Landesregierung muss endlich zur Besinnung kommen und Abzocke beenden

Zum Grundsatzurteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, wonach die Gemeinden nicht zwingend verpflichtet seien, Straßenausbaubeitragssatzungen zu erlassen und Beiträge von den Grundstückseigentümern zu erheben, erklärt der kommunalpolitische Sprecher der Linksfraktion Frank Kuschel: "Wenn die Thüringer Landesregierung schon nicht die Forderungen nach bürgerfreundlichen Kommunalabgaben zur Kenntnis nehmen will, so sollte sie zumindest Achtung vor der Justiz haben. Ich erwarte, dass sie nun endlich zur Besinnung kommt und die Abzocke der Bürger beendet."

"Das Urteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes ist auch für Thüringen relevant, sind doch die betreffenden Gesetze in den beiden Nachbarländern miteinander vergleichbar", so der Abgeordnete weiter. Das sächsische Gericht hatte in seiner Urteilsabwägung auch die Leistungsfähigkeit der Grundstückseigentümer berücksichtigt, da die klagende Gemeinde darauf verwiesen hatte, dass ihre Bürger schon durch die hohen Abwasserbeiträge finanziell belastet seien. "Ich frage mich, wann auch die Thüringer Landesregierung zur Kenntnis nimmt, dass die Bürger im Freistaat nicht unendlich zu Kasse gebeten werden können. Die finanzielle Belastungsgrenze ist erreicht!", betont der Kommunalexperte sicher.

Die CDU-Landesregierung hatte bisher stets behauptet, die Gemeinden seien zur pflichtigen Beitragserhebung für den Straßenausbau gezwungen - und dies rückwirkend bis 1991. Die Linksfraktion hat jetzt einen eigenen Gesetzentwurfs-Antrag in den Landtag eingebracht, mit dem eine rückwirkende Erhebung ausgeschlossen werden soll. Nach der ersten Lesung ist das Gesetz durch die CDU-Mehrheitsentscheidung nicht in die Ausschüsse verwiesen worden. "Nun aber bin ich gespannt, wie CDU-Fraktion und Landesregierung in der nächsten Landtagssitzung in Kenntnis der aktuellen Rechtssprechung unseren Gesetzentwurf bewerten wollen. Immerhin können die alten, reflexartig wiederholten Floskeln, dass die Vorschläge der Linkspartei.PDS allesamt verfassungswidrig seien, angesichts der sächsischen Rechtssprechung nicht mehr bedient werden", zeigt sich Frank Kuschel überzeugt.

Erfurt, 08.02.2007