Truschzinski gegen den Stadtrat vor Gericht
Pößneck
(OTZ/mko). Die Pößnecker Stadträtin Constanze Truschzinski und
der Pößnecker Stadtrat als Organ sehen sich demnächst vor Gericht.
Am 24. März wird vor dem Verwaltungsgericht Gera eine Sache eventuell ausdiskutiert,
die dann anderthalb Jahre alt sein wird.
Am 11. Dezember 2008 hatte der Stadtrat die damalige PDS- und heutige SIP-Stadträtin
mit einem Ordnungsgeld von 100 Euro wegen fortgesetzten Verstoßes gegen
die Verschwiegenheitspflicht belegt und freuen sollte sich die Stadtkasse. Truschzinski
hatte damals schon angekündigt, dass sie sich gegen diese Maßregelung
notfalls vor Gericht wehren werde. Auf ihren Prozess gegen den Stadtrat machte
sie selber aufmerksam, denn sie ist der Ansicht: "Die Gerichtsentscheidung
ist von grundsätzlicher Bedeutung. Es geht um die Frage, wie öffentlich
Stadträte über die Arbeit in Ausschüssen berichten dürfen."
Vor Gericht lässt sich Truschzinski vom kommunalpolitischen Experten der
Linken, dem Landtagsabgeordneten Frank Kuschel, vertreten.
Das Verfahren, das den Staat schon mehr als die 100 Euro kostete, geht auf eine
Episode im öffentlichen Teil der Stadtratssitzung vom 18. September 2008
zurück: Truschzinski hatte aus einer nicht öffentlichen Beratung über
den Bebauungsplan Rotasym-West zitiert. Das fand die FDP/FW-Fraktion nicht witzig
und weil vorherige Rügen Truschzinskis für ähnliche Vergehen
nichts bewirkt hätten, beantragte sie das Ordnungsgeld.
Damit werde versucht, kritische Stimmen mundtot zu machen, hatte Truschzinski
seinerzeit erklärt. Sie sieht ihre Äußerungen von Kommunalordnung
und Baugesetzbuch gedeckt. Dort werde klargestellt, dass Bebauungspläne
transparent aufzustellen seien. Und die nicht öffentliche Meinungsbildung
in Ausschüssen sollte sich inhaltlich durchaus in einer Stadtratssitzung
wiederfinden, damit die Wähler Kenntnisse zur eigenen Beurteilung der Lage
erlangen.
"Wenn alles ordnungsgemäß gelaufen ist, besteht kein Grund,
Informationen als vertraulich zu behandeln", ließ Kuschel ausrichten.
Eine Entscheidung des Gerichtes, Truschzinski zunächst von den Verfahrenskosten
freizustellen, sei "ein deutliches Signal, dass die Richter das Ordnungsgeld
für rechtswidrig halten", so Kuschel.
Der städtische Justiziar Udo Schäfer wagte indes keine Prognose und
weiß auch noch nicht, ob er den Stadtrat in diesem Verfahren vertreten
darf. Das müsse das kommunale Parlament noch entscheiden. So wird Truschzinski
vielleicht noch in den Genuss kommen, über ihren konkreten Gegner und dessen
Taktik vor Gericht mitzubestimmen.
OTZ, 20.01.2010