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| Im Newsletter von Harald
Thomé wird über neue das Sozialrecht betreffende
und sonstige wichtig erscheinende Dinge informiert - im
Regelfall sind hier topaktuell Gesetzestexte und sonstige wichtige
Infos für Rechtsanwender und -nutzer im Kontext SGB II zu
finden. |
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| 09.12.2010 |
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1. Arbeitslosenförderung in NRW / Tacheles und andere
rausgekickt
Die Rot/Grüne Landesregierung hat die Förderung
von Arbeitslosenstrukturen (Zentren und Beratungsstellen)
zum Beginn des Jahres 2011 aufleben lassen. Die Förderung
wird gewährt, wenn die im "Regionale Konsens"
mit Vertretern der ARGE, dem Arbeitsamt, Stadtverwaltung und
Wohlfahrtsverbände und Beschäftigungsträgern
dem Antrag zustimmt. In Wuppertal wurde nun der Antrag von
Tacheles zur Arbeitslosenzentrumsförderung mit der Begründung
einer nicht ausreichenden Arbeitsmarktorientierung abgelehnt.
Eine weiteren betroffenenorientierten Einrichtung wurde die
Förderung als Beratungsstelle mit der gleichen Begründung
abgelehnt. Stattdessen wurde der Zuschlag einen Wuppertaler
Beschäftigungsträgerkonsortium erteilt, der nun
Rundumleistungen am Arbeitslosen vom Ein-Euro-Job bis zum
Fallmanagement, Qualifizierung, aufsuchenden Fallmanagement
und nunmehr auch noch Arbeitslosenberatung erbringen soll.
Arbeitsmarkt- und ARGEnähe wird bei diesem Konsortium
gewiss sein, fehlende fachliche Kompetenz und Parteilichkeit
auch. Ähnliches ist auch in Bielefeld gelaufen, hier
wurde der Antrag des Vereins Widerspruch e.V. abgelehnt, auch
hier wurde der örtliche Beschäftigungsträger
bedient.
Die Arbeitslosenförderung in NRW scheint sich nunmehr
zum Selbstbedienungsladen von Beschäftigungsträgern
zu entwickelt dessen Mittelförderung reduziert wird.
Das Landesprogramm entwickelt sich nunmehr in die falsche
Richtung, nicht parteiliche, unabhängige Beratung wird
finanziert, sondern Arbeitsmarktnahe und SGB II - Leistungsträgernahe
Beratung. Hier sind die Parteien, Landesregierung und das
Ministerium gefragt Nachbesserungen vorzunehmen.
Ich möchte darum bitten, mir aus NRW Rückmeldung
zu geben, wem die Förderung noch versagt wurde, aus welchen
Gründen und welche Organisation die Förderung gerne
beantragt hätte, sie aber aufgrund der Förderkriterien
doch nicht beantragt hat. Es geht darum eine Lageeinschätzung
zu bekommen, und damit Argumente für Nachbesserungsvorschläge/-forderungen.
Gewissen Spielraum für eine Ausweitung des Förderprogrammes
gibt es, daher sind möglichst viele Rückmeldungen
erforderlich. Für Tacheles und Widerspruch e.V. sind
so auf jeden Fall 15.000 EUR jährlich weggefallen, Geld
welches wir als unabhängige und nicht öffentlich
finanzierte Beratungsstellen jeweils verdammt gut hätten
gebrauchen können.
2. Regelbedarfsermittlungsgesetz in zweiter und dritter Lesung
verabschiedet
Das Regelbedarfsermittlungsgesetz ist nun in zweiter und
dritter Lesung im Bundestag verabschiedet, jetzt kommt die
Entscheidung am 17. Dez. im Bundesrat. Bekommt die Bundesregierung
am 17. Dez. im Bundesrat die Mehrheit ist das Gesetz durch.
Hier wäre zu wünschen, dass die saarländischen
Grünen ihre Verantwortung aufgezeigt bekommen und nicht
die Existenzsicherung von rund 8 Mio. Hartz IV + SGB XII Empfänger
einfach so für Saarländische Interessenslagen verschachern.
Klar ist auf jeden Fall jetzt schon, dass die Regelbedarfe
in ein paar Jahren wieder vor dem BVerfG landen werden und
dort auch scheitern werden. Wiederum unwahrscheinlich ist,
dass es rückwirkend Geld geben wird. Das wird zumindest
so lange der Fall sein, wie fast Totenstille in diesem Land
herrscht und die Betroffenen sich nicht auf der Straße
zu Wehr setzen. Das Kochtöpfe schlagen in diesem Land
muss offensichtlich noch was geübt werden.
