Weimar (dpa/th)
- Der jahrelange Konflikt um Wasser- und Abwasserabgaben hat auch bei einer
Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar zu scharfen Auseinandersetzungen
geführt. Der Rechtsvertreter der klagenden Kommunen und Zweckverbände
bezeichnete die Beitragsreform der Landesregierung von 2004 am Dienstag als
einen unbegründeten und nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die kommunale
Selbstverwaltung.
Innenminister Manfred Scherer (CDU) sagte, dass die Reform wegen "überspitzt
gesagt bürgerkriegsähnlicher Zustände" gerechtfertigt gewesen
sei. Das Verfassungsgericht muss prüfen, ob die Abschaffung der Wasserbeiträge
und die Verringerung der Abwasserbeiträge ein unverhältnismäßiger
Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist. Das Gericht will seine Entscheidung
am 5. Dezember 2008 verkünden.
Zu Beginn sprach die Landesregierung den klagenden fünf Zweckverbänden
die Klageberechtigung ab. Sie seien im Sinne der Verfassung keine Gemeindeverbände.
Der Vertreter der Zweckverbände und zweier ebenfalls klagender Kommunen
erwiderte, dass die Verbände finanziell die Hauptbetroffenen seien. Sie
könnten rechtlich nicht schutzlos sein.
Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hatte die Reform im Landtagswahlkampf
2004 angekündigt. Nach der Wahl setzte sie der Landtag im Dezember 2004
um. Die Regierung hatte sie mit extrem hohen Belastungen in Einzelfällen
und fehlender Akzeptanz begründet.
Klägervertreter Michael Quaas wies dies als Grund zurück. Für
Abgaben gebe es bundesweit nirgends Akzeptanz. Die Probleme hätten sich
auch mit den vorhanden Möglichkeiten wie etwa Stundungsregelungen lösen
lassen. Die fehlende Akzeptanz rechtfertige es aber nicht, den Kommunen den
Handlungsspielraum zu nehmen. Durch die Abschaffung der einmaligen Anschlussbeiträge
blieben ihnen nur noch Gebühren zur Finanzierung. Der Gesetzgeber habe
außerdem nicht einmal konsequent gehandelt, da er die Beiträge bei
Abwasser nicht abgeschafft habe.
Der Rechtsvertreter des Landes, Hermann Pünder, verwies darauf, dass die
Reform eine "politische Entscheidung" des Gesetzgebers gewesen sei.
"Die Politik hat gesagt, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichten,
um die Lage zu entschärfen." Der Eingriff sei außerdem gering,
da eine Gebührenfinanzierung die Einnahmen nicht nehme, sondern nur über
einen längeren Zeitraum strecke. Nach Angaben von Verbandsvertretern schränkt
diese Streckung die Investitionsmöglichkeiten aber drastisch ein.
Intensiv beschäftigte sich das Gericht mit Ausgleichszahlungen des Landes
für die Folgen der Reform im Abwasserbereich. Die Verbände kritisierten,
dass sie für die notwendigen Kredite nur die Zinsen bekämen und dadurch
Ausfälle in Millionenhöhe hätten. Innenminister Scherer verwies
darauf, dass nur "unmittelbare" Folgekosten erstattet würden,
nicht aber "mittelbare" wie die Tilgung.
Der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Die Linke, Frank Kuschel,
sagte, die Verhandlung habe gezeigt, dass das Beitragssystem rechtlich völlig
undurchschaubar sei. Deshalb sei es richtig gewesen, die Wasserbeiträge
abzuschaffen. Ein Zurück zum alten System sei den Bürgern nicht zuzumuten.
Vielmehr müsse auch beim Abwasser und im Straßenbau über eine
Abschaffung der Beiträge nachgedacht werden, sagte Kuschel. Die SPD-Fraktion
hofft, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts für Klarheit in der
Wasserproblematik sowie der Frage der kommunalen Selbstverwaltung schafft. Die
Abschaffung der Wasserbeiträge vor der Landtagswahl 2004 sei teuer erkauft
worden.
DPA vom 07.10.2008