Landtag zieht "Leitplanken" für künftige Gemeindefusionen

Der Landtag hat mit großer Mehrheit die vier zunächst gestoppten Gemeindezusammenschlüsse genehmigt. Die SPD ließ sich dafür einen Entschließungsantrag ausdrucken, der Konflikte mit zentralen Orten künftig vermeiden soll.
Erfurt. Was im November unmöglich schien, hat der Landtag am Freitag problemlos über die Bühne gebracht. Die vier gestoppten Gemeindezusammenschlüsse, darunter die Fusion von Teichwolframsdorf und Mohlsdorf im Landkreis Greiz, sind vom Parlament nun doch endgültig genehmigt. Auch die "Hochzeitsprämie" des Landes werde noch dieses Jahr ausgezahlt, hieß es.
Vor der Abstimmung entwickelte sich allerdings eine aufschlussreiche Debatte darüber, wie es mit dem freiwilligen Zusammenfinden von Gemeinden weiter gehen soll in Thüringen. Deutlich anders als bisher, glaubt die SPD. Doch darauf sollte sie keine Wetten abschließen.
Die Sozialdemokraten hatten sich vor einem Monat quergelegt, weil sie besonders durch die vier Anträge eine Gefährdung der künftigen Entwicklung zentraler Orte sahen. Im Ostthüringer Fall also von Greiz, da die Kreisstadt stark an Einwohnern verliert. Weil sich in Südthüringen zwei ähnliche Konstellationen ergeben, stimmten die SPD-Abgeordneten David Eckardt und Rolf Baumann gestern sogar gegen das Gesetz. Die Koalitionsmehrheit kam dadurch nicht in Gefahr, zumal Grüne und FDP für die Zusammenschlüsse stimmten und die Linke sich lediglich enthielt.
Zum Preis für ihr mehrheitliches Mittun trotzte die SPD ihrem Koalitionspartner CDU einen Entschließungsantrag ab, der Anforderungen für die künftige Bildung von Gemeindestrukturen formuliert. "Leitbild" durften die Sozialdemokraten das Papier zwar nicht nennen. Einige Leitplanken ziehen sie damit dennoch ein. Zum Beispiel sollen künftig die Konstrukte Verwaltungsgemeinschaft und erfüllende Gemeinde keinen Vertrauens- und Bestandsschutz mehr genießen, ihre Weiterentwicklung zu Landgemeinden wird angestrebt; die Stärkung der zentralen Orte im Prozess der Neugliederung im Vordergrund stehen; sich selbst verwaltende Gemeinden mindestens 5000 Einwohner haben, und zwar dauerhaft.
Der Entschließung von CDU und SPD hatte am späten Donnerstag abend, es ging noch um den Landeshaushalt, auch die Linksfraktion zugestimmt. Als deren Kommunalexperte Frank Kuschel gestern nachfragte, ob die Kriterien auch für die 15 nächsten Fusionsanträge gelten sollen, die bereits zur Prüfung beim Innenministerium liegen, musste er sich den Spott von Innenminister Jörg Geibert (CDU) gefallen lassen. Das sei schon seltsam, sagte der, dass die Linke einem Entschließungsantrag zustimmt und hinterher fragt, welche Auswirkungen er denn habe. Geibert drückte sich aber elegant um eine klare Antwort: "Wir werden nächstes Jahr wohlüberlegte Vorschläge weiterer Zusammenschlüsse dem Landtag zur Entscheidung vorlegen."
Matthias Hey , der Kommunalfachmann der SPD, wurde etwas deutlicher. Die 15 Antragsteller haben nicht wissen können, dass die Koalition einen "so fabelhaften Entschließungsantrag" verabschiedet, sagte er. Also könnten die konkreten Sachen, etwa die Mindesteinwohnerzahl 5000, nicht so streng eingefordert werden. Wohl aber die besondere Berücksichtigung der Interessen von zentralen Orten mit Umlandfunktionen. Er sei selbst gespannt, so der Abgeordnete, wie viele von den 15 beim Innenministerium tatsächlich durchlaufen.
Deshalb kritisierte auch Dirk Adams (Grüne) bei aller Sympathie für die Freiwilligkeit, dass Entscheidungen von Gemeinden mal geachtet werden und mal nicht. Für Dirk Bergner (FDP) sind die künftigen Maßstäbe von CDU und SPD eine Gemeindegebietsreform durch die Hintertür. Die Christdemokraten hätten im Wahlkampf anderes versprochen.

Volkhard Paczulla, Ostthüringer Zeitung, 19.12.2011