Die Thüringer
Landesregierung hat am 9. Februar 2010 den Entwurf des Landeshaushaltes 2010
einschließlich des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) beschlossen. Der
Entwurf soll am 25. Februar 2010 in den Landtag eingebracht und im April 2010
durch den Landtag beschlossen werden.
Der Haushaltsentwurf sieht Einnahmen in Höhe von 8.985 Mrd. Euro vor (rund
287 Mio. Euro weniger als 2009). Die Landessteuereinnahmen liegen im Vergleich
zu 2009 um 913 Mio. Euro niedriger. Diese Mindereinnahmen konnten teilweise
kompensiert werden durch die zusätzlichen Mittel des Konjunkturprogramms
II (233 Mio. Euro) und Rücklagen/Überschüsse aus 2008/2009 in
Höhe von insgesamt 223 Mio. Euro.
Die zu verzeichnenden Steuermindereinnahmen sind nicht nur Folge der aktuellen
Finanz- und Wirtschaftskrise, sondern auch verursacht durch Steuerrechtsänderungen
seit 1999. Diesen Steuerrechtsänderungen hat die CDU-Landesregierung immer
zugestimmt. Die durch die Steuerrechtsänderungen begründeten Steuermindereinnahmen
summieren sich zwischenzeitlich auf rund 1 Milliarde Euro pro Jahr. Dies ist
genau der Betrag, der jetzt im Haushaltsentwurf fehlt.
Die Ausgaben im Haushaltsentwurf 2010 sind mit 9.865 Mio. Euro angegeben (+593
Mio. Euro zu 2009).
Zur Finanzierung der Ausgaben muss das Land erstmals nach 2005 wieder eine Nettokreditaufnahme
tätigen und zwar in Höhe von 880 Mio. Euro.
Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass diese Nettokreditaufnahme
noch durch die Landesverfassung abgedeckt ist, weil die Höhe der eigenfinanzierten
Investitionen auch 880 Mio. Euro beträgt. Berücksichtigt man jedoch,
dass der Haushaltsentwurf 2010 durch Überschüsse und Rücklagen
aus 2008 und 2009 in Höhe von 223 Mio. Euro "verstärkt"
wird, beträgt eigentlich das Finanzierungsdefizit 1.103 Mio. Euro. Das
Defizit liegt damit über der Höhe der eigenfinanzierten Investitionen.
Damit ist die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltsentwurfs zumindest
strittig (in den Haushaltsgesetzen für 2008/2009 war geregelt, dass Mehreinnahmen/Minderausgaben
zur Tilgung von Schulden zu verwenden sind. Dies hat die Landesregierung nicht
getan, sondern vielmehr Rücklagen gebildet. Dies ist nicht nur rechtlich,
sondern auch fiskalisch umstritten, weil die Zinserlöse für Rücklagen
immer geringer sind als die Sollzinsen für Kredite).
Die Personalausgaben steigen 2010 um 170 Millionen Euro auf insgesamt 2.360
Mio. Euro (Personalausgabenquote: 24,11%). Es erfolgt keine Schaffung zusätzlicher
Stellen. Die Mehrausgaben entstehen ausschließlich durch Tarifanpassungen.
Seit 2005 hat das Land rund 3.700 Stellen von rund 48.000 Stellen gestrichen.
Die Zinsausgaben steigen auf rund 750 Mio. Euro (+40 Mio. Euro).
2010 will das Land rund 1.900 Mio. Euro investieren (+ 611 Mio. Euro). Hier
wirkt insbesondere das Konjunkturprogramm II.
Im Haushaltsentwurf wurden keine pauschalen Minderausgaben vorgesehen. Die Landesregierung
bezeichnet deshalb den Entwurf als ehrlich (in Vorjahren gab es derartige pauschale
Minderausgaben, die von der LINKEN stets kritisiert wurden).
Die Steuerdeckungsquote sinkt von 54,56% auf 43,51%. D. h., nicht einmal die
Hälfte des Landeshaushaltes sind durch eigene Steuereinnahmen gedeckt.
Kommunaler Finanzausgleich (KFA)
Die angemessene
Finanzausstattung hat das Land für 2010 mit einer Summe von 2.623,479 Mio.
Euro ermittelt. 2009 betrug diese Summe noch 2.477 Mio. Euro. Die Erhöhung
um 126,479 Mio. Euro stellt sich bei genauer Betrachtung als eine tatsächliche
Reduzierung dar. Die Gesamtzuweisungen des Landes an die Kommunen reduzieren
sich 2010 im Vergleich zu 2009 um 9,74 Mio. Euro.
Von dieser angemessenen Finanzausstattung entfallen auf die Finanzausgleichsmasse
des KFA 2.221,1833 Mio. Euro. Außerhalb des Finanzausgleichgesetzes erhalten
die Kommunen 402,296256 Mio. Euro (- 174,270284 Mio. Euro).
Für die so genannten freiwilligen Aufgaben gewährt das Land den Kommunen
einen Betrag von 223,781544 Mio. Euro (+ 47,781544 Mio. Euro zu 2009).
Insgesamt belaufen sich somit die Landesfinanzleistungen an die Kommunen auf
2.847,260544 Mio. Euro (- 9,74 Mio. Euro zu 2009).
Die Schlüsselmasse soll 1.074 Mio. Euro betragen.
Die Mängel der Bedarfsermittelung für den Finanzausgleich 2008 und
2009 wurden nicht korrigiert (u. a. Korridorbildung, fiktiver Hebesatz Grundsteuer,
Nichtberücksichtigung Tilgungsleistungen und Unterhaltungsaufwand Anlagevermögen).
Deshalb läuft bekannter maßen eine erneute Klage von drei Gemeinden
vor dem Thüringer Verfassungsgericht. Der Thüringer Gemeinde- und
Städtebund geht davon aus, dass dadurch den Kommunen mindestens 200 Mio.
Euro vorenthalten werden. Die Landtagsfraktion DIE LINKE hat ermittelt, dass
das Land den kommunalen Bedarf mit rund 350 Mio. Euro zu gering bemessen hat.
Weitere Regelungen im FAG:
freiwillige Gemeindeneugliederungen werden weiterhin finanziell gefördert,
Spekulationsgeschäfte (Derivatgeschäfte) werden verboten,
die Anpassungshilfe für zentrale Orte (früher Vorwegschlüsselzuweisungen)
in Höhe von 3,75 Euro/EW (Mittelzentren) bis 13,50 Euro/EW (kreisfreie
Städte) soll offenbar entfallen.
10.2.2010