Stichtagsregelung bei Straßenausbaubeiträgen verschärft das Unrecht!
"Wenn
jetzt CDU und SPD bei der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
eine Stichtagsregelung favorisieren, wird dies das bestehenden Unrecht verschärfen
und zudem die Bürgerschaft in den Gemeinden spalten", befürchtet
der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Frank Kuschel.
Unabhängig
davon, zu welchem Zeitpunkt die Stichtagsregelung gelten soll, werden künftig
in den Gemeinden einerseits Bürger rückwirkend Straßenausbaubeiträge
zahlen müssen, andere aber nicht. "Mit einer solchen Spaltungspolitik
entledigt sich das Land in unverantwortlicher Art und Weise eines Problems, das
es selbst erst herbeigeführt hat und verlagert zudem Konflikte auf die gemeindliche
Ebene", kritisiert Frank Kuschel.
Bisher galt in den Gemeinden ein einheitliches
Ortsrecht für alle Bürger. Dieser Grundsatz wird durch CDU und SPD jetzt
in Frage gestellt. Bis 2005 konnten die Gemeinden mit Duldung durch das Land davon
ausgehen, dass sie selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe
sie Straßenausbaubeiträge erheben. Nahezu jede dritte Thüringer
Gemeinde hat deshalb bisher keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen
und somit auf die Beitragserhebung verzichtet. In diesem Zusammenhang von einem
rechtswidrigen Verhalten der Gemeinden zu sprechen, wie es dies der Thüringer
Innenminister tut, muss als untauglicher Versuch von der eigenen Verantwortung
abzulenken, gewertet werden.
Eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts
nimmt jetzt die Landesregierung zum Anlass, alle Gemeinden in Thüringen zu
zwingen, bis 1991 rückwirkend Straßenausbaubeiträge zu erheben.
"Zukunftsweisender wäre es gewesen, auf den Richtspruch mit einer Gesetzesänderung
im Interesse der Bürger und Gemeinden, so wie es die Linkspartei vorgeschlagen
hatte, zu reagieren", ist sich der Landtagsabgeordnete der LINKEN sicher.
Der Vorschlag der LINKEN, die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen
gesetzlich zu verbieten, wurde durch die CDU im Landtag erst im Januar diesen
Jahren abgelehnt.
In Sachsen können die Gemeinden vollkommen ohne Zwang
entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge
erheben. "Die sächsische Regelung muss auch für Thüringen
eine Orientierung bilden", fordert Frank Kuschel.
Eine Stichtagsregelung
ist nicht nur rechtlich umstritten, sondern auch politisch gegenüber den
Gemeinden und Bürgern nicht vermittelbar. "Mit einer derartigen Flickschusterei
werden CDU und SPD das Problem nicht aus der Welt schaffen können",
so Frank Kuschel abschließend.
Erfurt, 20.06.2007