Transparenz im Stiftungswesen sichern - keine Flucht des Staates aus Aufgaben

Frank Kuschel, LINKEN-Abgeordneter im Innenausschuss, bewertet die von der Landesregierung angekündigte Neuregelung des Thüringer Stiftungsrechts als unzureichend: "Dass das Stiftungsverzeichnis nun öffentlich zugänglich gemacht werden soll, trägt nur dann wirklich zur Transparenz bei, wenn die dort vorhandenen Daten wie Name, Sitz, Stiftungszweck und Angaben zur Organisationsstruktur für alle interessierten Bürger und Organisationen ohne bürokratische Hürden umfassend zugänglich sind."
Um eine transparente, also öffentliche, Kontrolle der Stiftungen wirksam zu ermöglichen, müssten die bisherigen Informationen, insbesondere zur Zweckbestimmung möglichst präzisiert werden und über den bisherigen Datenbestand hinaus noch weitere Informationen in das Verzeichnis aufgenommen werden, so die Namen der Stifter und Informationen zu Höhe und Zusammensetzung des Stiftungskapitals, fordert der Abgeordnete, "denn diese Informationen sind notwendig, um die Arbeit der Stiftung zu bewerten und zu kontrollieren, insbesondere bei der Frage der Gemeinnützigkeit, bei der es um öffentliche Steuergelder geht." Zur Überprüfung der Einhaltung der Gemeinnützigkeitsbestimmungen müsse es dann in der Praxis auch die notwendigen wirksamen Kontrollen geben.
Außerdem wolle die Fraktion DIE LINKE durchsetzen, dass im Gesetzentwurf Regelungen aufgenommen werden, die verhindern, dass sich die öffentliche Hand in Thüringen über Stiftungen immer aus ihrer Verantwortung für die Erfüllung staatlicher Aufgaben flüchtet, es dürfe, so Kuschel, "keine Privatisierung über die Hintertür des Stiftungsrechts stattfinden". Durch die Gründung der Blindenstiftung und der Stiftung FamilienSinn seien in Thüringen bereits heute wichtige Aufgaben der staatlichen Daseinsvorsorge in Bezug auf behinderte Menschen sowie Familien und Kinder auf Betreiben der Landesregierung der öffentlichen Aufgabenerfüllung, Kontrolle und finanziellen Verantwortung entzogen worden.

Erfurt, 11.03.2008