WEIMAR/ARNSTADT. Das gestrige Verfassungsgerichtsurteil hat zwar die Abschaffung der Trinkwasser-Beiträge bestätigt, dafür aber neuen Ärger ausgelöst: Den Besitzern großer Grundstücke drohen höhere Kosten.
Das Landes-Verfassungsgericht in Weimar hat so genannte "Privilegierungstatbestände", durch die Besitzer besonders großer oder unbebauter Grundstücke teilweise oder vollständig von der Zahlung von Abwasser-Beiträgen entlastet werden sollten, für verfassungswidrig erklärt. Dadurch, dass diese Grundstückseigentümer nicht in voller Höhe zur Kasse gebeten würde, entstünden den Aufgabenträgern erhebliche Finanzierungslücken, heißt es in der Erklärung des Gerichts.
Die "Privilegierungstatbestände" waren 2005 eingeführt worden, weil Besitzer sehr großer Grundstücke zum Teil fünfstellige Beitragssummen bezahlen sollten und sich dagegen landesweit Protest formierte. Nun muss das Land bis Ende 2010 ein neues Kommunalabgabengesetz erlassen. Finanzielle Sofortfolgen für Bürger hat das Urteil aber nicht, Nachforderungen durch Zweckverbände hat das Gericht klar verboten.
Allerdings müssen Grundstückseigentümer, bei denen jetzt gebaut wurde und die erst demnächst einen Bescheid erhalten, mit der vollen Beitragssumme zur Kasse gebeten werden, die so genannte Tiefenbegrenzung darf nicht mehr angewandt werden.
Das gestrige Urteil betrifft nur Grundstücke, die entweder besonders groß oder noch nicht bebaut worden sind. Für diese Gruppe wurde seit 2005 auf den Beitragsbescheiden zwar auch die Gesamtsumme der Beitragsschuld vermerkt, bezahlt werden musste aber nur ein reduzierter Beitrag. Wer vor 2005 mit einem Beitrag zur Kasse gebeten worden war, bekam sogar Geld zurück.
Letztere Gruppe braucht nicht zu fürchten, dass der Zweckverband die zurückgezahlten Gelder sofort wiederhaben will, das ist laut Gerichtsurteil ausgeschlossen.
Wie es für Besitzer großer und unbebauter Grundstücke weitergeht, muss der neue Landtag beschließen. Die vom Gericht geforderte Gesetzesänderung ist nicht vor der Landtagswahl im August zu erwarten.
Konkrete Folgen hat das Urteil für alle, die jetzt erst Beitragsbescheide erhalten. Ihnen wird auf jeden Fall die volle Beitragshöhe in Rechnung gestellt - unabhängig von Grundstücksgröße oder Bebauung. Alle gemachten Zusagen über eine reduzierte Beitragshöhe sind nichtig. Allerdings gilt weiter die Einzelfall-Regelung, dass jeder individuell mit dem Verband verhandeln und auch eine Stundung oder Ratenzahlung vereinbaren kann.
Die grundsätzliche Lösung für die Zukunft wird sicher Bestandteil des Wahlkampfs werden, denn auch 2004 war die Einführung der Privilegierungstatbestände und die Abschaffung der Wasser-Beiträge auf Druck von der Straße erfolgt. Die Debatte in Arnstadt, ob man Beiträge ganz abschaffen oder wenigstens senken und dafür lieber die Wassergebühren erhöhen sollte, wird an Schärfe sicher zunehmen. Ob es aber in einem solchen Super-Wahljahr dazu eine Einigung im Zweckverband geben wird, ist eher zu bezweifeln.
Thüringer Allgemeine vom 24.04.2009