Kuschel muss Ordnungsgeld vorerst nicht zahlen!
Das Vorhaben des Ilm-Kreis Landrates Dr. Benno Kaufhold (CDU), dass gegen das Kreistagsmitglied Frank Kuschel (DIE LINKE) verhängte Ordnungsgeld von 1.000 EUR noch vor der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes einzutreiben, ist gerichtlich gestoppt worden.
Auf Vorschlag des Landrates hatte der Kreistag das Ordnungsgeld verhangen, weil Frank Kuschel eine Ausschussentscheidung zur Vergabe von Planungsleistungen, die sich als rechtswidrig herausgestellt hat, öffentlich gemacht haben soll. Eine Kreistagsmehrheit und der Landrat wollen mit dieser Entscheidung offenbar erreichen, dass künftig Rechtsverstöße durch Kreistagsmitglieder verschwiegen werden. Eine sehr umstrittene Vorgehensweise, haben doch alle Kreistagsmitglieder ein Mandatseid abgegeben und sich darin zur Einhaltung der Gesetze, die eine Offenlegung von Rechtsverstößen einschließt, verpflichtet.
Das Land als Aufsichtsbehörde hatte im Übrigen die Rechtsverletzung ausdrücklich bestätigt und den Landrat aufgefordert, künftig die Vergabevorschriften einzuhalten. Weitergehende Konsequenzen gegen den Landrat haben die Landesregierung und die Staatsanwaltschaft jedoch abgelehnt.
Wann das Gericht in der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit des Ordnungsgeldes entscheiden wird, ist noch offen.
Der Landrat hatte den sofortigen Vollzug des Ordnungsgeldes gegen Frank Kuschel mit der notwendigen Disziplinarwirkung dieser Strafe begründet. Das Verwaltungsgericht Weimar widersprach dieser Landratsauffassung und entschied, dass bis zur Klageentscheidung keinesfalls das Ordnungsgeld zu zahlen ist. Ordnungs- und Bußgelder sind aus Sicht der Richter grundsätzlich erst dann zu zahlen, wenn über entsprechende Klagen endgültig entschieden ist.
Eine Disziplinierung durch sofortige Zahlung, ohne dass entschieden ist, ob das Ordnungsgeld überhaupt berechtigt ist, gibt es nach der Einschätzung des Gerichtes nicht. Der Landrat hat nun zwei Wochen Zeit, gegen diese Entscheidung beim Thüringer Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.
Arnstadt, 18.11.2009