Umfängliches Material dazu findet ihr im Download meiner
Seite: http://www.harald-thome.de/download.html
und dann >>> Geplante Änderungen des SGB II
/SGB XII
Hier noch eine Zusammenfassung der BA zu den 2011 geplanten
Änderungen: http://www.harald-thome.de/media/files/Rechts-nderung-Jan-2011.pdf
3. Anträge stellen auf Schul- und Teilhabebedarfe!
Das Regelbedarfsermittlungsgesetz beinhaltet die neuen "von
der Leynsche Schul- und Teilhabebedarfe". Im neuen §
37 Abs. 1 S. 2 SGB II - E wird bestimmt, dass ein Anspruch
nur besteht, wenn diese gesondert beantragt werden. Bei den
Teilhabebedarfen für die Minderjährigen von 10 EUR
monatlich können aufgespart und zu einem späteren
Zeitpunkt eingelöst werden könnten. Wird aber kein
Antrag gestellt entfällt für den jeweiligen Monat
der Anspruch. Ich möchte daher raten dahingehend zu beraten,
alsbaldig einen formlosen Antrag auf Schul- und Teilhabebedarfe
zu stellen, damit die Ansprüche für die Betroffenen
gesichert werden. Der formlose Antrag ist anspruchskonstituierend.
Wer den formvollendeten Antrag wünscht, findet den hier:
http://www.bmas.de/portal/49366/property=pdf/2010__11__23__antrag__auf__leistungen__fuer__bildung__teilhabe.pdf
4. DGB zur Pauschalierung der KdU
Eine Stellungnahme des DGB zur geplanten Pauschalierung der
Unterkunfts- und Heizkosten im SGB II, sie fängt an das
Problem zu umreißen und ist daher lesenswert: http://www.harald-thome.de/media/files/DGB-Arbeitsmarktaktuell-zu-KdU-11.2010.pdf
5. Düsseldorfer Tabelle neu rausgekommen
Die Düsseldorfer Tabelle ist neu rausgekommen, sie ist
hier zu finden: http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2011/index.php
6. zum geplanten Umgang mit PKV- Versicherte im SGB II
Eine Zusammenfassung zum geplanten Umgang mit privat Krankenversicherten
im SGB II, aus der FAZ vom 25.11.2010, hier: http://www.harald-thome.de/media/files/FAZ_25.11.2010_Krankenversicherung_-Leyen-._.pdf
7. Die nächste Grundlagen und Update Seminare in München,
Wuppertal, Frankfurt, Stuttgart, Hamburg und Berlin
Hier zunächst mal eine Übersicht wann und wo ich
meine nächsten Grundlagenseminare & Update neue Rechtslage
durchführe: so am 21./22. Feb. in München, 9./10.
März in Wuppertal, 30./31. März in Frankfurt, 13./14.
April in Stuttgart, 13./14. Mai in Hamburg und am 18./19.
Mai in Berlin.
Die SGB II - Änderungen zum Jahreswechsel werden ziemlich
umfassend sein, ich biete daher nächstes Jahr meines
Grundlagenseminares unter Einbeziehung der Neuerungen an.
In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender
Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt
des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmer werden danach
einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem
Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten
von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten
der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Ausschreibung
und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
8. Experten Workshop: Rechtsänderungen im SGB II - Änderungen
durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz am 11. Feb. in Berlin
In dieser eintägigen Fortbildung wird für fortgeschrittene
Kenner des Sozialrechts ein Überblick über die Änderungen
durch das Bedarfsermittlungsgesetzes und anderer das SGB II
betreffende Gesetze gegeben. Das SGB II und die dazugehörigen
verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das Bedarfsermittlungsgesetz
in vielen Teilen verändert. Hier ist es notwendig sich
einen grundlegenden Überblick zu verschaffen. Die Fortbildung
ist als Expertenworkshop konzeptioniert mit Vortrag und Diskussion.
Sie richtet sich an die interessierte Fachöffentlichkeit
mit fundiertem Wissen über das Sozialrecht und Sozialverwaltungsrecht,
somit Rechtsanwender, wie Rechtsanwälte, Mitarbeiter
aus Beratungsstellen und Verbänden. Beschreibung, Inhaltliche
Beschreibung und Anmeldung: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
9. Fortbildung: "Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern
im SGB II" in Hamburg, Leipzig und Wuppertal
Diese Fortbildung biete ich nun am 24./25. Feb. in Hamburg,
am 17./18. März in Leipzig und am 28./29. März in
Wuppertal an. Es geht dabei um die systematischen Kürzungen
des Leistungsanspruchs durch Vermögenseinsatz bei der
Darlehensgewährung, die Aufrechnung von Darlehen gegen
jedes Darlehensnehmer der BG, sowie um Aufhebung und Rückforderung
von Ansprüchen und der neuen Aufrechnungsmöglichkeiten
nach § 43 SGB II in Höhe von 30 % der maßgeblichen
Regelbedarfe jedes BG - Mitgliedes und der damit automatisch
erreichten Existenzminimumunterschreitung. Beide Regelungen
werden existenziell werden für die Beratung nach der
neuen Rechtslage. Es ist daher dringend notwendig sich mit
der neuen Rechtslage auseinanderzusetzen und frühzeitig
Gegenstrategien zu erarbeiten. Die Fortbildung ist ziemlich
wichtig, da hier systematisch die ganze Existenzunterschreitung,
einschließlich Aufhebungsverfahren und wann es auch
nicht zulässig ist durchgeackert wird.
