Frank Kuschel,
LINKEN-Abgeordneter im Innenausschuss, bewertet die von der Landesregierung
angekündigte Neuregelung des Thüringer Stiftungsrechts als unzureichend:
"Dass das Stiftungsverzeichnis nun öffentlich zugänglich gemacht
werden soll, trägt nur dann wirklich zur Transparenz bei, wenn die dort
vorhandenen Daten wie Name, Sitz, Stiftungszweck und Angaben zur Organisationsstruktur
für alle interessierten Bürger und Organisationen ohne bürokratische
Hürden umfassend zugänglich sind."
Um eine transparente, also öffentliche, Kontrolle der Stiftungen wirksam
zu ermöglichen, müssten die bisherigen Informationen, insbesondere
zur Zweckbestimmung möglichst präzisiert werden und über den
bisherigen Datenbestand hinaus noch weitere Informationen in das Verzeichnis
aufgenommen werden, so die Namen der Stifter und Informationen zu Höhe
und Zusammensetzung des Stiftungskapitals, fordert der Abgeordnete, "denn
diese Informationen sind notwendig, um die Arbeit der Stiftung zu bewerten und
zu kontrollieren, insbesondere bei der Frage der Gemeinnützigkeit, bei
der es um öffentliche Steuergelder geht." Zur Überprüfung
der Einhaltung der Gemeinnützigkeitsbestimmungen müsse es dann in
der Praxis auch die notwendigen wirksamen Kontrollen geben.
Außerdem wolle die Fraktion DIE LINKE durchsetzen, dass im Gesetzentwurf
Regelungen aufgenommen werden, die verhindern, dass sich die öffentliche
Hand in Thüringen über Stiftungen immer aus ihrer Verantwortung für
die Erfüllung staatlicher Aufgaben flüchtet, es dürfe, so Kuschel,
"keine Privatisierung über die Hintertür des Stiftungsrechts
stattfinden". Durch die Gründung der Blindenstiftung und der Stiftung
FamilienSinn seien in Thüringen bereits heute wichtige Aufgaben der staatlichen
Daseinsvorsorge in Bezug auf behinderte Menschen sowie Familien und Kinder auf
Betreiben der Landesregierung der öffentlichen Aufgabenerfüllung,
Kontrolle und finanziellen Verantwortung entzogen worden.
Erfurt, 11.03.2008