Thüringer Gesetz zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2018 und zur Änderung des Thüringer Gesetzes über die kommunale Doppik 2/2
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5308
Zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/5308
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, nur wenige Anmerkungen. Es geht nicht darum, ob Bürgerbeteiligung oder nicht, es geht um den Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung. Wenn natürlich das Gesetzgebungsverfahren schon relativ weit fortgeschritten ist, dann ist es immer problematisch, immer wieder neue Bürgerbeteiligungsoptionen auf den Weg zu bringen. Es ist nicht richtig, dass die Landesregierung alle Anträge aufgenommen hat, sozusagen alles, was da ist, reingeschrieben hat. Es gab insgesamt 25 Anträge, im Gesetzentwurf fanden sich zunächst nur 13 wieder. Also auch das ist damit widerlegt.
Und bei Herschdorf, den Vorschlag zu Großbreitenbach – das war bereits Bestandteil der Anhörung –, das hat der Innen- und Kommunalausschuss schon im Februar als Option beschlossen,
(Zwischenruf Abg. Bühl, CDU: Stand nicht im Gesetz!)
und zwar dann, wenn Herschdorf und Neustadt sich für Großbreitenbach entscheiden. Also ganz überraschend war es nicht. Danke.
(Beifall DIE LINKE)
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