Landesregierung muss umdenken

Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes, wonach das Land als Kartellbehörden die Höhe der Wasserpreise überprüfen und begrenzen kann, muss die Landesregierung zum Anlass nehmen, ihre Aufsicht- und Kontrollpolitik gegenüber den Wasserversorgern in Thüringen zu überdenken.
Bisher haben in Thüringen die kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung ihre Gebühren weitestgehend selbst bestimmt, ohne unmittelbare Kontrolle und Überprüfung durch das Land. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof zu Recht entschieden, dass das Land unmittelbar auf die Preis- und Gebührenentscheidung der Wasserversorger Einfluss nehmen kann.
Die Thüringer Landesregierung hat zwar in der Finanzhilferichtlinie eine angemessene Gebührenhöhe beim Trinkwasser von 2,30 pro Kubikmeter (einschließlich Grundgebühr und Mehrwertsteuer) gestimmt, es jedoch den Zweckverbänden weitestgehend überlassen, welche Gebühren diese tatsächlich erheben. Hier muss das Land stärker als bisher auf die Aufgabenträger Einfluss nehmen. Nahezu jeder zweite Aufgabenträger der Trinkwasserversorgung hat Gebühren über 2,30 Euro pro Kubikmeter.
Die Gebühren müssen so gestaltet sein, dass jeder Bürger, unabhängig von seiner Einkommens- und Vermögenssituation, Trinkwasser als Lebensmittel Nr. 1 beziehen kann.
Die Landtagsfraktion DIE LINKE wird die Aufsichts- und Kontrollpolitik des Landes gegenüber den Wasserversorgern zum Thema der nächsten Innenausschusssitzung machen. Dabei soll die Landesregierung darlegen, wie sie die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Thüringen umsetzen will.

2.2.2010