Schöner Schein trügt: Gesetzesentwurf zu Straßenausbaubeiträgen nicht zukunftsfähig

"Der heute vorgestellte Gesetzentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen geht völlig an den Sorgen und Nöten der Bürger vorbei und schiebt die Verantwortung den Kommunen zu", sagt der LINKE-Landtagsabgeordnete Frank Kuschel. Es werde an den veralteten Regelungen festgehalten.
"Die Wahlfreiheit der Gemeinden, auf die rückwirkende Erhebung zu verzichten, sowie die Möglichkeit, den kommunalen Anteil auf bis zu 80 Prozent anzuheben, kommen aufgrund der restriktiven Voraussetzungen faktisch nicht zum Tragen", so der kommunalpolitische Sprecher weiter.
Letztlich werden die Bürger für die Finanzmisere ihrer Kommunen in Haftung genommen, weil nur reiche Gemeinden die Beiträge für die Bürger senken dürfen. Das ist völlig inakzeptabel, ebenso die rückwirkende Erhebung der Beiträge bis 1991.
Es werden zudem neue Hoffnungen erweckt, die sich jedoch kaum erfüllen lassen. "Zwangsläufig wird es zu neuen Konflikten in den Kommunen mit den Bürgern kommen und das nur. weil sich das Land vor einer eindeutigen Regelung und der eigenen Verantwortung drückt", kritisiert Kuschel.
Der Minister gehe davon aus, dass bis zu ein Drittel der Gemeinden die mit dem Gesetz geschaffenen Spielräume nutzen könnten. Dabei erfüllten gerade mal 120 Gemeinden das Schuldenfreiheitskriterium -"aber nicht deshalb, weil sie leistungsfähig sind, sondern weil die dauernde Leistungsfähigkeit eine Kreditaufnahme nicht zulässt". Weitere Voraussetzung sei aber, dass die Gemeinden auch perspektivisch keine Kredite und Leistungen aus den Landesausgleichsstock für ihre Handlungsfähigkeit brauchen. Als willkürlich und Existenz vernichtend bezeichnet der Kommunalexperte im Einklang mit der Bürgerallianz die rückwirkende Beitragserhebung.
Erstmalig hat ein Innenminister eingestanden, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes keinesfalls den Gesetzgeber auf Dauer bindet und so alles beim Alten bleiben muss. Vielmehr bestehen Änderungsmöglichkeiten, die die Landesregierung aber nicht nutzen will.
Kuschel verweist deshalb nochmals auf den Gesetzesentwurf der Thüringer Bürgerallianz für sozial gerechte Kommunalabgaben, der zwischenzeitlich im Innenausschuss zur Beratung vorliegt. Dieser Vorschlag ist eine echte Alternative zum Gesetzentwurf der Landesregierung, der altes Denken nur fortsetzt.
Als Mindestforderung aber bleibt die sächsische Regelung, nach der Gemeinden selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge erhoben werden. "Warum die Thüringer CDU nicht das ihren Bürgern zugesteht, was die sächsische CDU als Selbstverständlichkeit ansieht, werden die Christdemokraten noch erkjlären müssen", so Kuschel abschließend.

22.9.2010