"Das Vorgehen
der Landesregierung gegen die Zulassung des Volksbegehrens wird die Probleme
bei der Erhebung von Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen in Thüringen
nicht aus der Welt schaffen", sagt Frank Kuschel, Landtagsabgeordneter
der LINKEN, mit Verweis darauf, dass die Landesregierung vor wenigen Tagen beim
Thüringer Verfassungsgerichtshof Klage gegen die Zulassung des Volksbegehrens
"Für sozial gerechte Kommunalabgaben" erhoben hat.
Bis Mitte März 2012 haben die Initiatoren des Volksbegehrens nun Zeit,
sich zu dieser Klage zu äußern. Bis zu einer erst in einigen Monaten
zu erwartenden Entscheidung des Verfassungsgerichts ruht das Volksbegehren.
"Unbestritten hat die Landesregierung das Recht, gegen ein Volksbegehren
zu klagen. Andererseits steht sie in der Pflicht, die Kommunalabgabenprobleme
nun endlich zu lösen. Seit 20 Jahren warten die Bürger vergebens darauf",
so Frank Kuschel weiter.
Dabei biete das von CDU und SPD beschlossene neue Kommunalabgabengesetz "keine
Lösungen, sondern schafft nur neue Konfliktfelder". So haben bisher
nicht einmal zehn Gemeinden die nun im Gesetz verankerte Möglichkeit des
Verzichts oder der Reduzierung der Straßenausbaubeiträge genutzt,
wie die Landesregierung auf Anfrage des Abgeordneten jetzt mitgeteilt hat. "Die
hoch gepriesenen Entlastungsmöglichkeiten erweisen sich jetzt bereits als
völlig praxisuntauglich", ist der Abgeordnete überzeugt. Umso
unverständlicher sei die Haltung der Landesregierung, die weder die Vorschläge
der Bürgerinitiativen aufgreife noch den Dialog suche, obwohl sich die
verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Volksbegehren durchaus ausräumen
ließen.
Würde man aber den Argumenten der Landesregierung folgen, könnten
künftig überhaupt keine Volksbegehren mehr stattfinden, weil letztlich
jede Maßnahme in irgendeiner Art finanzielle Auswirkungen habe. "Und
ob die von den Bürgerinitiativen vorgeschlagene Infrastrukturabgabe, die
die Gemeinden anstelle der Straßenausbaubeiträge freiwillig erheben
können, nun eine aufwandsbezogene oder eine steuerähnliche Abgabe
ist, ist reine Interpretationssache und wäre somit auch im Interesse des
Volksbegehrens auslegbar", so Kuschel. Es sei eine trügerische Hoffnung
der Landesregierung, durch die Klage die Probleme aussitzen zu können.
Die LINKE bekräftigt den Vorschlag des Volksbegehrens, der die unterschiedlichen
Interessen des Landes, der Gemeinden, der Zweckverbände und der Bürger
berücksichtigt. "Gleich zu Beginn des neuen Jahres wird es ein Treffen
zwischen den Bürgerinitiativen und der LINKEN geben, bei dem wir gemeinsam
beraten, wie es nun im Klageverfahren zum Volksbegehren weiter geht und in welchem
Umfang die Fraktion die Initiatoren unterstützen kann", informiert
Frank Kuschel abschließend.
2.1.2012