OTZ vom 08.02.2008

1000 Euro Strafe für indiskrete Anfrage
Ilmkreis handelt rechtswidrig, aber darf Kreistagsmitglied Kuschel das im Landtag sagen?

Es sind exakt 1006 Kleine Anfragen, die Frank Kuschel (PDSLinke) schon an die Regierung gerichtet hat. Und nur für eine davon, die mit der Landtagsdrucksachen- Nummer 4/2012, soll der Abgeordnete zahlen: 1000 Euro, um genau zu sein.
Der fleißigste Fragesteller des Parlaments wollte im Juni 2007 wissen, ob sein heimatlicher Ilmkreis zum Zwecke der Rekultivierung einer Abfalldeponie einfach so eine Ingenieurleistung vergeben darf. Ohne Ausschreibung. Immerhin, so fügte Kuschel in seinem Frage-Vorspann hinzu, beträgt der Vertragsumfang rund 415 000 Euro.
Das für Kommunalsachen zuständige Innenministerium gab wie fast immer nach bestem Wis sen und Gewissen Auskunft. Sie lässt sich mit einem schlichten "So geht das nicht" zusammenfassen. Bei der Vergabe von freiberuflichen Leistungen gelte der EG-Schwellenwert von 211 000 Euro. Was darüber liegt, muss ausgeschrieben werden. Werde von der Kreisverwaltung gegen das Haushalts- und Vergaberecht verstoßen, seien dienst-, haftungs- und strafrechtliche Folgen zu prüfen.
Nun verlangt das Innenministerium für seine Antwort selbstverständlich nicht die besagten 1000 Euro. Sondern Benno Kaufhold, CDU-Landrat des Ilmkreises. In Gera noch ganz gut bekannt als früherer Chef der Berufsakademie, beantragte er im Oktober, ein Ordnungsgeld gegen Kuschel zu verhängen. Der nämlich sitzt auch im Kreistag und unterliege als Mitglied desselben der Verschwiegenheitspflicht. Wer's nicht glaubt: So steht es in § 94 Absatz 3 der Thüringer Kommunalordnung. Die Bestimmung lässt sogar ein Ordnungsgeld bis 2500 Euro zu, wenn ein kommunaler Volksvertreter schuldhaft interne Sachen ausplaudert.
Da Kuschel sein Wissen um die freihändige Auftragsvergabe des Kreises aus einer nichtöffentlichen Sitzung des Bauausschusses hatte, sitzt er nun in der Tinte. Kaufhold hat den Beweis gegen sein Kreistagsmitglied schwarz auf weiß: eben jene Landtagsdrucksache 4/2012.
Noch hat der Kreistag nicht über die erzieherische Maßnahme entschieden. Gilt der Maulkorb auch dann, wenn es um die Aufdeckung von Verwaltungshandeln geht, dessen Rechtswidrigkeit vom Innenministerium schon bestätigt worden ist?
Sollte Kuschel auch das bei der Regierung abfragen, wird er nach OTZ-Informationen folgende Antwort bekommen: In solchen Fällen wendet man sich besser und möglichst diskret an die zuständige Aufsichtsbehörde, hier also an das Landesverwaltungsamt. Dann klappt's auch mit der Verschwiegenheitspflicht.