Ausschreibung und Anmeldung ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/intensivseminare.html
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| 15.11.2010 |
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1. Neues zum Regelbedarfsermittlungsgesetz
Ich habe meine Zusammenfassung zum Regelbedarfsermittlungsgesetz
nochmal grundlegend überarbeitet und einige Änderungen
eingefügt und diese mit einer kurzen Kommentierung versehen.
Ich möchte D R I N G E N D darauf hinweisen, dass mit
diesem Gesetz das SGB II in wesentlichen Teilen umgeschrieben
wird und das damit die Rechtsposition und die Lebensrealität
der SGB II - Empfänger nachhaltig verschlechtert wird.
Auswirkung wird auch die ehrenamtliche Arbeit und das bürgerschaftliche
Engagement erfahren, da die Aufwandsentschädigungen ab
nächstem Jahr bei Hartz IV - Empfängern angerechnet
werden soll. Ebenso
wird es die Tagesmütter treffen und die Leistungen der
Pflegeversicherung, denn auch diese Gelder sollen in Zukunft
im SGB II angerechnet werden. Hier ist es an Zeit sich mit
dem Gesetzesvorhaben auseinander zu setzen und sich alsbaldig
dazu öffentlich zu Positionieren.
Kernkritikpunkte des Gesetzes sind:
+ Anrechnung von Darlehen als Einkommen
+ Aufgabe der Zweckidentität bei der Einkommensanrechnung
+ Anrechnung von nicht steuerpflichtigen Einnahmen einer Pflegeperson
+ Anrechnung von Einnahmen von Tagesmüttern
+ Regeln der Darlehensgewährung, Vermögenseinsatz
und Aufrechnungsbefugnisse gegen alle BG Mitglieder
+ Satzungsregeln bei Unterkunftskosten
+ Aufrechnungsbefugnisse nach § 43 SGB II - E
+ Sanktionen bei Kenntnis
+ Verkürzung der Korrekturfristen von Bescheiden in §
44 + 48 SGB X auf ein Jahr
Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen werden, insofern sie
durchkommen, die grundsätzliche Rechtsposition der SGB
II - Leistungsbezieher nachhaltig beschädigen und zur
Fortführung eines sozialrechtlichen Sonderrechts im SGB
II führen. Auch werden diese Verschärfungen nach
der "Verarschungsnummer" mit den Regelleistungen
dazu führen, dass noch mehr Menschen regelrecht "ausgehungert"
werden, dadurch offensichtlich in Billigjobs reingepresst
werden sollen und die Schicht der Marginalisierten und Entrechteten
verfestigt werden soll. Als letztes wird sich die Gesellschaft
als solches umschauen, denn durch die von der Regierung gewollten
Einkommensanrechnungsregeln wird ein ganzer Teil der sozialen
Infrastruktur nicht mehr funktionieren, da in Zukunft Ehrenamtspauschalen,
Aufwandsentschädigung, Gelder für Tagespflege bis
hin zum Pflegegeld angerechnet werden. Hier ist es überfällig
auf diese Änderungen zu schauen und auf die daraus resultierenden
gesellschaftlichen Konsequenzen. Die Vorarbeit wurde geleistet,
jetzt seit ihr dran Krach zu schlagen bei Politikern, Verbänden,
Wohlfahrtsverbänden und sonstigen Organisationen.
Zusammenfassung und Kurzkommentierung des Regelbedarfsermittlungsgesetzes,
Stand vom 15.11.201o findet ihr hier: http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II--nderungen-2011,-Thome,-Stand-15.11.2010.pdf
Konsolidierte Fassung des Gesetzesentwurfes gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II-Konsulidierte-Fassung-20.-10-2010.pdf
Konsolidierte Fassung der neuen ALG II -Vo gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/ALG-II-VO-nach-RegelbedarfErmittlungsgesetz---Stand-12.11.pdf
Eine Stellungname von Dr.Thomas Röbke, Landesgeschäftsführer
des Landesnetzwerkes bürgerschaftliches Engagement Bayern
zur Anrechnung von Aufwandsentschädigung für ehrenamtliches
und bürgerschaftliches Engagement gibt es hier:
http://www.harald-thome.de/media/files/Stellungnahme-R-bke-Landesnetzwerk-b-rgerschaftliches-Engagement-Bayern.pdf
Das Regelbedarfsermittlungsgesetz sollte man eigentlich in
"von der Leyen I - Gesetz", statt Hartz IV umtaufen,
mit dem Beinamen "Gesetz zur Ausgrenzung statt Teilhabe".
