Kommt ab 2009 die Doppik für die Thüringer Kommunen?
Vor
nahezu acht Jahren haben die Innenminister der Länder beschlossen, die kommunale
Haushaltswirtschaft von der so genannten "Kameralistik" auf die "Doppik"
umzustellen. Mit dieser Umstellung soll mehr betriebswirtschaftliches Denken in
die Kommunen einziehen, so die Vorstellung der "Doppik-Aktivisten".
Länder
wie Nordrhein-Westfalen und Hessen haben diesen Übergang im Rechnungswesen
bereits vollzogen oder sind gegenwärtig dabei. In Thüringen soll es
offenbar 2009 soweit sein.
Zumindest gibt es jetzt durch die Landesregierung
erste Gesetz- und Verordnungsentwürfe, die derzeit mit den kommunalen Spitzenverbänden
diskutiert werden. Dabei plant die Landes-regierung offenbar ein so genanntes
Optionsmodell. Demnach können sich Kommunen zu-mindest für eine Übergangszeit
entscheiden, ob sie bei der "Kameralistik" bleiben oder die "Doppik"
anwenden.
Dieser Ansatz erscheint wenig sinnvoll, werden doch dadurch parallele
Systeme im kommu-nalen Haushaltsrecht geschaffen, die noch mehr Verwirrungen zur
Folge haben werden und eine Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen unmöglich
machen. Es bleibt deshalb zu hof-fen, dass hier die Landesregierung umdenkt und
eine Zersplitterung der Haushaltswirtschaft zwischen den Kommunen nicht selbst
auf den Weg bringt.
Insgesamt gibt es zur "Doppik" unterschiedliche
Auffassungen. Für die Doppik spricht, dass hierbei auch das gesamte Vermögen
einer Kommune in die Haushaltsbetrachtung einbezogen wird, was bei der Kameralistik
nicht der Fall ist. Auch wird bei der Doppik die tatsächliche Gesamtverschuldung
einer Gemeinde sichtbar, weil u. a. die Pensionsverpflichtungen und Instandsetzungsrückstände
bei Gebäuden und technischen Einrichtungen erfasst werden. Der-artige Darstellungen
sind in der Kameralistik unbekannt. Schließlich werden bei der Doppik alle
Kosten des Verwaltungshandelns erfasst, indem so genannte Produkte gebildet werden.
Bereits bei dieser Produktbildung gibt es von den Doppik-Kritikern Einwende. Nicht
jedes Verwaltungshandeln lässt sich in Produkten erfassen, insbesondere dort,
wo es um Betreu-ungsleistungen geht. Die Kritiker befürchten hier einen zusätzlichen
Leistungsdruck zu Lasten der Betroffenen. Auch werden Gebühren- und Entgelterhöhungen
in vielen Bereichen nicht ausgeschlossen, wenn für einzelne zusätzliche
Einrichtungen Kostenpositionen wie Abschrei-bungen und kalkulatorische Zinsen
zusätzlich berechnet werden. In den Bereichen, in denen bereits heute Gebühren
und Entgelte kalkuliert werden müssen, kann mit der Kosten- und Leistungsrechnung
auch im Rahmen der Kameralistik agiert werden.
Deshalb wird, auch mit Blick
auf die Erfahrungen in den alten Bundesländern, zunehmend nach der Sinnhaftigkeit
der Doppik-Einführung gefragt. Selbst die erhoffte höhere Transpa-renz
in der kommunalen Haushaltswirtschaft konnte bei der Doppik bisher nicht nachgewie-sen
werden. Auch die Bürger werden kaum motiviert, sich intensiver mit den Finanzen
ihrer Kommune zu beschäftigen. Die Einführung der Doppik verursacht
erhebliche Kosten, insbe-sondere im Zusammenhang mit der Erstellung der Eröffnungsbilanz,
der Produktdefinierung, der Schulung der Mitarbeiten und der Technikumstellung.
Gerade diese Einführungskosten dürfen in der Diskussion nicht ausgeblendet
werden.
Die Linkspartei hat sich bisher für die Einführung der Doppik
ausgesprochen. Diese Position sollte beibehalten werden, jedoch muss die Diskussion
darüber geführt werden, mit welchen Zielrichtungen die Umstellung der
kommunalen Haushaltswirtschaft erfolgen soll. Mehr Transparenz als Voraussetzung
für eine bessere Bürgerbeteiligung und eine bedarfsgerechte Finanzausstattung
der Kommunen für die Wahrnehmung der Aufgaben der Daseinsvorsorge sollte
dabei Forderungen der Linken sein und bleiben.
Erfurt, 07.05.2007