Kommt ab 2009 die Doppik für die Thüringer Kommunen?

Vor nahezu acht Jahren haben die Innenminister der Länder beschlossen, die kommunale Haushaltswirtschaft von der so genannten "Kameralistik" auf die "Doppik" umzustellen. Mit dieser Umstellung soll mehr betriebswirtschaftliches Denken in die Kommunen einziehen, so die Vorstellung der "Doppik-Aktivisten".
Länder wie Nordrhein-Westfalen und Hessen haben diesen Übergang im Rechnungswesen bereits vollzogen oder sind gegenwärtig dabei. In Thüringen soll es offenbar 2009 soweit sein.
Zumindest gibt es jetzt durch die Landesregierung erste Gesetz- und Verordnungsentwürfe, die derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden diskutiert werden. Dabei plant die Landes-regierung offenbar ein so genanntes Optionsmodell. Demnach können sich Kommunen zu-mindest für eine Übergangszeit entscheiden, ob sie bei der "Kameralistik" bleiben oder die "Doppik" anwenden.
Dieser Ansatz erscheint wenig sinnvoll, werden doch dadurch parallele Systeme im kommu-nalen Haushaltsrecht geschaffen, die noch mehr Verwirrungen zur Folge haben werden und eine Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen unmöglich machen. Es bleibt deshalb zu hof-fen, dass hier die Landesregierung umdenkt und eine Zersplitterung der Haushaltswirtschaft zwischen den Kommunen nicht selbst auf den Weg bringt.
Insgesamt gibt es zur "Doppik" unterschiedliche Auffassungen. Für die Doppik spricht, dass hierbei auch das gesamte Vermögen einer Kommune in die Haushaltsbetrachtung einbezogen wird, was bei der Kameralistik nicht der Fall ist. Auch wird bei der Doppik die tatsächliche Gesamtverschuldung einer Gemeinde sichtbar, weil u. a. die Pensionsverpflichtungen und Instandsetzungsrückstände bei Gebäuden und technischen Einrichtungen erfasst werden. Der-artige Darstellungen sind in der Kameralistik unbekannt. Schließlich werden bei der Doppik alle Kosten des Verwaltungshandelns erfasst, indem so genannte Produkte gebildet werden. Bereits bei dieser Produktbildung gibt es von den Doppik-Kritikern Einwende. Nicht jedes Verwaltungshandeln lässt sich in Produkten erfassen, insbesondere dort, wo es um Betreu-ungsleistungen geht. Die Kritiker befürchten hier einen zusätzlichen Leistungsdruck zu Lasten der Betroffenen. Auch werden Gebühren- und Entgelterhöhungen in vielen Bereichen nicht ausgeschlossen, wenn für einzelne zusätzliche Einrichtungen Kostenpositionen wie Abschrei-bungen und kalkulatorische Zinsen zusätzlich berechnet werden. In den Bereichen, in denen bereits heute Gebühren und Entgelte kalkuliert werden müssen, kann mit der Kosten- und Leistungsrechnung auch im Rahmen der Kameralistik agiert werden.
Deshalb wird, auch mit Blick auf die Erfahrungen in den alten Bundesländern, zunehmend nach der Sinnhaftigkeit der Doppik-Einführung gefragt. Selbst die erhoffte höhere Transpa-renz in der kommunalen Haushaltswirtschaft konnte bei der Doppik bisher nicht nachgewie-sen werden. Auch die Bürger werden kaum motiviert, sich intensiver mit den Finanzen ihrer Kommune zu beschäftigen. Die Einführung der Doppik verursacht erhebliche Kosten, insbe-sondere im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz, der Produktdefinierung, der Schulung der Mitarbeiten und der Technikumstellung. Gerade diese Einführungskosten dürfen in der Diskussion nicht ausgeblendet werden.
Die Linkspartei hat sich bisher für die Einführung der Doppik ausgesprochen. Diese Position sollte beibehalten werden, jedoch muss die Diskussion darüber geführt werden, mit welchen Zielrichtungen die Umstellung der kommunalen Haushaltswirtschaft erfolgen soll. Mehr Transparenz als Voraussetzung für eine bessere Bürgerbeteiligung und eine bedarfsgerechte Finanzausstattung der Kommunen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Daseinsvorsorge sollte dabei Forderungen der Linken sein und bleiben.

Erfurt, 07.05.2007