2. Sparpaket / Haushaltsbegleitungsgesetz ist durch
Entgegen meinen Aussagen vom letzten oder vorletzten Newsletter
ist das sog. Haushaltsbegleitungsgesetz, besser bekannt als
Sparpaket durch und im Bundestag vom 28.10.2010 beschlossen
worden. Durch sind somit der Wegfall des Elterngeldes für
ALG II - Empfänger, Absenkung des Elterngeldes oberhalb
1.200 EUR netto von 67 auf 65 %, Wegfall des Heizkostenzuschusses
im Wohngeld, Abschaffung der Rentenversicherungspflicht für
SGB II Empfänger, Abschaffung des ALG II-Zuschlages,
das Gesetz tritt zum 1.12011 in Kraft.
Mehr dazu hier: http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_17779.htm
3. BA richtet sich auf die Umsetzung der Leistungen für
Bildung und Teilhabe ein
Die BA hat eine erste Geschäftsanweisung 39/10 zu den
Leistungen für Bildung und Teilhabe - und zu den Abschluss
von Vereinbarungen mit Leistungsanbietern auf Gutscheinbasis
erstellt. Dort geht es um die
organisatorische Abwicklung mit den Leistungserbringern. Die
Geschäftsanweisung ist hier zu finden:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/GA-SGB-II-NR-39-2010-11-08.html
4. Grundlagenseminar und Update zum SGB II am 8./9. Dez. in
Dresden
Kurzfristig habe ich noch für Dresden eine solche Fortbildung
festzurren können und diese möchte ich hiermit nochmal
bewerben. Es wird dabei auf der einen Seite um einen grundlegenden
Überblick über das SGB II gehen, sowie werde ich
an den jeweiligen Stellen die geplanten Änderungen mit
einarbeiten. Diese, sowie die anderen Grundlagenseminare lohnen
sich daher für alle, die auf den neuen Rechtsstand gebracht
werden wollen. Zudem mit Bildungsprämienengutschein gibt
es ab 2011 die Fortbildung zum halben Preis. Beschreibung
und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
5. Grundlagenseminar und Update zum SGB II auch am 21./22.
Feb. in München
Immer wieder wurde ich gebeten, meine Fortbildungen mehr
im Süden anzubieten. Dieser Bitte möchte ich nun
nachkommen und auch am 21./22. Feb. in München ein Grundlagenseminar
anbieten. Beschreibung und Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
6. Grundlagen Seminare in Dresden, Wuppertal, Hamburg, Leipzig,
Berlin, Frankfurt und München
Nun möchte ich noch auf weitere SGB II - Grundlagenseminare
& Update mit den gesetzl. Änderungen" in diesem
und nächsten Jahr hinweisen, so am 8./9. Dez. in Dresden,
am 12./13. Jan. in Wuppertal, am 20./21. Jan. in Hamburg,
am 27./28. Jan. in Leipzig, am 09./10. Feb. in Berlin und
am 14./15. Feb. in Frankfurt und am 21./22. fEb. In München.
Die SGB II - Änderungen zum Jahreswechsel werden ziemlich
umfassend sein,
ich biete daher nächstes Jahr eine ganze Fortbildungsreihe
meines Grundlagenseminares unter Einbeziehung der Neuerungen
an. In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender
Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt
des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmer werden danach
einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem
Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten
von
parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten
der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Ausschreibung
und Anmeldeunterlagen gibt es hier:
http://www.harald-thomede/grundlagen_seminare.html
8. [sic!] Experten Workshop: Rechtsänderungen im SGB
II - Änderungen durch das Regelbedarfsermittlungsgesetz
am 11. Feb. In Berlin
In dieser eintägigen Fortbildung wird für fortgeschrittene
Kenner des Sozialrechts ein Überblick über die Änderungen
durch das Bedarfsermittlungsgesetzes und anderer das SGB II
betreffende Gesetze gegeben. Das SGB II und die dazugehörigen
verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen werden durch das Bedarfsermittlungsgesetz
in vielen Teilen verändert. Hier ist es notwendig sich
einen grundlegenden Überblick
zu verschaffen.
Die Fortbildung ist als Expertenworkshop konzeptioniert mit
Vortrag und Diskussion. Sie richtet sich an die interessierte
Fachöffentlichkeit mit fundiertem Wissen über das
Sozialrecht und Sozialverwaltungsrecht, somit
Rechtsanwender, wie Rechtsanwälte, Mitarbeiter aus Beratungsstellen
und Verbänden.
Beschreibung, Inhaltliche Beschreibung und Anmeldung: http://www.harald-thome.de/intensivseminare-2010.html
So, das war es für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht, Rudolfstr.
