Scharfe Auseinandersetzungen vor Gericht im Beitragsstreit

Weimar (dpa/th) - Der jahrelange Konflikt um Wasser- und Abwasserabgaben hat auch bei einer Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof in Weimar zu scharfen Auseinandersetzungen geführt. Der Rechtsvertreter der klagenden Kommunen und Zweckverbände bezeichnete die Beitragsreform der Landesregierung von 2004 am Dienstag als einen unbegründeten und nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung.
Innenminister Manfred Scherer (CDU) sagte, dass die Reform wegen "überspitzt gesagt bürgerkriegsähnlicher Zustände" gerechtfertigt gewesen sei. Das Verfassungsgericht muss prüfen, ob die Abschaffung der Wasserbeiträge und die Verringerung der Abwasserbeiträge ein unverhältnismäßiger Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist. Das Gericht will seine Entscheidung am 5. Dezember 2008 verkünden.
Zu Beginn sprach die Landesregierung den klagenden fünf Zweckverbänden die Klageberechtigung ab. Sie seien im Sinne der Verfassung keine Gemeindeverbände. Der Vertreter der Zweckverbände und zweier ebenfalls klagender Kommunen erwiderte, dass die Verbände finanziell die Hauptbetroffenen seien. Sie könnten rechtlich nicht schutzlos sein.
Ministerpräsident Dieter Althaus (CDU) hatte die Reform im Landtagswahlkampf 2004 angekündigt. Nach der Wahl setzte sie der Landtag im Dezember 2004 um. Die Regierung hatte sie mit extrem hohen Belastungen in Einzelfällen und fehlender Akzeptanz begründet.
Klägervertreter Michael Quaas wies dies als Grund zurück. Für Abgaben gebe es bundesweit nirgends Akzeptanz. Die Probleme hätten sich auch mit den vorhanden Möglichkeiten wie etwa Stundungsregelungen lösen lassen. Die fehlende Akzeptanz rechtfertige es aber nicht, den Kommunen den Handlungsspielraum zu nehmen. Durch die Abschaffung der einmaligen Anschlussbeiträge blieben ihnen nur noch Gebühren zur Finanzierung. Der Gesetzgeber habe außerdem nicht einmal konsequent gehandelt, da er die Beiträge bei Abwasser nicht abgeschafft habe.
Der Rechtsvertreter des Landes, Hermann Pünder, verwies darauf, dass die Reform eine "politische Entscheidung" des Gesetzgebers gewesen sei. "Die Politik hat gesagt, dass die vorhandenen Mittel nicht ausreichten, um die Lage zu entschärfen." Der Eingriff sei außerdem gering, da eine Gebührenfinanzierung die Einnahmen nicht nehme, sondern nur über einen längeren Zeitraum strecke. Nach Angaben von Verbandsvertretern schränkt diese Streckung die Investitionsmöglichkeiten aber drastisch ein.
Intensiv beschäftigte sich das Gericht mit Ausgleichszahlungen des Landes für die Folgen der Reform im Abwasserbereich. Die Verbände kritisierten, dass sie für die notwendigen Kredite nur die Zinsen bekämen und dadurch Ausfälle in Millionenhöhe hätten. Innenminister Scherer verwies darauf, dass nur "unmittelbare" Folgekosten erstattet würden, nicht aber "mittelbare" wie die Tilgung.
Der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion Die Linke, Frank Kuschel, sagte, die Verhandlung habe gezeigt, dass das Beitragssystem rechtlich völlig undurchschaubar sei. Deshalb sei es richtig gewesen, die Wasserbeiträge abzuschaffen. Ein Zurück zum alten System sei den Bürgern nicht zuzumuten. Vielmehr müsse auch beim Abwasser und im Straßenbau über eine Abschaffung der Beiträge nachgedacht werden, sagte Kuschel. Die SPD-Fraktion hofft, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichts für Klarheit in der Wasserproblematik sowie der Frage der kommunalen Selbstverwaltung schafft. Die Abschaffung der Wasserbeiträge vor der Landtagswahl 2004 sei teuer erkauft worden.

DPA vom 07.10.2008