"Der heute
vorgestellte Gesetzentwurf zu den Straßenausbaubeiträgen geht völlig
an den Sorgen und Nöten der Bürger vorbei und schiebt die Verantwortung
den Kommunen zu", sagt der LINKE-Landtagsabgeordnete Frank Kuschel. Es
werde an den veralteten Regelungen festgehalten.
"Die Wahlfreiheit der Gemeinden, auf die rückwirkende Erhebung zu
verzichten, sowie die Möglichkeit, den kommunalen Anteil auf bis zu 80
Prozent anzuheben, kommen aufgrund der restriktiven Voraussetzungen faktisch
nicht zum Tragen", so der kommunalpolitische Sprecher weiter.
Letztlich werden die Bürger für die Finanzmisere ihrer Kommunen in
Haftung genommen, weil nur reiche Gemeinden die Beiträge für die Bürger
senken dürfen. Das ist völlig inakzeptabel, ebenso die rückwirkende
Erhebung der Beiträge bis 1991.
Es werden zudem neue Hoffnungen erweckt, die sich jedoch kaum erfüllen
lassen. "Zwangsläufig wird es zu neuen Konflikten in den Kommunen
mit den Bürgern kommen und das nur. weil sich das Land vor einer eindeutigen
Regelung und der eigenen Verantwortung drückt", kritisiert Kuschel.
Der Minister gehe davon aus, dass bis zu ein Drittel der Gemeinden die mit dem
Gesetz geschaffenen Spielräume nutzen könnten. Dabei erfüllten
gerade mal 120 Gemeinden das Schuldenfreiheitskriterium -"aber nicht deshalb,
weil sie leistungsfähig sind, sondern weil die dauernde Leistungsfähigkeit
eine Kreditaufnahme nicht zulässt". Weitere Voraussetzung sei aber,
dass die Gemeinden auch perspektivisch keine Kredite und Leistungen aus den
Landesausgleichsstock für ihre Handlungsfähigkeit brauchen. Als willkürlich
und Existenz vernichtend bezeichnet der Kommunalexperte im Einklang mit der
Bürgerallianz die rückwirkende Beitragserhebung.
Erstmalig hat ein Innenminister eingestanden, dass das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes
keinesfalls den Gesetzgeber auf Dauer bindet und so alles beim Alten bleiben
muss. Vielmehr bestehen Änderungsmöglichkeiten, die die Landesregierung
aber nicht nutzen will.
Kuschel verweist deshalb nochmals auf den Gesetzesentwurf der Thüringer
Bürgerallianz für sozial gerechte Kommunalabgaben, der zwischenzeitlich
im Innenausschuss zur Beratung vorliegt. Dieser Vorschlag ist eine echte Alternative
zum Gesetzentwurf der Landesregierung, der altes Denken nur fortsetzt.
Als Mindestforderung aber bleibt die sächsische Regelung, nach der Gemeinden
selbst entscheiden können, ob und in welcher Höhe Straßenausbaubeiträge
erhoben werden. "Warum die Thüringer CDU nicht das ihren Bürgern
zugesteht, was die sächsische CDU als Selbstverständlichkeit ansieht,
werden die Christdemokraten noch erkjlären müssen", so Kuschel
abschließend.