125, 42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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| 22.09.2010 |
| Liebe Kolleginnen und Kollegen,
heute möchte ich euch auf den Referentenentwurf des
BMAS zu den geplanten Änderungen im SGB II aufmerksam
machen, er beinhaltet eine Vielzahl von deutlichen Verschärfungen
im SGB II und verfahrensrechtlichen Bereichen. Der Referentenentwurf
ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/100920-Referentenentwurf-SGB-II.pdf
Sobald es eine synoptische Gegenüberstellung gibt
werde ich diese unverzüglich im Downloadbereich bekannt
machen.
Vor dem Hintergrund einer Vielzahl von geplanten drastischen
Verschärfungen ist es an der Zeit über massive Proteste
gegen die herrschende Politik die Bundesregierung und gegen
die Sozialkürzungen durchzuführen. Dazu möchte
ich auffordern und nochmal auf meinen SOZIALPROTESTTICKER
aufmerksam machen:
Bundesweite Proteste gegen das Sparpaket und Sozialkürzungen
+++ 29.09. Bankenprotesttag von attac in rund 25 Städten.
Mehr dazu:
http://www.attac.de/index.php?id=7756
+++ 10.10. "Krach schlagen statt Kohldampf schieben"
Demo am 10.10.2010 in
Oldenburg Ein Bündnis verschiedener Erwerbslosengruppen
- so auch Tacheles - ruft zur "Krach schlagen statt Kohldampf
schieben" - Demo auf. Wir wollen nicht jammern und nicht
betteln! Wir wollen Krach schlagen mit Töpfen und Kochlöffeln,
Spaß und Selbstbewusstsein! Wir wollen demonstrieren,
dass Erwerbslose sich nicht beschimpfen und verhöhnen
lassen: Mindestens 80 Euro mehr für Lebensmittel sofort!
Zu wenig Hartz IV ist schlecht für alle!
Nähere Infos zu Mitfahrmöglichkeiten gibt es hier:
http://www.krach-statt-kohldampf.de/sites/anreise.html
Über das ELO-Forum wird eine Mitfahrbörse angeboten:
http://www.elo-forum.org/mitfahrgelegenheiten-demo-10-10-oldenburg/
+++ 18.10. Aktionstag der "AG Georg Büchner"
vor "systemrelevanten" Banken in Frankfurt
Die Aktionsgruppe Georg Büchner ruft zu einer Aktion
zivilen Ungehorsams auf. Dafür beziehen wir uns auf Georg
Büchner, der in seinem "Hessischen Landboten"
eine klare Analyse seiner Zeit vorgelegt und zum Protest dagegen
aufgerufen hatte. Das wollen auch wir: am 18. Oktober 2010
werden wir massenhaft, entschieden und in vielfältigen
Aktionen einen Knotenpunkt der Finanzwelt in Frankfurt am
Main blockieren. Wir sind nicht bereit hinzunehmen, daß
die Kosten der Weltwirtschaftskrise vor allem von den sozial
Schwachen dieses Landes getragen werden sollen. So sieht es
das "Sparpaket" der schwarz-gelben Koalition vor.
Dagegen tragen wir unseren Protest dorthin, wo er hingehört:
ins Herz der Finanzmetropole. Mehr : http://www.georg-buechner.org/
So, das war es für heute.
Mit besten und kollegialen Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125, 42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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| 19.09.2010 |
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1. Am 27. Sep. sollen die neuen Regelleistungen vorgestellt
werden
Die Arbeitsministerin will die Hartz IV - Leistungen doch
nicht umtaufen und vielmehr die neue/alte RL Ende September
verkünden. Wir dürfen gespannt sein was kommt, wie
sie das begründen. Wenn es jetzt nicht zu Anhebungen
kommt könnte sich die Bundesregierung neben Atomkraft,
Stuttgart 21, Sozialkürzungen im allgemeinen auch noch
einen neuen Generalkonflikt um die Regelleistungshöhe
ans Bein binden. Die Betroffenenorganisationen, die Sozial-
und Wohlfahrtsverbände, Grüne und Linke fordern
eine überfällige Erhöhung und warnen vor weiteren
gesellschaftliche Spaltung, so beispielshaft der DPWV: http://www.der-paritaetische.de/242/?tx_ttnews[tt_news]=4000&cHash=9b77ad994b
und http://taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/regierung-rechnet-sich-hartz-iv-passend/
2. Bundesweite Proteste gegen das Sparpacket und Sozialkürzungen
+++ 29.09. Bankenprotesttag von attac in rund 25 Städten.
