"Die Thüringer Landesregierung verweigert mit fadenscheinigen Rechtsgründen
weiterhin ein höheres Maß an Transparenz hinsichtlich der Finanzierung
der Kindertagesstätten", kritisiert der kommunalpolitische Sprecher
der Landtagsfraktion DIE LINKE Frank Kuschel im Anschluss an die heutige Haushalts-
und Finanzausschusssitzung.
In der heutigen Ausschusssitzung sprach sich die Landesregierung gegen die Vorschläge
der LINKEN aus, die Kostenerstattungen für den Kindertagesstättenbereich
aus dem kommunalen Finanzausgleich herauszulösen und im Einzelhaushalt
des Kultusministeriums einzustellen.
"Unser Vorschlag kostet dem Land zunächst keinen EURO zusätzlich,
würde aber die Kostenerstattung transparent gestalten, so dass alle Beteiligten
nachvollziehen können, ob die Landesausgleichszahlungen tatsächlich
alle Kosten abdecken", erläutert der Landtagsabgeordnete.
Gegenwärtig sind fast 270 Millionen EUR von den angeblichen Landeserstattungen
für die Kindertagesstätten in den allgemeinen Schlüsselzuweisungen
enthalten. Aus diesen Schlüsselzuweisungen müssen die Kommunen jedoch
alle Pflichtaufgaben des eigenen Wirkungskreises und die freiwilligen Aufgaben
finanzieren. "Die Erstattungen an die Kommunen sind somit nur fiktiv und
kommen deshalb für die Kindertagesstätten oftmals überhaupt nicht
zur Verwendung, auch weil insgesamt im Finanzausgleich über 200 Millionen
EUR fehlen", kritisiert Frank Kuschel. Hinzu kommt, dass auf Grund der
Systematik der Auszahlung der Schlüsselzuweisungen die Landkreise rund
70 Millionen für die Finanzierung der Kindertagesstätten erhalten,
obwohl sie überhaupt nicht für diese Aufgabe zuständig sind.
Zwar übernehmen die Landkreise die Kindertagesstättengebühren
für sozial benachteiligte Eltern, aber dies erfolgt im Rahmen der Sozialgesetzbücher
und damit im übertragenen Wirkungskreis, wofür die Landkreise gesonderte
Ausgleichzahlungen des Landes erhalten.
Die Landkreise sind da ehrlicher, wenn sie darauf hinweisen, dass sie die 70
Millionen EUR für die Erfüllung von Landkreisaufgaben brauchen. "Es
ist doch aber inakzeptabel, wenn Zahlungen für Kindertagesstätten
letztlich zur Finanzierung von Kreishaushalten dienen sollen", betont der
Landtagsabgeordnete der LINKEN.
Auch die verfassungsrechtlichen Bedenken der Landesregierung sind aus Sicht
der LINKEN unbegründet. Es hilft den Kommunen wenig, wenn sie zwar mehr
allgemeine Zuweisungen ohne Zweckbindung vom Land erhalten, andererseits aber
durch konkrete gesetzliche Vorgaben diese frei verfügbaren Mittel durch
die Hintertür eine Zweckbindung erfahren. "Da ist das Konzept der
LINKEN ehrlicher, wenn die Kindertagesstättenfinanzierung zweckgebunden
durchfinanziert wird, und dies auch zu Lasten der frei verfügbaren Mittel",
ist Frank Kuschel überzeugt. Wenn dann die Landesregierung von einer Unterfinanzierung
der Kommunen spricht, muss die gesamte kommunale Bedarfsermittlung auf den Prüfstand.
"Da wird mehr als sichtbar werden, dass im Finanzausgleich mehr als 200
Millionen EUR fehlen", so der Linkspolitiker abschließend.
29.11.2010