Widerspruchsverfahren nicht abschaffen, sondern bürgerfreundlich gestalten!
"Wer wir die
Landesregierung in vielen Bereichen die Widerspruchsverfahren abschaffen will,
beschädigt aus Bürgersicht den Rechtsstaat und schürt zusätzliches
Misstrauen in das Verwaltungshandeln", kritisiert der kommunalpolitische
Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE, Frank Kuschel.
In der jüngsten Landtagssitzung wurde ein erster Lesung ein entsprechender
Gesetzentwurf der CDU-Landesregierung beraten. In vielen Bereichen, wie im Baurecht,
müssen die Bürger nach dem Willen der Landesregierung künftig
gleich bei den Verwaltungsgerichten Klagen gegen Behördenentscheidungen
einreichen, wenn sie diese nochmals prüfen lassen wollen.
Bisher werden solche Verwaltungsentscheidung in einem Widerspruchsverfahren
nochmals geprüft. Dies kommt einer Selbstkontrolle der Behörden gleich,
die sich im Regelfall positiv auf das Verwaltungshandeln auswirkte. Zudem stärken
die Widerspruchsverfahren die Transparenz du Akzeptanz behördlicher Entscheidungen.
Unstrittig gibt es derzeit auch Kritik an den Widerspruchsverfahren. Dies betrifft
insbesondere die sehr langen Bearbeitungszeiten. Obwohl eine Regelbearbeitungszeit
von drei Monaten gesetzlich vorgeschrieben ist, ziehen sich die Verfahren nicht
selten über Jahre hin. "Die Landesregierung sollte sich eher mit den
Ursachen dieser langen Bearbeitungszeiten beschäftigen, anstatt die Widerspruchsverfahren
ganz abzuschaffen", fordert Frank Kuschel.
Nicht nur die LINKE, sondern auch die Thüringer Verwaltungsrichter befürchten
einen starken Anstieg der Klageverfahren, den die Gerichte nicht mehr bewältigen
können. Da die Klageverfahren um ein Mehrfaches teurer sind als die Widerspruchsbearbeitung,
wird künftig eine größere finanzielle Hürde bei der Entscheidung
zur rechtlichen Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung bestehen.
"Es besteht die Gefahr, dass sich künftig nur Besserverdiente die
Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen leisten können",
bemerkt der LINKS-Politiker.
Die Landtagsfraktion der LINKEN will das Widerspruchsverfahren beibehalten,
die Bearbeitung aber aus der Verwaltung auf Widerspruchsausschüsse übertragen.
Ein vergleichbares Modell gibt es in Hessen. "Dadurch wird das Widerspruchsverfahren
bürgerfreundlicher und transparenter ausgestaltet", so Frank Kuschel
abschließend.
Erfurt, 25.01.2008