Mehr dazu:
http://www.attac.de/index.php?id=7756
+++ 10.10. "Krach schlagen statt Kohldampf schieben"
Demo am 10.10.2010 in Oldenburg
Ein Bündnis verschiedener Erwerbslosengruppen - so auch
Tacheles - ruft zur "Krach schlagen statt Kohldampf schieben"
- Demo auf. Wir wollen nicht jammern und nicht betteln! Wir
wollen Krach schlagen mit Töpfen und Kochlöffeln,
Spaß und Selbstbewusstsein! Wir wollen demonstrieren,
dass Erwerbslose sich nicht beschimpfen und verhöhnen
lassen: Mindestens 80 Euro mehr für Lebensmittel sofort!
Zu wenig Hartz IV ist schlecht für alle!
Nähere Infos zu Mitfahrmöglichkeiten gibt es hier:
http://www.krach-statt-kohldampf.de/sites/anreise.html
Über das ELO-Forum wird eine Mitfahrbörse angeboten:
http://www.elo-forum.org/mitfahrgelegenheiten-demo-10-10-oldenburg/
+++ 18.10. Aktionstag der "AG Georg Büchner"
vor "systemrelevanten" Banken in Frankfurt Die Aktionsgruppe
Georg Büchner ruft zu einer Aktion zivilen Ungehorsams
auf. Dafür beziehen wir uns auf Georg Büchner, der
in seinem "Hessischen Landboten" eine klare Analyse
seiner Zeit vorgelegt und zum Protest dagegen aufgerufen hatte.
Das wollen auch wir: am 18. Oktober 2010 werden wir massenhaft,
entschieden und in vielfältigen Aktionen einen Knotenpunkt
der Finanzwelt in Frankfurt am Main blockieren. Wir sind nicht
bereit hinzunehmen, daß die Kosten der
Weltwirtschaftskrise vor allem von den sozial Schwachen dieses
Landes getragen werden sollen. So sieht es das "Sparpaket"
der schwarz-gelben Koalition vor. Dagegen tragen wir unseren
Protest dorthin, wo er hingehört: ins Herz der Finanzmetropole.
Mehr : http://www.georg-buechner.org/
3. Anti - Atom - Proteste
Die Regierung hat mit der Laufzeitverlängerung der AKWs
mehr als deutlich gemacht, dass sie überwiegend nur noch
an Kapitalinteressen interessiert ist und das sie bereit ist
diese gegen demokratische Prinzipien durchzusetzen. Damit
beginnt sie einen neuen gesellschaftlichen Großkonflikt.
Die Berliner Anti-AKW - Demo vom Wochenende war einer der
größten Demos der letzten Jahre und gewiss und
hoffentlich ein Signal aus der Bevölkerung das sie diese
Politik nicht mehr mitmachen. Hier ist jetzt auch wichtig
Position zu beziehen, die verschiedenen Protestfelder miteinander
zu verknüpfen. Nächste Punkte werden unter anderen
Blockaden der für November geplanten Gastortransporte
sein, nähere Infos findet ihr hier: http://www.ausgestrahlt.de/mitmachen.html
4. Verordnung zur Feststellung der Kennzahlen nach §
48a des SGB II
Nach § 48a SGB II in der Fassung des "Gesetzes
zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung
für Arbeitsuchende" erhebt das BMAS Kennzahlen gem.
§ 51b SGB II und erstellt auf deren Grundlage Vergleiche
zum Zwecke der Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit
der Jobcenter. Diese Kennzahlen sind auch für die Zielvereinbarungen
gem. § 48b SGB II maßgebend. Auf Grundlage des
§ 48a Abs. 2 SGB II wird das BMAS ermächtigt, eine
VO zur Feststellung der Kennzahlen erlassen. Mit Zustimmung
des Bundesrates ist die Vo am 23.8.2010 in Kraft getreten.
Näheres hier: http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_17321.htm
5. Oberster Führungskreis der BA konferiert über
die Neuorganisation des SGB II
Sie den dort diskutierten strategische Leitlinien gibt es
eine Folie aus denen die Kernlinien ersichtlich sind, dies
Material ist hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/media/files/BA_Oberster_Fuehrungskreis_zu_gE_0810.pdf
6. Gesetzentwurf zu den neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen
für Kinder aus Hartz-IV-Familien
Am 20.09. will Frau von der Leyen einen erster Gesetzentwurf
vorliegen, der die neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen
für Kinder aus Hartz-IV-Familien regelt. Dafür hat
von der Leyen nicht in ihrem Etat, sondern im allgemeinen
Haushalt 480 Millionen Euro reserviert. Die von ihr geplante
Chipkarte zur Abrechnung des Bildungspakets stößt
auf breite Ablehnung und wird erst nach einer erheblichen
Anlaufzeit umsetzbar sind. Zudem ist fraglich, wie z.B. Nachhilfe
bei privaten Anbietern per Chipkarte abrechnet werden kann.
