Stichtagsregelung bei Straßenausbaubeiträgen verschärft das Unrecht!

"Wenn jetzt CDU und SPD bei der rückwirkenden Erhebung von Straßenausbaubeiträgen eine Stichtagsregelung favorisieren, wird dies das bestehenden Unrecht verschärfen und zudem die Bürgerschaft in den Gemeinden spalten", befürchtet der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Frank Kuschel.
Unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt die Stichtagsregelung gelten soll, werden künftig in den Gemeinden einerseits Bürger rückwirkend Straßenausbaubeiträge zahlen müssen, andere aber nicht. "Mit einer solchen Spaltungspolitik entledigt sich das Land in unverantwortlicher Art und Weise eines Problems, das es selbst erst herbeigeführt hat und verlagert zudem Konflikte auf die gemeindliche Ebene", kritisiert Frank Kuschel.
Bisher galt in den Gemeinden ein einheitliches Ortsrecht für alle Bürger. Dieser Grundsatz wird durch CDU und SPD jetzt in Frage gestellt. Bis 2005 konnten die Gemeinden mit Duldung durch das Land davon ausgehen, dass sie selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge erheben. Nahezu jede dritte Thüringer Gemeinde hat deshalb bisher keine Straßenausbaubeitragssatzung erlassen und somit auf die Beitragserhebung verzichtet. In diesem Zusammenhang von einem rechtswidrigen Verhalten der Gemeinden zu sprechen, wie es dies der Thüringer Innenminister tut, muss als untauglicher Versuch von der eigenen Verantwortung abzulenken, gewertet werden.
Eine Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts nimmt jetzt die Landesregierung zum Anlass, alle Gemeinden in Thüringen zu zwingen, bis 1991 rückwirkend Straßenausbaubeiträge zu erheben. "Zukunftsweisender wäre es gewesen, auf den Richtspruch mit einer Gesetzesänderung im Interesse der Bürger und Gemeinden, so wie es die Linkspartei vorgeschlagen hatte, zu reagieren", ist sich der Landtagsabgeordnete der LINKEN sicher. Der Vorschlag der LINKEN, die rückwirkende Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gesetzlich zu verbieten, wurde durch die CDU im Landtag erst im Januar diesen Jahren abgelehnt.
In Sachsen können die Gemeinden vollkommen ohne Zwang entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Straßenausbaubeiträge erheben. "Die sächsische Regelung muss auch für Thüringen eine Orientierung bilden", fordert Frank Kuschel.
Eine Stichtagsregelung ist nicht nur rechtlich umstritten, sondern auch politisch gegenüber den Gemeinden und Bürgern nicht vermittelbar. "Mit einer derartigen Flickschusterei werden CDU und SPD das Problem nicht aus der Welt schaffen können", so Frank Kuschel abschließend.

Erfurt, 20.06.2007