Landesregierung weiterhin gegen Transparenz bei der Kita-Finanzierung!

"Die Thüringer Landesregierung verweigert mit fadenscheinigen Rechtsgründen weiterhin ein höheres Maß an Transparenz hinsichtlich der Finanzierung der Kindertagesstätten", kritisiert der kommunalpolitische Sprecher der Landtagsfraktion DIE LINKE Frank Kuschel im Anschluss an die heutige Haushalts- und Finanzausschusssitzung.
In der heutigen Ausschusssitzung sprach sich die Landesregierung gegen die Vorschläge der LINKEN aus, die Kostenerstattungen für den Kindertagesstättenbereich aus dem kommunalen Finanzausgleich herauszulösen und im Einzelhaushalt des Kultusministeriums einzustellen.
"Unser Vorschlag kostet dem Land zunächst keinen EURO zusätzlich, würde aber die Kostenerstattung transparent gestalten, so dass alle Beteiligten nachvollziehen können, ob die Landesausgleichszahlungen tatsächlich alle Kosten abdecken", erläutert der Landtagsabgeordnete.
Gegenwärtig sind fast 270 Millionen EUR von den angeblichen Landeserstattungen für die Kindertagesstätten in den allgemeinen Schlüsselzuweisungen enthalten. Aus diesen Schlüsselzuweisungen müssen die Kommunen jedoch alle Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises und die freiwilligen Aufgaben finanzieren. "Die Erstattungen an die Kommunen sind somit nur fiktiv und kommen deshalb für die Kindertagesstätten oftmals überhaupt nicht zur Verwendung, auch weil insgesamt im Finanzausgleich über 200 Millionen EUR fehlen", kritisiert Frank Kuschel. Hinzu kommt, dass auf Grund der Systematik der Auszahlung der Schlüsselzuweisungen die Landkreise rund 70 Millionen für die Finanzierung der Kindertagesstätten erhalten, obwohl sie überhaupt nicht für diese Aufgabe zuständig sind. Zwar übernehmen die Landkreise die Kindertagesstättengebühren für sozial benachteiligte Eltern, aber dies erfolgt im Rahmen der Sozialgesetzbücher und damit im übertragenen Wirkungskreis, wofür die Landkreise gesonderte Ausgleichzahlungen des Landes erhalten.
Die Landkreise sind da ehrlicher, wenn sie darauf hinweisen, dass sie die 70 Millionen EUR für die Erfüllung von Landkreisaufgaben brauchen. "Es ist doch aber inakzeptabel, wenn Zahlungen für Kindertagesstätten letztlich zur Finanzierung von Kreishaushalten dienen sollen", betont der Landtagsabgeordnete der LINKEN.
Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung sind aus Sicht der LINKEN unbegründet. Es hilft den Kommunen wenig, wenn sie zwar mehr allgemeine Zuweisungen ohne Zweckbindung vom Land erhalten, andererseits aber durch konkrete gesetzliche Vorgaben diese frei verfügbaren Mittel durch die Hintertür eine Zweckbindung erfahren. "Da ist das Konzept der LINKEN ehrlicher, wenn die Kindertagesstättenfinanzierung zweckgebunden durchfinanziert wird, und dies auch zu Lasten der frei verfügbaren Mittel", ist Frank Kuschel überzeugt. Wenn dann die Landesregierung von einer Unterfinanzierung der Kommunen spricht, muss die gesamte kommunale Bedarfsermittlung auf den Prüfstand. "Da wird mehr als sichtbar werden, dass im Finanzausgleich mehr als 200 Millionen EUR fehlen", so der Linkspolitiker abschließend.
29.11.2010