Offene Fragen zu Konzert
Das rechtsextreme Konzert vom 31. Mai 2008 in der Gemeinde Wolfsberg (TA berichtete) zieht weitere parlamentarische Kreise. Nach der Beantwortung seiner Anfrage an die Landesregierung schließt Frank Kuschel (Die Linke) ein Polizeiversagen nicht mehr aus.
WOLFSBERG (mth).
Nach Darstellung der Landesregierung habe am Abend des letzten Maitages für
die nach Wolfsberg gerufenen Polizisten keine Möglichkeit bestanden, das
laufende Rechtsrockkonzert zu beenden. Anwohner hatten die Beamten gegen 22
Uhr auf die Musikveranstaltung aufmerksam gemacht. Doch "Strafbare Handlungen,
Ordnungswidrigkeiten oder Störungen anderer An konnten weder im Verranstaltungsraum
noch im Umfeld der Veranstaltung festgestellt werden", so Thüringens
Innenminister Manfred Scherer (CDU).
Also habe es die Polzei bei Halterabfragen zu geparkten Pkw belassen, habe die
Namen der auftretenden Bands in Erfahrung gebracht sowie Kontakt zum Betreiber
der Gaststätte aufgenommen. "Aufgrund des Lagebildes vor Ort war von
einem nichtöffentlichen Charakter der Veranstaltung auszugehen", war
das Fazit vor Ort. Unter den 80 Teilnehmern des Konzertes konnten lediglich
zwei Verstöße gegen das Verwenden von Zeichen verfassungsfeindlicher
Organisationen (§ 86 StGB) festgestellt werden. Damit sei die rechtliche
Handhabe entfallen, das Konzert zu verbieten, so Scherer weiter. Die Innenbehörden
gehen offenbar davon aus, dass es sich um eine private Feier gehandelt habe.
Diese Entscheidung widerspricht möglicherweise der Erlasslage des Innenministeriums,
denn seit 2005 ist klar geregelt, dass auch private Feiern zu unterbinden sind,
wenn etwa mit Störungen der öffentlichen Sicherheit infolge von Verstößen
gegen § 86 StGB gerechnet werden könne. Auch sei "vorrangiges
Ziel der Tätigkeit aller Thüringer Sicherheitsbehörden die Unterbindung
derartiger Veranstaltungen unterAusschöpfung aller rechtlichen Instrumentarien".
Es reiche aus, wenn der Teilnehmerkreis beziehungsweise die Interpreten der
rechten Szene zuzuordnen seien. Dass dem so war, daran lässt das Innenministerium
keinen Zweifel.
Thüringer
Allgemeine vom 28.08.2008