Die Linksfraktion
hat der Landesregierung vorgeworfen, beim Thema Kommunalabgaben auf Zeit zu
spielen. Es sei eine trügerische Hoffnung der Regierung, durch die Klage
die Probleme aussitzen zu können, erklärte die Landtagsfraktion. Die
Regierung müsse die Probleme endlich lösen. Das von CDU und SPD beschlossene
Kommunalabgabengesetz biete keine Lösungen, sondern schaffe nur neue Konflikte.
Erfurt. Die Landesregierung hatte nach den Angaben vor kurzem Klage gegen das
Volksbegehren zur Abschaffung der Abwasser- und Straßenausbaubeiträge
eingereicht. Bis zu einer Entscheidung der Verfassungsrichter ruht das von einer
Bürgerallianz angestrebte Begehren. Der entsprechende Antrag der Regierung
ist nach Informationen der Bürgerallianz am 22. Dezember beim Verfassungsgericht
eingegangen. Peter Hammen, der Vorsitzende der Bürgerallianz und Vertrauensperson
für das Volksbegehren, ist empört: "Die Vorschläge der Bürgerallianz,
zu einer gemeinsamen einvernehmlichen Lösung zu kommen, wurden vom Innenminister
abgelehnt."
Nach seinen Angaben begründet die Landesregierung die Verfassungswidrigkeit
des Volksbegehrens vor allem mit einem Verstoß gegen den Artikel 82 der
Thüringer Landesverfassung. Hammen ist da anderer Ansicht: Seiner Meinung
nach berührten die Abgaben-Veränderungen nicht den Landeshaushalt.
Deshalb müsse auch der Antrag der Landesregierung beim Verfassungsgericht
scheitern. "Wir wissen nicht, wie unabhängig die Thüringer Verfassungsrichter
zur Antragstellung entscheiden werden, aber wir sind sicher, dass auch in Thüringen
langfristig die Gerechtigkeit siegt", so Hammen. Bis zum 15. März
haben die Unterstützer des Volksbegehrens jetzt Zeit, ihre Stellungnahme
zum Antrag der Landesregierung beim Verfassungsgericht einzureichen.
"Unbestritten hat die Landesregierung das Recht, gegen ein Volksbegehren
zu klagen", erklärt der Kommunalexperte der Linkspartei, Frank Kuschel.
"Andererseits steht sie in der Pflicht, die Kommunalabgabenprobleme nun
endlich zu lösen. Seit 20 Jahren warten die Bürger vergebens darauf",
so Kuschel.
Hartmut Kaczmarek, Thüringische Landeszeitung, 3.1.2012