Quickborn ist mit
20 000 Einwohnern nicht groß, aber auch nicht arm. Im Speckgürtel
von Hamburg lebt es sich recht angenehm. Bis im Vorjahr die Finanz- und Wirtschaftskrise
auch Quickborn voll erwischt. Die Gewerbesteuern brechen ein, die Stadt im Landkreis
Pinneberg (Schleswig-Holstein) weiß nicht mehr, wie sie die fest eingeplante
Schulsanierung und den dringend notwendigen Erweiterungsbau für die Feuerwehr
finanzieren soll. Bürgermeister Thomas Köppl (CDU) will seinen Quickbornern
reinen Wein einschenken. Er organisiert eine Einwohnerversammlung, fragt die
rund 500 Anwesenden, wo die Stadt sparen soll. Es
kommen ein paar Vorschläge, bis jemand die zündende Idee hat: Warum
borgt sich die Stadt nicht Geld bei den eigenen Bürgern?
Köppl probiert es. Quickborn bietet ein Kommunaldarlehen, Mindestanlage
5000 Euro, Rückzahlung erfolgt nach einem Jahr mit drei Prozent Verzinsung.
Der Darlehensvertrag ist unkompliziert und passt auf ein Blatt A4. Nur wenige
Tage später hat die Stadtverwaltung frische vier Millionen Euro auf dem
Konto. Die meisten Geldgeber kennt der Bürgermeister persönlich. "Wir
hätten locker auch zehn Millionen einnehmen können", strahlt
Köppl. "Kommunen sind bei Banken als Schuldner gern gesehen."
Ein paar hundert Kilometer weiter südlich erfährt der Thüringer
Landtagsabgeordnete Frank Kuschel (Linke) von der kreativen Geldbeschaffung.
Umgehend schreibt der Kommunalexperte eine seiner zahllosen Anfragen an das
Erfurter Innenministerium: Könnten Thüringer Gemeinden mit ihren Bürgern
ähnliche Schuldverschreibungen vereinbaren? Nein, können sie nicht,
antwortet Innenminister Manfred Scherer (CDU) im Oktober, kurz vor Ende seiner
Amtszeit. Laut Thüringer Kommunalordnung ist es den Gemeinden im Lande
verboten, Banken zu gründen oder sich an Bankunternehmen zu beteiligen.
Dieses Verbot schließe das Betreiben von Bankgeschäften mit ein.
Ein Anlass, die gesetzliche Vorschrift zu ändern, werde nicht gesehen.
Muss auch nicht. Denn inzwischen hat ausgerechnet die BaFin, die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht, die Quickborner zurückgepfiffen.
Darlehen sind Bankgeschäfte, sagt die Bonner Kontrollbehörde, und
solche Geschäfte sind in Deutschland nur jenen erlaubt, die eine Banklizenz
haben. Das sei auch ein Stück Anlegerschutz. In einer Gesprächsrunde
beim "Deutschlandfunk", die den Fall Quickborn diskutiert, höhnt
jemand, die Regel diene wohl eher dem Schutz der Banken. Tatsächlich mokierte
sich der Bundesverband Deutscher Volks- und Raifeisenbanken, Quickborn entziehe
mit seinem
unerlaubten Geldgeschäft den kommunalen Kreditinstituten wichtige Kundeneinlagen.
Bei der Größenordnung sei das doch "Klöterkram", findet
Bürgermeister Köppl. Ihm geht es neben dem Geld um einen ganz anderen
Effekt: das neue Wirgefühl in der Stadt. Wer ihr sein Erspartes anvertraut,
interessiert sich auch dafür, wie damit umgegangen wird.
Auf diese Weise Bürgersinn zu wecken, hatte auch Gera erwogen, als es vor
der Aufgabe stand, die Bundesgartenschau 2007 auszurichten. Doch "unsere
Hürde sind weder die Banken noch die Bürger", sagt Geras Bürgermeister
und Finanzdezernent Norbert Hein (CDU). Die Hürde sei die Kreditgenehmigung
durch die Thüringer Kommunalaufsicht. Dieses Jahr verortet Hein eine Lücke
von 6,5 Millionen Euro im städtischen Haushalt. Mit den klassischen Konsolidierungs-Instrumenten,
sagt er, ist die nicht mehr zu schließen.
Volkhard Paczulla
OTZ, 12.01.2010