Klage gegen Volksbegehren ist keine Lösung für Kommunalabgabenproblem

"Das Vorgehen der Landesregierung gegen die Zulassung des Volksbegehrens wird die Probleme bei der Erhebung von Abwasser- und Straßenausbaubeiträgen in Thüringen nicht aus der Welt schaffen", sagt Frank Kuschel, Landtagsabgeordneter der LINKEN, mit Verweis darauf, dass die Landesregierung vor wenigen Tagen beim Thüringer Verfassungsgerichtshof Klage gegen die Zulassung des Volksbegehrens "Für sozial gerechte Kommunalabgaben" erhoben hat.
Bis Mitte März 2012 haben die Initiatoren des Volksbegehrens nun Zeit, sich zu dieser Klage zu äußern. Bis zu einer erst in einigen Monaten zu erwartenden Entscheidung des Verfassungsgerichts ruht das Volksbegehren. "Unbestritten hat die Landesregierung das Recht, gegen ein Volksbegehren zu klagen. Andererseits steht sie in der Pflicht, die Kommunalabgabenprobleme nun endlich zu lösen. Seit 20 Jahren warten die Bürger vergebens darauf", so Frank Kuschel weiter.
Dabei biete das von CDU und SPD beschlossene neue Kommunalabgabengesetz "keine Lösungen, sondern schafft nur neue Konfliktfelder". So haben bisher nicht einmal zehn Gemeinden die nun im Gesetz verankerte Möglichkeit des Verzichts oder der Reduzierung der Straßenausbaubeiträge genutzt, wie die Landesregierung auf Anfrage des Abgeordneten jetzt mitgeteilt hat. "Die hoch gepriesenen Entlastungsmöglichkeiten erweisen sich jetzt bereits als völlig praxisuntauglich", ist der Abgeordnete überzeugt. Umso unverständlicher sei die Haltung der Landesregierung, die weder die Vorschläge der Bürgerinitiativen aufgreife noch den Dialog suche, obwohl sich die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Volksbegehren durchaus ausräumen ließen.
Würde man aber den Argumenten der Landesregierung folgen, könnten künftig überhaupt keine Volksbegehren mehr stattfinden, weil letztlich jede Maßnahme in irgendeiner Art finanzielle Auswirkungen habe. "Und ob die von den Bürgerinitiativen vorgeschlagene Infrastrukturabgabe, die die Gemeinden anstelle der Straßenausbaubeiträge freiwillig erheben können, nun eine aufwandsbezogene oder eine steuerähnliche Abgabe ist, ist reine Interpretationssache und wäre somit auch im Interesse des Volksbegehrens auslegbar", so Kuschel. Es sei eine trügerische Hoffnung der Landesregierung, durch die Klage die Probleme aussitzen zu können. Die LINKE bekräftigt den Vorschlag des Volksbegehrens, der die unterschiedlichen Interessen des Landes, der Gemeinden, der Zweckverbände und der Bürger berücksichtigt. "Gleich zu Beginn des neuen Jahres wird es ein Treffen zwischen den Bürgerinitiativen und der LINKEN geben, bei dem wir gemeinsam beraten, wie es nun im Klageverfahren zum Volksbegehren weiter geht und in welchem Umfang die Fraktion die Initiatoren unterstützen kann", informiert Frank Kuschel abschließend.

2.1.2012