Straßenausbaubeiträge in Thüringen und die normative Wirkung des Faktischen

Die Diskussion über die Zukunft des Straßenausbaubeitragsrechts in Thüringen scheint eine neue Qualität zu erhalten. So debattierte nicht nur der Landtag auf Antrag der Linksfraktion, auch waren Innenminister Huber und SPD-Abgeordnete Eleonore Mühlbauer einer Einladung zur Informationsveranstaltung der Linksfraktion am 28. Januar 2010 gefolgt, was die Teilnehmer positiv als Auftakt des angekündigten Dialoges mit den Betroffenen bewerteten.
Ausgangspunkt war das seitens der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten, das schon über ein halbes Jahr vorliegt, aber erst zum jetzigen Zeitpunkt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde - entstanden im Dialog mit dem Gutachter und der Landesregierung fand es nicht nur Eingang in den Koalitionsvertrag, sondern "hält sich im Rahmen des Auftrages" und gibt damit im Wesentlichen die Haltung der Landesregierung wieder, die an der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen rückwirkend und auch für die Zukunft festhält.
Wenn man aber ein solches Gutachten als Diskussionsangebot zur Findung einer zukunftsfähigen Lösung verstanden wissen will, dann sollte es sich intensiv mit den Gegenpositionen und Alternativvorschlägen auseinandersetzen und vor allem auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes würdigen. Sich im Wesentlichen aber auf die Dokumentation der gegenwärtigen Rechtslage und die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens der kommunalen Mandatsträger in Bezug auf den Nichterlass von Straßenausbaubeitragssatzungen in der Vergangenheit zu beschränken, wird diesem Anspruch nicht gerecht. Auch ist es keine Voraussetzung, eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden.
Statt vom eigenen Versagen abzulenken, sollten sich die Verantwortlichen vielmehr schützend vor die Kommunalpolitiker stellen, schließlich ist die in Thüringen bestehende bundesweit einmalige Lage durch Versäumnisse auch der Rechtsaufsicht verursacht. Zudem haben es in den vergangenen Jahren die Verantwortlichen nicht vermocht, eine sichere Rechtslage zu schaffen. Vielmehr existierten bis 2001 sogar Rundschreiben aus dem zuständigen Innenministerium, die ausdrücklich den Gemeinden bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ein Ermessen zuerkennen.
Auch den sozialen Gesichtspunkt als Gegenargument zur zukünftigen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge immer wieder ins Feld zu führen, ist zu einseitig betrachtet, kontert Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher der Linksfraktion. Schließlich sei die verfehlte Steuer- und Sozialpolitik Ursache dafür, dass den öffentlichen Haushalten das Geld fehle, so der Abgeordnete weiter. Wenn wir ernsthaft von Zukunftsfähigkeit und Bürgerfreundlichkeit sprechen, dann müssen wir unseren Entscheidungsrahmen erweitern und auch den Mut haben, Beiträge abzuschaffen, gibt Frank Kuschel die perspektivische Forderung der Linksfraktion wieder. Zumindest aber muss in Thüringen das möglich sein, was im Nachbarland Sachsen praktiziert wird. Dort gilt eine Regelung, nach der die Frage der Beitragserhebung in Verantwortung der Kommunen liegt, die selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie Beiträge von den Grundstückseigentümern erheben.
Eine Fortsetzung des bisherigen Systems jedenfalls wird und kann es unter dem Gesichtspunkt der Schaffung eines zukunftsfähigen bürgerfreundlichen und gerechten Systems nicht geben. In diesem Zusammenhang ist der seitens der Landesregierung nunmehr angestrebte und begonnene Dialog nicht nur auf das Gutachten beschränkt, sondern breit gefächert zu führen, so die Forderung des Kommunalexperten Frank Kuschel. Insbesondere die "normative Kraft des Faktischen" sollte hier Berücksichtigung finden und damit nicht nur der "straßenausbaubeitragsrechtliche Vorteilsbegriff" überdacht, sondern sich auch intensiv mit der Rechtslage in anderen Bundesländern beschäftigt werden, so der Abgeordnete weiter.
Dass rechtspolitischer Handlungsbedarf besteht, war Konsens im Rahmen der Landtagsdebatte aber auch unter den Teilnehmern der Informationsveranstaltung. Insofern sollte der ausgesprochenen Einladung des Ministers zur Diskussionsbeteiligung hinsichtlich der für Herbst angekündigten Neuregelung zahlreich gefolgt werden, um den Blick über den Tellerrand hinaus zu ermöglichen, die unterschiedlichen Vorstellungen gemeinsam zu diskutieren und Alternativen aufzuzeigen, die der Bürgerfreundlichkeit auch tatsächlich gerecht werden.
Möglich ist dies über das Kontaktformular des Innenministeriums (http://www.thueringen.de/de/tim/abteilungen/kommunales/wirtschaft/content.html.), mit dem der Innenminister ausdrücklich auffordert, sachlich und konstruktiv Meinungen zum Rechtsgutachten zu äußern bzw. eigene Vorschläge zur Neugestaltung des Straßenausbaurechts zu übermitteln. Das Gutachten kann unter diesem Link ebenfalls abgerufen werden.

Diana Kölbel
Leiterin des Bürgerbüros der Landtagsfraktion DIE LINKE

29.1.2010