Wir klagen gegen die Volkszählung 2011 - Unterstützen Sie unsere
Verfassungsbeschwerde gegen die Vollerfassung!
Mit der Volkszählung (Zensus) 2011 sollen Daten aller in Deutschland lebenden
Menschen in einer gewaltigen Datenbank zusammengeführt und ausgewertet
werden. Dagegen werden die Bürgerrechtler vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung
mit dem FoeBuD e.V. Verfassungsbeschwerde einreichen und haben damit die Rechtsanwältin
Eva Dworschak beauftragt.
Sie können mitmachen: Unterstützen Sie unsere Verfassungsbeschwerde
unter http://www.foebud.org/
Achtung - eilt: Die Sammlung von Online-Unterschriften läuft bis
12. Juli 2010
Hintergrund:
Mit der Volkszählung 2011 sollen Informationen aus zahlreichen Quellen
zusammengeführt werden. Unter anderem werden bei den Meldebehörden,
den Liegenschaftskatastern, der Bundesagentur für Arbeit sowie aus "allgemein
zugänglichen Quellen" Daten abgefragt. Außerdem soll bis zu
einem Drittel der deutschen Bevölkerung zur Beantwortung zahlreicher Fragen
aus dem persönlichen Lebensbereich verpflichtet werden.
Aus verschiedenen Datenbanken, angereichert mit den Informationen einer Zwangsbefragung,
entsteht so über jeden von uns ein Persönlichkeitsprofil an zentraler
Stelle. Besonders heikel: Über eine eindeutige Personenkennziffer ist die
Zuordnung der unterschiedlichen Daten aus der Volkszählung möglich.
Fünf Gründe gegen die Volkszählung 2011
(1) Die Erhebung ist nicht anonym, Name und Anschrift werden genau wie die gesammelten
Daten vier Jahre gespeichert. Es entstünde ein zentral verfügbares
Personenprofil aller in Deutschland ansässigen Personen.
(2) Die Zuordnung der Daten aus der Volkszählung ist über eine eindeutige
Personenkennziffer möglich. Eine solche eindeutige gemeinsame Ordnungsnummer
hatte das Bundesverfassungsgericht in seinem Volkszählungsurteil 1983 ausdrücklich
verboten.
(3) Sensible persönliche Daten werden aus zahlreichen Quellen ohne Einwilligung
der Betroffenen zusammengeführt. Die Daten von Meldeämtern und Behörden
werden zweckentfremdet; das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
wird verletzt.
(4) Die zentrale Verfügbarkeit der Personenprofile fordert Missbrauch geradezu
heraus. Die Datenschutz-Skandale der vergangenen Jahre haben dies gezeigt.
(5) Die Abfrage der Daten laut deutschem Volkszählungsgesetz geht über
den von der EU geforderten Umfang hinaus. So wird nach der Religionszugehörigkeit
gefragt, obwohl die EU-Vorlage dies nicht vorschreibt. Die bei der Volkszählung
entstehende Sammlung sensibler Informationen, etwa Migrationshintergrund und
Religionszugehörigkeit ohne eine echte Anonymisierung, ist höchst
bedenklich. Damit ließe sich zum Beispiel eine Liste aller bekennenden
Muslime in Deutschland erstellen.
Fazit: Das Volkszählungsgesetz bewerten wir in seiner jetzigen Form als
klaren Verstoß gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Schon 1969 hat das BVerfG in seiner Mikrozensusentscheidung eine Personenkennzahl
für unzulässig erklärt, denn *es widerspricht der menschlichen
Würde, den Menschen zum bloßen Objekt im Staat zu machen [...]. Mit
der Menschenwürde wäre es nicht zu vereinbaren, wenn der Staat das
Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise
in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren,
sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit
wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich
ist." [BVerfGE 1969]
Mehr Informationen: http://zensus11.de
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Freundliche Grüße
FoeBuD e.V.
Rena Tangens und padeluun