Provinzieller Kleingeist oder politische Ungleichbehandlung?

„Ich habe nichts gegen Fremde, aber dieser Fremde ist nicht von hier.“ Dieser Ausspruch des etwas einfältigen Obelix kann neuerdings auch dem Landrat des Wartburgkreises, Reinhard Krebs, zugerechnet werden. Von seinem Vorgänger hat dieser übernommen, den Landtagsabgeordneten der Linkspartei.PDS, Frank Kuschel, der seit dem Jahr 2004 in Bad Saluzungen sein Wahlkreisbüro unterhält, nicht zu Veranstaltungen des Landkreises einzuladen, während Landtagsabgeordnete anderer Parteien regelmäßig eingeladen werden. Auf Nachfrage wurde nun der Grund für diese Ungleichbehandlung gegenüber dem Abgeordnetenbüro mitgeteilt. Es handelt sich um eine Anordnung des Landrates aufgrund des Wohnsitzes von Frank Kuschel, der nicht im Wartburgkreis liegt.

Der Fremde also, der in der Fremde einem politischen Geschäft nachgeht, dem man aber am liebsten nicht hier haben wolle. Weil man ihn aber selber nicht los werden kann, lädt man ihn wenigstens nicht ein, wenn die Einheimischen unter sich sind. Provinziell und kleingeistig ist so etwas zu nennen. Ein Stuhl zwischen den leeren Stühlen bei der Festveranstaltung zum 50-jährigen Bestehen der Musikschule hätte besetzt werden können, wenn Landrat Krebs anders denken würde..

Herr Krebs verkennt aber vor allem eines, dass sein Wunsch nach provinzieller Abgeschiedenheit auch eine politische Komponente hat. Der Thüringer Landtag besteht nur zur Hälfte aus direkt gewählten Mitgliedern. Die andere Hälfte, so auch Herr Kuschel, sind über die Listen der kandidierenden Parteien gewählt wurden. Eine verfassungsrechtliche Sonderstellung haben weder die einen, noch die anderen. Allen Abgeordneten obliegt es im Rahmen der freien Ausübung ihres Mandates selbst, über den Sitz eines Abgeordnetenbüros zu entscheiden. Frank Kuschel hat seit dem Jahr 2004 in Bad Salzungen sein Abgeordnetenbüro eingerichtet und ist seit dieser Zeit für die Öffentlichkeit, für Vereine und Initiativen, für Medien und nicht zuletzt auch für die kommunale Gebietskörperschaften Ansprechpartner in seiner Funktion als Abgeordneter des Thüringer Landtages. Eine Entscheidung, ein im Wartburgkreis als Abgeordneter tätiges Mitglied des Thüringer Landtages zu Veranstaltungen nicht gleichermaßen einzuladen, kommt einer Missachtung einzelner Abgeordneter des Thüringer Landtages gleich.

Es drängt sich daher der Verdacht auf, dass das provinzielle der Anordnung des Herrn Krebs lediglich herhalten muss, um eine politisch motivierte Ausgrenzung zu kaschieren. Brüsk wird eine solche Unterstellung sicher zurückgewiesen, denn es liegt einem Demokraten schließlich nichts ferner, als den Gleicheren unter den Gleichen aufgrund unterschiedlicher politischer Ansichten auszumachen. Wollen wir es ihm glauben und wundern uns nur noch über die Anwendung der obelix`schen Formel durch den Landrat, der einen wirklich an die Renaissance des provinziellen Kleingeistes glauben lässt.

Steffen Dittes (MA Abgeordnetenbüro)

Bad Salzungen, 19.05.2007