Darstellung des BMAS zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen:
http://www.bmas.de/portal/47406/property=pdf/2010__08__18__praesentation__bildungspaket.pdf
7. Fachliche Hinweise der BA zum SGB II
Die BA hat zu § 10 SGB II neue Hinweise rausgegeben:
Zusammenfassung: Die Zumutbarkeitsregeln wurden ergänzt,
hier wurden zwei weitere Gründe hinzugefügt die
eine Arbeit unzumutbar machen können, so das Freiwillige
Soziale Jahr und das Freiwillige Ökologische Jahr im
Sinne des JFDG und die Inanspruchnahme einer bis zu sechsmonatigen
Pflegezeit nach dem
Pflegezeitgesetz kann ganz oder Teilweise, je nach Pflegestufe
und Aufwand, als wichtiger Grund einer Arbeit, Eingliederungsmaßnahme
und Sofortangebot entgegenstehen. Diese sind hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
8. HEGA zur Aufnahme und Weiterleitung von erlaubnisrelevanten
Beschwerden gegen Zeitarbeitsunternehmen
In dieser HEGA wird festgestellt, dass alle SGB II - Träger
u.a. Beschwerden zu Zeitarbeitsfirmen aufnehmen sollen. Da
diese vom Landesarbeitsamt "zugelassen" sein müssen,
sollten viel öfter Beschwerden geführt werden, mehr
dazu hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/zentraler-Content/HEGA-Internet/A08-Ordnung-Recht/Dokument/HEGA-08-2010-Aufnahme-Weiterleitung-erlaubnisrelevanten-Beschwerden-ZAU.html
9. Durchführungshinweise der BA zum SGB III
Nur mal als Info, da ich immer wieder gefragt werde, wo diese
sind:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_165870/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/da-alg-aktuell.html
10. SGB II - Grundlagenseminare "Komplettüber-
und Durchblick SGB II und
Rechtsdurchsetzung" am 30. Sep./01.Okt. + 01./02. Dez.
in Wuppertal und am
06./07. Dez. in Magdeburg
Hier meine in diesem Jahr noch angebotenen Grundlagenseminar
zum SGB II.
Spätestens die Fortbildungen im Dez. werden auf jeden
Fall die neuen Änderungen im Jahr 2011 beinhalten. Ausschreibung
und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
11. Fortbildung: "Aufrechnung, Kürzen und Rückfordern
im SGB II" am 02./03. Nov. in Wuppertal
Bei dieser Fortbildung sind noch paar Plätze frei. Es
geht dabei um die systematischen Kürzungen der Regelleistung
durch Darlehen, Rückforderung und Aufrechnung jedweder
Art im SGB II Bezug. Das ist in absehbarer Zeit die einzige
Fortbildung, die ich zu diesem Thema anbieten werde, daher
möchte ich kurzfristig darauf hinweisen. Ausschreibung
und Anmeldung ist hier zu finden: Das Seminar halte ich für
extrem wichtig für Leute die sich gegen unrechtmäßige
Kürzungen der Behörde zur Wehr setzen wollen. Beschreibung,
Modalitäten, Anmeldung hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare-2010.html
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| 02.09.2010 |
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1. Zunächst ein Dementi: Massenzeitung kann nicht mehr
angefordert werden
Die Massenzeitung ist schon vergriffen, sie kann somit n
i c h t mehr angefordert werden. Hier ist sie aber anzugucken:
http://www.erwerbslos.de/aktivitaeten/481-massenzeitung-existenzsicherung-mit-und-ohne-arbeit.html
Mein dahingehender Hinweis aus dem letzten Newsletter ist
daher leider nicht mehr richtig.
2. Eine Vielzahl neuer kommunaler Richtlinien zu § 22
und § 23 SGB II im Netz
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich das Verzeichnis
der kommunalen Richtlinien zu den Unterkunfts- und Heizkosten,
sowie Wohnraumsicherung und zu Erstausstattung und unabweisbaren
Bedarf sich erheblich vergrößert hat. Wer neure
Richtlinien feststellt kann mir diese gerne übersenden.
Die Materialen sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
3. Neue Fachliche Hinweise der BA
Die BA hat neue FH's rausgegeben, so zu § 6, 16a, 26,
34, 52 und 63 SGFB II. Hier nun eine Kurzzusammenfassung:
+ In § 6 bestimmt die BA nun, dass ab sofort Hausbesuche
nur noch öffentliche Stellen und Leistungsträger
durchführen dürfen und klärt damit, dass kein
Ermittlungsauftrag an Detekteien und beauftragte Dritte, die
keine Leistungsträger sind, herausgegeben werden darf.
+ In § 16e geht es im Ergebnis um eine neue Arbeitshilfe
der BA zu § 16e-Maßnahmen.
+ In § 26 geht es um eine ganze Reihe Weisungsänderungen,
so zunächst das der Zusatzbeitrag nach § 11 Abs.
