Widerspruchsverfahren nicht abschaffen, sondern bürgerfreundlich gestalten!

"Wer wir die Landesregierung in vielen Bereichen die Widerspruchsverfahren abschaffen will, beschädigt aus Bürgersicht den Rechtsstaat und schürt zusätzliches Misstrauen in das Verwaltungshandeln", kritisiert der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Frank Kuschel.
In der jüngsten Landtagssitzung wurde ein erster Lesung ein entsprechender Gesetzentwurf der CDU-Landesregierung beraten. In vielen Bereichen, wie im Baurecht, müssen die Bürger nach dem Willen der Landesregierung künftig gleich bei den Verwaltungsgerichten Klagen gegen Behördenentscheidungen einreichen, wenn sie diese nochmals prüfen lassen wollen.
Bisher werden solche Verwaltungsentscheidung in einem Widerspruchsverfahren nochmals geprüft. Dies kommt einer Selbstkontrolle der Behörden gleich, die sich im Regelfall positiv auf das Verwaltungshandeln auswirkte. Zudem stärken die Widerspruchsverfahren die Transparenz du Akzeptanz behördlicher Entscheidungen.
Unstrittig gibt es derzeit auch Kritik an den Widerspruchsverfahren. Dies betrifft insbesondere die sehr langen Bearbeitungszeiten. Obwohl eine Regelbearbeitungszeit von drei Monaten gesetzlich vorgeschrieben ist, ziehen sich die Verfahren nicht selten über Jahre hin. "Die Landesregierung sollte sich eher mit den Ursachen dieser langen Bearbeitungszeiten beschäftigen, anstatt die Widerspruchsverfahren ganz abzuschaffen", fordert Frank Kuschel.
Nicht nur die LINKE, sondern auch die Thüringer Verwaltungsrichter befürchten einen starken Anstieg der Klageverfahren, den die Gerichte nicht mehr bewältigen können. Da die Klageverfahren um ein Mehrfaches teurer sind als die Widerspruchsbearbeitung, wird künftig eine größere finanzielle Hürde bei der Entscheidung zur rechtlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung bestehen. "Es besteht die Gefahr, dass sich künftig nur Besserverdiente die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen leisten können", bemerkt der LINKS-Politiker.
Die Landtagsfraktion der LINKEN will das Widerspruchsverfahren beibehalten, die Bearbeitung aber aus der Verwaltung auf Widerspruchsausschüsse übertragen. Ein vergleichbares Modell gibt es in Hessen. "Dadurch wird das Widerspruchsverfahren bürgerfreundlicher und transparenter ausgestaltet", so Frank Kuschel abschließend.

Erfurt, 25.01.2008