Die Diskussion
über die Zukunft des Straßenausbaubeitragsrechts in Thüringen
scheint eine neue Qualität zu erhalten. So debattierte nicht nur der Landtag
auf Antrag der Linksfraktion, auch waren Innenminister Huber und SPD-Abgeordnete
Eleonore Mühlbauer einer Einladung zur Informationsveranstaltung der Linksfraktion
am 28. Januar 2010 gefolgt, was die Teilnehmer positiv als Auftakt des angekündigten
Dialoges mit den Betroffenen bewerteten.
Ausgangspunkt war das seitens der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten,
das schon über ein halbes Jahr vorliegt, aber erst zum jetzigen Zeitpunkt
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde - entstanden im Dialog
mit dem Gutachter und der Landesregierung fand es nicht nur Eingang in den Koalitionsvertrag,
sondern "hält sich im Rahmen des Auftrages" und gibt damit im
Wesentlichen die Haltung der Landesregierung wieder, die an der Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen rückwirkend und auch für die Zukunft
festhält.
Wenn man aber ein solches Gutachten als Diskussionsangebot zur Findung einer
zukunftsfähigen Lösung verstanden wissen will, dann sollte es sich
intensiv mit den Gegenpositionen und Alternativvorschlägen auseinandersetzen
und vor allem auch die Entstehungsgeschichte des Gesetzes würdigen. Sich
im Wesentlichen aber auf die Dokumentation der gegenwärtigen Rechtslage
und die strafrechtliche Beurteilung des Verhaltens der kommunalen Mandatsträger
in Bezug auf den Nichterlass von Straßenausbaubeitragssatzungen in der
Vergangenheit zu beschränken, wird diesem Anspruch nicht gerecht. Auch
ist es keine Voraussetzung, eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung
zu finden.
Statt vom eigenen Versagen abzulenken, sollten sich die Verantwortlichen vielmehr
schützend vor die Kommunalpolitiker stellen, schließlich ist die
in Thüringen bestehende bundesweit einmalige Lage durch Versäumnisse
auch der Rechtsaufsicht verursacht. Zudem haben es in den vergangenen Jahren
die Verantwortlichen nicht vermocht, eine sichere Rechtslage zu schaffen. Vielmehr
existierten bis 2001 sogar Rundschreiben aus dem zuständigen Innenministerium,
die ausdrücklich den Gemeinden bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
ein Ermessen zuerkennen.
Auch den sozialen Gesichtspunkt als Gegenargument zur zukünftigen Abschaffung
der Straßenausbaubeiträge immer wieder ins Feld zu führen, ist
zu einseitig betrachtet, kontert Frank Kuschel, kommunalpolitischer Sprecher
der Linksfraktion. Schließlich sei die verfehlte Steuer- und Sozialpolitik
Ursache dafür, dass den öffentlichen Haushalten das Geld fehle, so
der Abgeordnete weiter. Wenn wir ernsthaft von Zukunftsfähigkeit und Bürgerfreundlichkeit
sprechen, dann müssen wir unseren Entscheidungsrahmen erweitern und auch
den Mut haben, Beiträge abzuschaffen, gibt Frank Kuschel die perspektivische
Forderung der Linksfraktion wieder. Zumindest aber muss in Thüringen das
möglich sein, was im Nachbarland Sachsen praktiziert wird. Dort gilt eine
Regelung, nach der die Frage der Beitragserhebung in Verantwortung der Kommunen
liegt, die selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie Beiträge
von den Grundstückseigentümern erheben.
Eine Fortsetzung des bisherigen Systems jedenfalls wird und kann es unter dem
Gesichtspunkt der Schaffung eines zukunftsfähigen bürgerfreundlichen
und gerechten Systems nicht geben. In diesem Zusammenhang ist der seitens der
Landesregierung nunmehr angestrebte und begonnene Dialog nicht nur auf das Gutachten
beschränkt, sondern breit gefächert zu führen, so die Forderung
des Kommunalexperten Frank Kuschel. Insbesondere die "normative Kraft des
Faktischen" sollte hier Berücksichtigung finden und damit nicht nur
der "straßenausbaubeitragsrechtliche Vorteilsbegriff" überdacht,
sondern sich auch intensiv mit der Rechtslage in anderen Bundesländern
beschäftigt werden, so der Abgeordnete weiter.
Dass rechtspolitischer Handlungsbedarf besteht, war Konsens im Rahmen der Landtagsdebatte
aber auch unter den Teilnehmern der Informationsveranstaltung. Insofern sollte
der ausgesprochenen Einladung des Ministers zur Diskussionsbeteiligung hinsichtlich
der für Herbst angekündigten Neuregelung zahlreich gefolgt werden,
um den Blick über den Tellerrand hinaus zu ermöglichen, die unterschiedlichen
Vorstellungen gemeinsam zu diskutieren und Alternativen aufzuzeigen, die der
Bürgerfreundlichkeit auch tatsächlich gerecht werden.
Möglich ist dies über das Kontaktformular des Innenministeriums (http://www.thueringen.de/de/tim/abteilungen/kommunales/wirtschaft/content.html.),
mit dem der Innenminister ausdrücklich auffordert, sachlich und konstruktiv
Meinungen zum Rechtsgutachten zu äußern bzw. eigene Vorschläge
zur Neugestaltung des Straßenausbaurechts zu übermitteln. Das Gutachten
kann unter diesem Link ebenfalls abgerufen werden.
Diana Kölbel
Leiterin des Bürgerbüros der Landtagsfraktion DIE LINKE