2 Satz 1 Nr. 2 SGB II vom Einkommen abzusetzen ist (das ist
eine Lösung für viele) und darum, das der Zusatzbeitrag
bis zum Ende der Bindungsfrist, wenn kein Sonderkündigungsrecht
besteht übernommen werden soll. Dann wird geregelt, das
bei 100 % Sanktion ohne Sachleistungsgewährung weiterhin
Krankenversicherung zu erbringen ist.
+ § 34, komplette Überarbeitung der Regelungen zu
den Ersatzansprüchen wegen vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführter Hilfebedürftigkeit
Das waren die leistungsrechtlich relevanten Änderungen
in den FH's , ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die
FH's sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
4. Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung
für Arbeitsuchende ist durch
Hier wird die Regelung der Organisation der SGB II-Leistungsträger;
Festhalten an der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zwischen
der BA und den kommunalen Trägern; Entfristung und Erweiterung
der Optionskommunen; Regelungen über das Personal der
SGB II-Leistungsträger; bundesweiter Kennzahlenvergleich
und Zielvereinbarungen zur Erhöhung der Transparenz und
Effizienz im SGB II geregelt. Das Gesetz ist hier zu finden:
http://www.harald-thome.de/media/files/BGBl._Weiterentwicklung_Organisation.pdf
Hintergrund dazu hier: http://www.aus-portal.de/gesetzgebung_16423.htm
5. BMAS stellt erste SGB II - Änderungen in 2011 vor
In einem allgemeinen Ansichtspapier stellt das BMAS vor,
dass die Regelleistungen ab 2011 nur nun Basisleistungen heißen
sollen, das diese eigenständig ermittelt werden sollen
auch für Kinder und das es einen Rechtsanspruch auf ein
Bildungspaket für Kinder gäbe, dies aber nur bei
Erforderlichkeit. Die Materialen sind hier zu finden: http://www.bmas.de/portal/47410/fragen__und__antworten__bildungspaket__1.html#frage_02
6. 27.08.2010 - Bundesregierung: Hartz-IV-Kinderregelsätze
werden nach Alter differenziert
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der SPD-Fraktion
kündigt die Bundesregierung an, dass das Gesetzgebungsverfahren
für neue Hartz-IV-Regelsätze ?voraussichtlich den
Zeitraum von Oktober bis Dezember 2010" umfassen werde.
http://www.bundestag.de/presse/hib/2010_08/2010_279/03.html
Der DPWV legt ein umfassendes Konzept zur Neugestaltung der
Regelsätze für Kinder im SGB II/SGB XII vor. "Es
macht keinen Sinn, Gutscheine oder Chipkarten zu verteilen,
die vor Ort nirgendwo eingelöst werden können",
kritisiert Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider
die derzeitige Diskussion. http://www.der-paritaetische.de/245/?tx_ttnews[tt_news]=3969&cHash=e24c047602
7. Neues Konzept der BA zu zusätzlicher Beratung zur
Eindämmung von Widersprüchen und Klagen
Das Material ist hier auf der BA Seite zu finden:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-08-2010-Zusaetzliches-Beratungsangebot-Grundsicherungsstellen.html
8. Fortbildung "Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger"
am 21. Sep. in Nürnberg
Diese U-25-Grundlagen Fortbildung biete ich am 21. Sep. in
Nürnberg, am 5. Okt. in Wuppertal und 11. Nov. In Berlin
an. Bei allen Fortbildungen sind noch Plätze frei. Ausschreibung
und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare-2010.html
9. Fortbildung: Aufheben, Korrigieren von Bescheiden und
Rückfordern am 23. Sep. in Hamburg
Dieses Basis - Seminar zur Aufhebung von Verwaltungsakten
nach § 44, 45, 48 SGB X, Rückforderung und Aufrechnung
biete ich derzeit einmal am 23. Sep. in Hamburg an. Hier sind
noch wenige Plätze frei. Ausschreibung und Anmeldeunterlagen
gibt es hier: http://www.harald-thome.de/intensivseminare-2010.html
10. SGB II - Grundlagenseminare "Komplettüber-
und Durchblick SGB II und Rechtsdurchsetzung" auch in
Magdeburg und Schwerin
Dieses Grundlagenseminar biete ich in der nächsten Zeit
an folgenden Orten an:
am 30. Sep./01.Okt. in Wuppertal, am 01./02. Dez. ebenfalls
in Wuppertal, am 06./07. Dez. in Magdeburg, am 08./09. Dez.
in Schwerin und am 15./16. Dez. in Berlin. Spätestens
die Fortbildungen im Dez. werden auf jeden Fall die neuen
Änderungen im Jahr 2011 beinhalten.
Ausschreibung und Anmeldeunterlagen gibt es hier: http://www.harald-thome.de/grundlagen_seminare.html
So, das war es für heute. Mit besten und kollegialen
Grüßen
Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal
www.harald-thome.de
info@harald-thome.de
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