten lediglich zwei Verstöße gegen das Verwenden von Zeichen verfassungsfeindlicher Organisationen (§ 86 StGB) festgestellt werden. Damit sei die rechtliche Handhabe entfallen, das Konzert zu verbieten, so Scherer weiter. Die Innenbehörden gehen offenbar davon aus, dass es sich um eine private Feier gehandelt habe. Diese Entscheidung widerspricht möglicherweise der Erlasslage des Innenministeriums, denn seit 2005 ist klar geregelt, dass auch private Feiern zu unterbinden sind, wenn etwa mit Störungen der öffentlichen Sicherheit infolge von Verstößen gegen § 86 StGB gerechnet werden könne. Auch sei "vorrangiges Ziel der Tätigkeit aller Thüringer Sicherheitsbehörden die Unterbindung derartiger Veranstaltungen unterAusschöpfung aller rechtlichen Instrumentarien". Es reiche aus, wenn der Teilnehmerkreis beziehungsweise die Interpreten der rechten Szene zuzuordnen seien. Dass dem so war, daran lässt das Innenministerium keinen Zweifel.

Thüringer Allgemeine vom 28.08.2008