1000 Euro Strafe
für indiskrete Anfrage
Ilmkreis handelt rechtswidrig, aber darf Kreistagsmitglied Kuschel das im Landtag
sagen?
Es sind exakt 1006
Kleine Anfragen, die Frank Kuschel (PDSLinke) schon an die Regierung gerichtet
hat. Und nur für eine davon, die mit der Landtagsdrucksachen- Nummer 4/2012,
soll der Abgeordnete zahlen: 1000 Euro, um genau zu sein.
Der fleißigste Fragesteller des Parlaments wollte im Juni 2007 wissen,
ob sein heimatlicher Ilmkreis zum Zwecke der Rekultivierung einer Abfalldeponie
einfach so eine Ingenieurleistung vergeben darf. Ohne Ausschreibung. Immerhin,
so fügte Kuschel in seinem Frage-Vorspann hinzu, beträgt der Vertragsumfang
rund 415 000 Euro.
Das für Kommunalsachen zuständige Innenministerium gab wie fast immer
nach bestem Wis sen und Gewissen Auskunft. Sie lässt sich mit einem schlichten
"So geht das nicht" zusammenfassen. Bei der Vergabe von freiberuflichen
Leistungen gelte der EG-Schwellenwert von 211 000 Euro. Was darüber liegt,
muss ausgeschrieben werden. Werde von der Kreisverwaltung gegen das Haushalts-
und Vergaberecht verstoßen, seien dienst-, haftungs- und strafrechtliche
Folgen zu prüfen.
Nun verlangt das Innenministerium für seine Antwort selbstverständlich
nicht die besagten 1000 Euro. Sondern Benno Kaufhold, CDU-Landrat des Ilmkreises.
In Gera noch ganz gut bekannt als früherer Chef der Berufsakademie, beantragte
er im Oktober, ein Ordnungsgeld gegen Kuschel zu verhängen. Der nämlich
sitzt auch im Kreistag und unterliege als Mitglied desselben der Verschwiegenheitspflicht.
Wer's nicht glaubt: So steht es in § 94 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung.
Die Bestimmung lässt sogar ein Ordnungsgeld bis 2500 Euro zu, wenn ein
kommunaler Volksvertreter schuldhaft interne Sachen ausplaudert.
Da Kuschel sein Wissen um die freihändige Auftragsvergabe des Kreises aus
einer nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses hatte, sitzt er nun
in der Tinte. Kaufhold hat den Beweis gegen sein Kreistagsmitglied schwarz auf
weiß: eben jene Landtagsdrucksache 4/2012.
Noch hat der Kreistag nicht über die erzieherische Maßnahme entschieden.
Gilt der Maulkorb auch dann, wenn es um die Aufdeckung von Verwaltungshandeln
geht, dessen Rechtswidrigkeit vom Innenministerium schon bestätigt worden
ist?
Sollte Kuschel auch das bei der Regierung abfragen, wird er nach OTZ-Informationen
folgende Antwort bekommen: In solchen Fällen wendet man sich besser und
möglichst diskret an die zuständige Aufsichtsbehörde, hier also
an das Landesverwaltungsamt. Dann klappt's auch mit der Verschwiegenheitspflicht.