Freies Wort vom 15.03.2008

Auftragsvergabe: Linke wirft CDU zweierlei Maß vor

Landesverwaltungsamt will keine Vergleich zu ähnlich gelagerten Fällen herstellen
Ilmenau - Die Fraktion der Linkspartei im Kreistag hat sich noch einmal ausdrücklich hinter ihr Mitglied Frank Kuschel gestellt. Fraktionschef Eckhard Bauerschmidt bezeichnete die Verhängung eines Ordnungsgelds in Höhe von 1000 Euro gegen Kuschel durch den Kreistag als "ein Exempel der Merkwürdigkeiten". Der CDU warf er vor, bei der Beurteilung solcher Sachverhalte mit zweierlei Maß zu messen.
Beim Landesverwaltungsamt in Weimar gibt man sich angesichts der von Kuschel beanstandeten Vergabe eines Ingenieurauftrags im Wert von 415 000 Euro ohne Ausschreibung zugeknöpft. Behördensprecher Adalbert Alexy bestätigt lediglich, dass das Vorgehen des Ilmkreises in dieser Sache geprüft werde. Vergleiche zu ähnlichen Fällen möchte Alexy allerdings nicht anstellen. "Jeder Sachverhalt ist anders, deshalb kann man aus früheren Fällen nicht ableiten, wie die Entscheidung möglicherweise aussehen könnte."
Im Ilmkreis sorgt der Fall unterdessen zumindest bei der Linken für Unmut. Die Arnstädter Bürgerin, die auf der jüngsten Kreistagssitzung während der Bürgerfragestunde eine Anfrage an den Landrat bezüglich der beabsichtigten Verhängung des Ordnungsgeldes gegen Kuschel gestellt hatte, habe dafür nicht auf Insiderwissen zurückgreifen müssen. Sie konnte sich bei ihrer Frage auf Fakten stützen, die bereits vorab durch die Medien veröffentlicht worden waren. Der offensichtlich geäußerte Vorwurf des Insiderwissens sei aber nur eine Merkwürdigkeit in dem Verfahren, so Bauerschmidt.
Die zweite, sei die Vergabe der besagten Ingenieurleistung im Wert von 415 000 Euro ohne öffentliche Ausschreibung. Hier habe der zuständige Ausschuss offensichtlich falsch gehandelt, erklärte Bauerschmidt. Das habe auch das Thüringer Innenministerium festgestellt. Kuschel hatte dieses per kleiner Anfrage im Landtag mit dem Fall konfrontiert. Der Linkspolitiker sieht in der Auftragsvergabe einen Rechtsverstoß.
Offen sei bislang geblieben, ob der- oder diejenige, die die Vergabe im Landratsamt zu verantworten haben, bisher in irgendeiner Weise zur Verantwortung gezogen worden ist, kritisierte Bauerschmidt. Ein Kreistagsmitglied, das Aufklärung verlangt, solle aber bestraft werden. Das könne nicht angehen.
Als dritte Merkwürdigkeit kritisierte der Fraktionschef, dass in vergleichbaren anderen Fällen, gern Großmut gezeigt werde. Allerdings handele es sich dabei zumeist um Mitglieder der CDU-Fraktion. Kuschel werde nicht den reuigen Sünder geben, so Bauerschmidt und sicherte ihm die Unterstützung der Fraktion zu.
Klare Aussage vom Minister
Das Urteil des Innenministeriums zu dem Fall klingt eindeutig. Im vergangenen Sommer hatte der zuständige Minister Karl-Heinz Gasser (CDU) auf Kuschel fragen erklärt, dass im vorliegenden Fall die Voraussetzungen für eine Vergabe des Auftrages ohne vorherige "Vergabebekanntmachung", also öffentliche Ausschreibung, "Nach § 5, Abs 2 Buchst f. VOF" nicht vorlagen. Und Gasser wurde noch ausführlicher: "Eine Vergabe von Ingenieurleistungen der Leistungsphasen V bis VIII ohne Ausschreibung an den gleichen Auftragnehmer, der bereits die Leistungsphasen II bis IV des betreffenden Bauvorhabens erbracht hat, wäre dann als zulässig zu betrachten, wenn die Beauftragung der Leistungsphasen II bis IV einschließlich der Option auf eine spätere Vergabe der Leistungsphasen V bis VIII im Ergebnis eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens erfolgt wäre. Dies ist beim vorliegenden Sachverhalt nicht der Fall, da bereits die Vergabe der Leistungsphasen II bis IV seitens des Ilmkreises ohne Wettbewerb erfolgte."
Als mögliche Konsequenzen führte der Minister folgendes an: "Im Fall von Verstößen gegen das Haushalts- und Vergaberecht sind dienst-, haftungs-, und strafrechtliche Folgen zu prüfen. Eine Rechtsgrundlage für die Aufhebung eines Vertrages, der unter Verstoß gegen Vergaberecht entstanden ist, sieht die ThürKO nicht vor."
Insider befürchten, dass der Fall für den Landkreis ohne gravierende Folgen bleiben wird. Sie rechnen damit, dass das Landesverwaltungsamt den Verantwortlichen auf die Finger klopft und ihnen klar macht, sich in Zukunft anders zu verhalten. Ein Vorgehen, das Frank Kuschel sicher nicht zufriedenstellen würde.