Verschwiegenheitspflicht am Beispiel Pößneck

Truschzinski gegen den Stadtrat vor Gericht

Pößneck (OTZ/mko). Die Pößnecker Stadträtin Constanze Truschzinski und der Pößnecker Stadtrat als Organ sehen sich demnächst vor Gericht. Am 24. März wird vor dem Verwaltungsgericht Gera eine Sache eventuell ausdiskutiert, die dann anderthalb Jahre alt sein wird.
Am 11. Dezember 2008 hatte der Stadtrat die damalige PDS- und heutige SIP-Stadträtin mit einem Ordnungsgeld von 100 Euro wegen fortgesetzten Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht belegt und freuen sollte sich die Stadtkasse. Truschzinski hatte damals schon angekündigt, dass sie sich gegen diese Maßregelung notfalls vor Gericht wehren werde. Auf ihren Prozess gegen den Stadtrat machte sie selber aufmerksam, denn sie ist der Ansicht: "Die Gerichtsentscheidung ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es geht um die Frage, wie öffentlich Stadträte über die Arbeit in Ausschüssen berichten dürfen." Vor Gericht lässt sich Truschzinski vom kommunalpolitischen Experten der Linken, dem Landtagsabgeordneten Frank Kuschel, vertreten.
Das Verfahren, das den Staat schon mehr als die 100 Euro kostete, geht auf eine Episode im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 18. September 2008 zurück: Truschzinski hatte aus einer nicht öffentlichen Beratung über den Bebauungsplan Rotasym-West zitiert. Das fand die FDP/FW-Fraktion nicht witzig und weil vorherige Rügen Truschzinskis für ähnliche Vergehen nichts bewirkt hätten, beantragte sie das Ordnungsgeld.
Damit werde versucht, kritische Stimmen mundtot zu machen, hatte Truschzinski seinerzeit erklärt. Sie sieht ihre Äußerungen von Kommunalordnung und Baugesetzbuch gedeckt. Dort werde klargestellt, dass Bebauungspläne transparent aufzustellen seien. Und die nicht öffentliche Meinungsbildung in Ausschüssen sollte sich inhaltlich durchaus in einer Stadtratssitzung wiederfinden, damit die Wähler Kenntnisse zur eigenen Beurteilung der Lage erlangen.
"Wenn alles ordnungsgemäß gelaufen ist, besteht kein Grund, Informationen als vertraulich zu behandeln", ließ Kuschel ausrichten. Eine Entscheidung des Gerichtes, Truschzinski zunächst von den Verfahrenskosten freizustellen, sei "ein deutliches Signal, dass die Richter das Ordnungsgeld für rechtswidrig halten", so Kuschel.
Der städtische Justiziar Udo Schäfer wagte indes keine Prognose und weiß auch noch nicht, ob er den Stadtrat in diesem Verfahren vertreten darf. Das müsse das kommunale Parlament noch entscheiden. So wird Truschzinski vielleicht noch in den Genuss kommen, über ihren konkreten Gegner und dessen Taktik vor Gericht mitzubestimmen.

OTZ, 20.01.2010