Die heutige Entscheidung
des Bundesgerichtshofes, wonach das Land als Kartellbehörden die Höhe
der Wasserpreise überprüfen und begrenzen kann, muss die Landesregierung
zum Anlass nehmen, ihre Aufsicht- und Kontrollpolitik gegenüber den Wasserversorgern
in Thüringen zu überdenken.
Bisher haben in Thüringen die kommunalen Aufgabenträger der Wasserversorgung
ihre Gebühren weitestgehend selbst bestimmt, ohne unmittelbare Kontrolle
und Überprüfung durch das Land. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof
zu Recht entschieden, dass das Land unmittelbar auf die Preis- und Gebührenentscheidung
der Wasserversorger Einfluss nehmen kann.
Die Thüringer Landesregierung hat zwar in der Finanzhilferichtlinie eine
angemessene Gebührenhöhe beim Trinkwasser von 2,30 pro Kubikmeter
(einschließlich Grundgebühr und Mehrwertsteuer) gestimmt, es jedoch
den Zweckverbänden weitestgehend überlassen, welche Gebühren
diese tatsächlich erheben. Hier muss das Land stärker als bisher auf
die Aufgabenträger Einfluss nehmen. Nahezu jeder zweite Aufgabenträger
der Trinkwasserversorgung hat Gebühren über 2,30 Euro pro Kubikmeter.
Die Gebühren müssen so gestaltet sein, dass jeder Bürger, unabhängig
von seiner Einkommens- und Vermögenssituation, Trinkwasser als Lebensmittel
Nr. 1 beziehen kann.
Die Landtagsfraktion DIE LINKE wird die Aufsichts- und Kontrollpolitik des Landes
gegenüber den Wasserversorgern zum Thema der nächsten Innenausschusssitzung
machen. Dabei soll die Landesregierung darlegen, wie sie die heutige Entscheidung
des Bundesgerichtshofes in Thüringen umsetzen will.
2.2.2010